Original von Steuerzahler1
Ist das wirklich so ? Mit welchen Leistungen kann ein ALG II Empfänger in diesem Fall rechnen ?
Nach den gegenwärtigen Regelungen war es so das durch das Amt die Wohnung sowie die Erstaustattung mit Hausrat und Möbeln bei über achtzehnjährigen finanziert wurde. Das wird nun, in meinen Augen völlig zurecht, korrigiert.
“Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
Benjamin Franklin
Benjamin Franklin



