Kürzung des ALG2 für Jugendliche

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    • Original von Steuerzahler1

      Ist das wirklich so ? Mit welchen Leistungen kann ein ALG II Empfänger in diesem Fall rechnen ?


      Nach den gegenwärtigen Regelungen war es so das durch das Amt die Wohnung sowie die Erstaustattung mit Hausrat und Möbeln bei über achtzehnjährigen finanziert wurde. Das wird nun, in meinen Augen völlig zurecht, korrigiert.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Dann hat sich der Abschnitt
      Wenn sie dann nach einiger Zeit einen Job haben müssen sie sich wenigstens nicht mehr um dusselige Kredite kümmern, mit denen anderen Leute ihre Wohnung eingerichtet haben.

      doch erledigt, oder? :O
      Nur sehe ich nicht, was das mit der Abstufung der monatlichen Grundversorgung zu tun hat.
    • Für die Leute, die jetzt keine Bude mehr finanziert bekommen hat sich das erledigt ja. Hat ja auch genug gekostet :D

      Wenn die bei ihren Eltern leben? Warum sollen sie den vollen Satz bekommen?

      Erstaustattung war das, was die werden Mütter vom Amt bekommen, Fabian :baby:
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Wie sieht das eigentlich aus, wenn ein Single nach der Berufsausbildung zu Hause auszieht, voll berufstätig ist und nach einem Jahr arbeitslos ist. Dann erwartet ihn doch nach einem Jahr Arbeitslosigkeit ALG2. Muß er dann wieder zu seinen Eltern ziehen?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von thejailer
      Nur sehe ich nicht, was das mit der Abstufung der monatlichen Grundversorgung zu tun hat.


      Weil in Zukunft es der Regelfall sein wird das ALG II Bezieher unter 25 Jahren noch "bei Mutti" wohnen, da durch das Amt keine Wohnung mehr finanziert wird. Und dann die Frage ist warum man den vollen Regelsatz erhält wenn man dadurch sämtlichen zusätzlichen Fixkosten einer eigenen Wohnung entgeht. Bei Mutti leben ist eben günstiger.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Sweetie73
      Erstaustattung war das, was die werden Mütter vom Amt bekommen, Fabian :baby:


      Erstaustattung ist aber auch das was benötigt wird um die erste Wohnung einzurichten. ;)

      sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0202300

      (3) Leistungen für

      1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

      2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie

      3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

      sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • "Weil in Zukunft es der Regelfall sein wird das ALG II Bezieher unter 25 Jahren noch "bei Mutti" wohnen, da durch das Amt keine Wohnung mehr finanziert wird."

      Hoffentlich kommt keiner der jungen Leute auf die Idee zu heiraten. Müssen das junge Paar dann bei den (Schwieger-)Eltern wohnen ? Aber an dieses Problem hat Herr Müntefering sicherlich gedacht ?
    • War doch nur n Joke, Fabian :))

      Es wird ihm nicht verboten, Tj, es wird nur nicht vom Amt finanziert. Hätte es nicht soviel Missbrauch gegebn müsste man da jetzt garnicht drüber sprechen.

      Ich denke dass es auch Fälle geben wird, die nicht ausziehen müssen. Wenn sie nachweislich in nächster Zeit wieder einen Job haben zb. Ausnahmen bestätigen immer die Regel.

      Nur in Härtefällen bekommt ein Jugendlicher seine Wohnung finanziert. Vermutlich wenn Alkohol, Drogen oder Gewalt im Spiel sind.

      Wenn die Leute heiraten sind sie ja eine Bedarfsgemeinschaft und bekommen somit eh den niedrigeren Satz. Vermutlich wird dann nur eine Wohnung bezahlt, wenn auch noch ein Kind unterwegs ist. Keine Ahnung.
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Original von Sweetie73
      Hätte es nicht soviel Missbrauch gegebn müsste man da jetzt garnicht drüber sprechen.


      Was ist denn das für eine Logik? Wenn es Mißbrauchsfälle gibt, dann soll man die ahnden und die Betrüger bestrafen. Aber hier werden mal wieder Betrügereien einzelner verallgemeinert - was soll das?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Reg dich nicht auf Gräfin. Missbrauch ist vielleicht nicht ganz das richtige Wort. Wie wärs mit voller Ausschöpfung der Finanzspritzen des Amtes? Besser?

      Das ist keine Logik und das war kein Betrug. es war eine Gesetzeslücke die halt genutzt wurde. Durch die neue ALO 2 Regelung war das möglich und auf einmal sah man einen nicht unerheblichen Zuwachs an Singlehaushalten und dann wurde halt nachgeprüft.
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Noch ist der Gesetzentwurf wohl weder draußen noch durch. Es sind nur Vorschläge.

      Ich sehe es so: Wer schon eine eigene Wohnungn hat soll sei behalten. Es ist bescheuert wieder bei den Eltern einziehen zu müssen. Dann sollte auch der normale Regelsatz beibehalten werden.
      Wer noch zuhause wohnt, Pech gehabt. Sorry eine eigene Wohnugn ab 18 Jahren ist kein Grundrecht. Wer es sich leisten kann ok, wenn nicht muss man eben zuhause wohnen, Ausnahmen sind bei familiären Problemen natürlich möglich.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Dann sollte auch der normale Regelsatz beibehalten werden.

      Ist das jetzt deine Meinung oder ist das die offizielle Meinung?
      Ich habe das anders verstanden. Darum fragte ich ja schon mehrfach nach.

      Sorry eine eigene Wohnugn ab 18 Jahren ist kein Grundrecht.

      Traurig. Zwar noch nicht so tragisch bei gerade 18jährigen.
      Aber bei einem 24jährigen sehe ich das anders.
    • Original von thejailer
      Ist das jetzt deine Meinung oder ist das die offizielle Meinung?


      Meine, ich habe keine Ahnug wie der genaue Gesetzentwurf ausschaut.

      Traurig. Zwar noch nicht so tragisch bei gerade 18jährigen.
      Aber bei einen 24jährigen sehe ich das anders.


      Ich auch. Klar ist irgendwann die Grenze, vorgeschlagen ist hier 25. Klar kann man da diskutieren. Es bricht sich aber niemand nen Zacken aus der Krone mit 21 noch zu hause zu sein weil er es sich eben nicht alleine leisten kann.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin