Kürzung des ALG2 für Jugendliche

    • Original von Sweetie73
      Was soll denn der 11jährige machen, dessen Eltern sich ständig fetzen?


      Beim Jugendamt hallo sagen... Es gibt überall Wohnprojekte, Beratungs- und Hilfstellen. Man muss sich nur an die entsprechenden Stellen wenden.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von thejailer
      Keine Chance, Fabian. Solange der Junge nicht selbst Zielscheibe ist und keine Gewalt im Spielt ist, sieht es schlecht aus.


      Das sieht nicht schlecht aus. Es muss keine Gewalt im Spiel sein ehe man sich ans Jugendamt wenden kann. Dazu reicht schon eine Überforderung der Eltern. Da hilft es eben den Jugendlichen zumindest teils aus der Familie zu nehmen, zb. durch eine Nachmittagsbetreung. Ist es schlimmer gibt es Wohnprojekte. Dazu muss das Kind nicht geschlagen worden zu sein...


      Edit: Wenn man das so liest das beide Elternteile sich zwar fetzen aber sich um das Kind kümmern, ok - aber wenn die Stimmung derart vergiftet ist wird sowas auch am Kind ausgelassen bzw geht zulasten desselben.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Eben, der 11jährige ist auch kein Fall für die Sozialagentur.


      Und wenn ein 18jähriger keinen Nerv mehr auf seine keifenden Eltern hat ist die Sozialagentur genauso wenig zuständig. Da kann er sich besser an Freunde oder Verwandte wenden oder andere Stellen.

      Wer will denn feststellen, wie schlimm es zuhause ist? Wer will denn sagen: Ja, die fetzen sich so dermaßen, dass du da rausmusst? Wer? Ich denke das wäre in der Praxis schwer, kann man theoretisch immer leicht sagen.

      Da muss der junge Mann vermutlich erst zum Psychologen oder sonst was.
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Original von thejailer
      Ich habe andere Erfahrungen gemacht.
      Ich will hier auch nicht näher darauf eingehen, aber außer einem! Besuch eines Sozialarbeiters ist nichts passiert.


      Ich zum Glück andere. Meine Mutter ist in dem Bereich tätig und ich mache gerade ein Praktikum im Bereich des Jugendstrafrechts wo Jugendgerichtshilfe durch das Jugendamt oder in dessen Auftrag vorgeschrieben ist. Ich weiß daher das es anders möglich ist und sein sollte.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von thejailer
      Darum geht es aber nicht. 18 bedeutet volljährig. Man hat alle Rechte und Plichten eines Erwachsenen. Aber eine eigene Wohnung nur dann wenn ein familiärer Härtefall vorliegt?
      Ne, ich sehe das nicht ein.


      Dennoch sind die Eltern bis zum Ende einer Ausbildung unterhaltspflichtig. Warum nicht dann auch ein Recht auf ein eigenes Auto? Sponsort bei Sozialgemeinschaft?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Dennoch sind die Eltern bis zum Ende einer Ausbildung unterhaltspflichtig.

      Richtig. Dagegen sage ich doch gar nichts. Nur wenn die Eltern selbst nichts haben .....
      Warum nicht dann auch ein Recht auf ein eigenes Auto?

      Haben andere ALG 2 Empfänger auch nicht.
      Wo fordere ich den Extrawürste für die jungen Betroffenen?
    • Diese sieht vor, dass Empfänger unter 25 Jahren, die noch bei den Eltern leben, künftig in diese "Bedarfsgemeinschaft" einbezogen werden und daher geringere Zahlungen bekommen als den bisher geltenden vollen ALG-II-Satz; die Neuregelung soll nur für künftige ALG-II-Bezieher gelten, nicht für jetzige.


      stern.de/politik/deutschland/:…-ALG-II-Junge/555737.html

      Also doch nur für bei den Eltern lebende und auch nur zukünftig. Also keine Gefahr wieder zurückziehen zu müssen.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • So sieht das doch schon etwas besser aus.
      Bleibt nur noch die Frage, wann darf ein Jugendlicher ausziehen. :D
      "solle nur bei "schwerwiegenden sozialen Gründen" erteilt werden" bleibt für mich eine unsinnige Gängelung.

      "Das Arbeitslosengeld II muss erhöht werden, nicht gekürzt."

      Ich kann mich noch vage daran erinnern, dass davon vor der Wahl auch die Rede war. :hää:
    • Original von thejailer
      Wo fordere ich den Extrawürste für die jungen Betroffenen?


      Du forderst aber eine Benachteiligung der Nichtbetroffenen. Zum Beispiel von Lehrlingen die ihr Lehrgehalt bekommen sich davon aber keine Wohnung leisten können. Die müssen zuhause wohnen.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von thejailer
      Bleibt nur noch die Frage, wann darf ein Jugendlicher ausziehen. :D


      Meine persönliche Einschätzung wäre ab 23.
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      Benjamin Franklin
    • Original von thejailer
      "solle nur bei "schwerwiegenden sozialen Gründen" erteilt werden" bleibt für mich eine unsinnige Gängelung.


      Genau. Zumal das dann ja immer eine Ermessensfrage des Bearbeiters ist, man also immer einer subjetiven Entscheidung ausgeliefert ist.

      Das kann durchaus auch positiv sein, muß es aber nicht.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens