Was man gelesen haben sollte.

    • Original von surfin Die Pressemitteilung des LG justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php zeigt, dass sich das Gericht ausführlich mit den möglichen Gründen auseinandergesetzt hat.


      Es zeigt, aus meiner Sicht, das dieses Gericht lediglich versucht hat, das System der unabhängigen Justiz zu schützen. Paragrafen lassen sich biegen, wie immer die Juristen es wollen. So kann man jeden Satz auch genau umgekehrt interpretieren.

      Mir ist der Fall Mollath vergleichsweise egal. Aber wenn ich mir die Berichterstattung der letzten Zeit ansehe, dann macht mir das schon Angst. Wie gesagt, es geht nicht um einen Freispruch, sondern lediglich darum, dass sich die Justiz mit offensichtlichen Fehlleistungen beschäftigt. Und das Reiten auf Paragrafen ist überhaupt nicht hilfreich.
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
    • Original von sarazena
      Und das Reiten auf Paragrafen ist überhaupt nicht hilfreich.

      Schöner Satz, aber sehr gefährlich. Was soll den jeweils der Maßstab sein?
      Im übrigen aus der PM des LG:
      Es laufen derzeit zwei verschiedene Verfahren parallel. Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth hat zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vorliegen, insbesondere der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung wegen seines Zustands für die Allgemeinheit gefährlich wäre.
    • Original von surfinSchöner Satz, aber sehr gefährlich. Was soll den jeweils der Maßstab sein?


      In Juristenkreisen verpöhnt, von mir bevorzugt - der gesunde Menschenverstand :]

      Paragrafen sind für Juristen das selbe wie Laternen für Betrunkene - sie dienen dem Halt und nicht der Erleuchtung :(

      Andersherum überlegt, ein nicht Vorbestrafter schlägt seine Frau und zersticht ein paar Reifen. Mit welcher Strafandrohung hätte der zu rechnen - sagen wir in NRW, nicht in Bayern?
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
    • Original von sarazena
      Original von surfinSchöner Satz, aber sehr gefährlich. Was soll den jeweils der Maßstab sein?


      In Juristenkreisen verpöhnt, von mir bevorzugt - der gesunde Menschenverstand :]

      Da wünsche ich Dir aber schon mal viel Vergnügen. Den gibt es nämlich zu Hauf, leider nicht immer mit dem gewünschten Ergebnis. Und von mir kannst Du den mithin leider nicht erwarten, weil ja verpönt :D
    • Aus der Pressemitteilung zu dem Beschluss vom 24.07.2013

      4. Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel:
      Im Strafverfahren gegen den Untergebrachten kam es zu Verfahrensfehlern. Für eine Wiederaufnahme gemäß § 359 Nr. 3 StPO können von vorneherein nur die durch die damals entscheidende Kammer verursachten Fehler relevant sein, und diese auch nur insoweit es sich um strafbare Verletzungen der Amtspflicht handelt. Dabei ist ein Antrag, der sich auf die Behauptung einer Straftat gründet, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn wegen dieser Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist. Eine solche Verurteilung ist vorliegend nicht erfolgt und könnte selbst bei Erweislichkeit einer Amtspflichtverletzung mittlerweile wegen eingetretener Verjährung auch nicht mehr erfolgen. Eine strafbare Amtspflichtverletzung insbesondere Rechtsbeugung kann ein Wiederaufnahmegrund sein, wenn sie als Straftat feststeht.
      Es wird eine Vielzahl von Verfahrensfehlern durch das entscheidende Gericht bzw. seinen Vorsitzenden behauptet. Diese Fehler, soweit sie überhaupt vorliegen, rechtfertigen nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung und hatten im Übrigen auch im Ergebnis keine Auswirkungen auf das Urteil. [...]
      Die Urteilsfeststellungen enthalten Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.

      Wie praktisch, daß Oberstaatsanwalt Meindl seine erste Fassung des Wiederaufnahmeantrags deutlich entschärft hat. Da war er nämlich noch von mehreren Rechtsbeugungen durch den Richter Brixner überzeugt...

      Es ist für mich einfach nicht faßbar. Das Gericht hat zwar Fehler und Sorgfaltsmängel festgestellt, kann aber keinen "zulässigen Wiederaufnahmegrund" erkennen? Wo nehmen die einen solchen Zynismus her?
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      P.S.: Heute abend 21 Uhr im Bayerischen Fernsehen: Kontrovers "Wiederaufnahme abgelehnt"
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

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    • Original von Orthogräfin

      Es ist für mich einfach nicht faßbar. Das Gericht hat zwar Fehler und Sorgfaltsmängel festgestellt, kann aber keinen "zulässigen Wiederaufnahmegrund" erkennen? Wo nehmen die einen solchen Zynismus her?


      Welcher Zynismus? Die Wiederaufnahmegründe sind abschließend im, von Surfin bereits erwähnten § 359 StPO aufgeführt. Das Gericht hat ausführlich begründet, dass es keinen davon für gegeben hält.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Rincewind
      Welcher Zynismus? Die Wiederaufnahmegründe sind abschließend im, von Surfin bereits erwähnten § 359 StPO aufgeführt. Das Gericht hat ausführlich begründet, dass es keinen davon für gegeben hält.


      Die einen nennen es Paragrafenreiterei, die anderen Zynismus. Wie auch immer, es ist der Versuch sich an den eigenen Haaren aus einem stinkenden Sumpf zu ziehen :ätsch:
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
    • Und wie nennt man es, wenn man sich nicht an die §§ hält? Richtig, Willkür.

      Nur damit wir uns richtig verstehen: Ich glaube auch, dass in diesem Fall einiges "merkwürdig" ist. Aber das letzte Urteil gehört eher nicht dazu. Damit haben es sich die Richter wohlwissend nicht leicht gemacht. Da sogar die Staatsanwaltschaft für eine Wiederaufnahme war, hätten sie leicht ein populistisches Urteil fällen können.
    • Original von surfin
      Und wie nennt man es, wenn man sich nicht an die §§ hält? Richtig, Willkür.

      Da sind Grundrechte betroffen - Freiheit, körperliche Unversehrtheit u. s. w.. Und das Ganze ist sehr merkwürdig, da bin ich mit dir einig. Und wenn §§ verhindern, dass das überprüft wird, dann bin ich gerne willkürlich - anders ausgedrückt, ich halte es für möglich, dass das Gesetz fehlerhaft ist, dass so etwas ermöglicht.

      Und sollte ein unabhängiges Gericht mit kompetenten Gutachtern zu den gleichen Schlüssen kommen, dann ist ja alles im Lot.
      Und die Richter sollten nicht übersehen, dass sie ihre Urteile im Namen des Volkes sprechen. In vielen Fällen habe ich den Eindruck, dass das Volk vieles ganz anders sieht.
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
    • Original von sarazena
      Und wenn §§ verhindern, dass das überprüft wird, dann bin ich gerne willkürlich - anders ausgedrückt, ich halte es für möglich, dass das Gesetz fehlerhaft ist, dass so etwas ermöglicht.

      Auch dazu hat das Gericht ausführlich Stellung genommen (S. 6ff). Hier die Kernsätze:
      Nur die gesetzlichen Wiederaufnahmegründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen. Nicht ausreichend ist, dass ein Urteil allgemein fehlerhaft ist oder Sorgfaltsmängel erkennen lässt,.....
      ...
      Diese gesetzlich normierten strengen Voraussetzungen sind Folge des Instituts der Rechtskraft, das erforderlich ist, um Rechtssicherheit dahin gehend zu gewährleisten, dass dieselbe Entscheidung nicht dauerhaft abänderbar bleibt.

      Rechtssicherheit als Teil des Rechtsstaatsprinzips steht als gleichwertiges, zugleich gegenläufiges Ziel der Einzelfallgerechtigkeit gegenüber. Welches der beiden widerstreitenden Ziele im Einzelfall durchgreift, kann vom Gesetzgeber frei entschieden werden, so wie in § 359 StPO geschehen (BVerfGE, 22, 322, in juris, dort Rz. 19). Mit dem Rechtsinstitut der Wiederaufnahme wird „um des Grundsatzes der materialen Gerechtigkeit willen das Prinzip der Rechtssicherheit durchbrochen“. Dabei wirkt sich dieses Prinzip dahin aus, dass „die Durchbrechung an eine eng begrenzte Anzahl besonderer Ausnahmetatbestände gebunden ist.“ (BVerfGE 22, 322, in juris, dort Rz. 20). Die Beständigkeit eines rechtskräftigen Urteils ist damit die Regel, die Durchbrechung der Rechtskraft die Ausnahme.

      Wenn man selbst der Betroffene ist, dann ist das natürlich unverständlich.

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    • Original von Rincewind
      Die Wiederaufnahmegründe sind abschließend im, von Surfin bereits erwähnten aufgeführt.


      § 359 Absatz 3 StPO lautet:
      Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist.


      In der Pressemitteilung des LG Regensburg steht:
      Dabei ist ein Antrag, der sich auf die Behauptung einer Straftat gründet, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn wegen dieser Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist. Eine solche Verurteilung ist vorliegend nicht erfolgt und könnte selbst bei Erweislichkeit einer Amtspflichtverletzung mittlerweile wegen eingetretener Verjährung auch nicht mehr erfolgen. Eine strafbare Amtspflichtverletzung insbesondere Rechtsbeugung kann ein Wiederaufnahmegrund sein, wenn sie als Straftat feststeht.


      Mit anderen Worten: wenn Brixner - vorsätzlich oder fahrlässig - das Recht beugt und Mollath in die Klapse schickt, kommt Mollath nur frei, wenn Brixner dafür rechtskräftig verurteilt wurde. Da die Rechtsbeugung aber verjährt ist, kann gar nicht mehr festgestellt werden, ob Brixner Recht gebeugt hat - und deswegen kann das Verfahren auch nicht wiederaufgenommen werden. Und das soll nicht zynisch sein?

      Mit meinem Verständnis von Recht und Rechtsstaat ist das jedenfalls nicht vereinbar. Aber ich bin auch kein Jurist.

      Sitzt Mollath zu Recht im Maßregelvollzug? Hätten andere Argumente die Wiederaufnahme des Verfahrens herbeiführen können? Welche?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

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    • Das Problem liegt doch ganz wo anders. Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Regensburg erklärt das u. a. so:

      Leider besteht – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur....

      [...] nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. [...]

      Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. [...]


      In dem Artikel steht ntürlich noch viel mehr, zum Nachlesen gib es ihn hier
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.

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    • Die Unterstützer von Gustl Mollath dürfen jubeln: Der 56-Jährige kommt unverzüglich aus der Psychiatrie frei - das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschieden. Das OLG ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in dem umstrittenen Fall an und hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf.

      Quelle


      So viel zur tollen Begründung des LG Regensburg :ätsch: Ich kenne zwar die Begründung des OLG (noch) nicht, aber es scheint sich der gesunde Menschenverstand durchgesetzt zu haben.......
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
    • Alle Achtung - ich hätte nicht gedacht, daß Mollath vor der Wahl in Bayern rauskommt. :O

      Mit der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Rechtskraft des Urteils aus dem Jahr 2006 entfallen und damit auch die Grundlage der Vollstreckung. Infolgedessen war der Untergebrachte unverzüglich zu entlassen.

      Aus der Begründung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 6. August 2013

      Und das konnte das LG Regensburg anders sehen? :hmm:
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      Charles Dickens

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    • Original von sarazena
      Original von OrthogräfinUnd das konnte das LG Regensburg anders sehen? :hmm:


      Sollte die Frage nicht besser lauten: Welche Kräfte waren am Werk, die das LG getrieben haben, das so zu sehen :P


      Illuminaten?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Orthogräfin
      Und das konnte das LG Regensburg anders sehen? :hmm:

      Aus dem Spiegel-online-Artikel:

      "Nun sind es zwei kleine Buchstaben, die Mollath in die Freiheit bringen. In dem Verfahren war das Attest einer Nürnberger Ärztin vorgelegt worden, das die Verletzungen von Mollaths damaliger Ehefrau dokumentiert. Die Ärztin hatte jedoch, das stellte sich später heraus, die Ehefrau nie untersucht. Das Attest hatte vielmehr der Sohn der Ärztin geschrieben, der ebenfalls in der Praxis tätig war.

      Seine Mutter aber unterzeichnete das Dokument. Und setzte, zu dem Schluss kam nun das OLG, mit winzig kleiner Schrift den Vertretungshinweis "i.V." davor. So klein allerdings, dass die Buchstaben mit dem bloßen Auge nicht zu lesen waren. Für das Landgericht Nürnberg-Fürth und für die Prozessbeteiligten sei dies nicht zu erkennen gewesen. Erst in einer Vergrößerung sei der Hinweis zu sehen. So entstand der Eindruck, es handle sich um die Meinung der Ärztin.

      Deshalb sei die Urkunde "unecht", schreibt das OLG und zitiert Paragraph 359 Absatz 1 der Strafprozessordnung, wonach eine Wiederaufnahme zulässig ist, "wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war". Das sei hier allemal der Fall, da das Attest große Bedeutung für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hatte."

      Es kam also tatsächlich auf das Sehen an. Fragt sich nur, warum die Oberrichter genauer hingeschaut haben, als die Vorrichter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von surfin ()

    • Der Rechtsstaat ist keine vollkommene Einrichtung, ja, kann es auch nicht sein, soll er nicht totalitäre Züge annehmen. Um so beunruhigender ist eine Mentalität, die sich durch den ganzen Fall zieht - die beharrliche Weigerung von Richtern, einen einfachen Satz zu sagen: „Das ist nicht gut gelaufen“. Die Regensburger Entscheidung offenbart ein Selbstverständnis, das argwöhnen lässt, hier sei eine Kaste am Werk, die sich nur selbst verpflichtet weiß.

      Quelle


      Dem ist wenig hinzuzufügen.
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
    • Original von surfin
      Es kam also tatsächlich auf das Sehen an. Fragt sich nur, warum die Oberrichter genauer hingeschaut haben, als die Vorrichter.

      Sorry, das war jetzt mein Denkfehler. Ich war der Meinung, der fett markierte Teil meines Zitats würde sich auf die Anordnung Merks beziehen, die Wiederaufnahme zu beantragen. :O

      Zusatz mit bloßen Auge nicht erkennbar

      Unglaublich.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens