Es liegt an Ihnen, die Nichtvereinbarkeit mit Art. 5 GG zu beweisen. Schließlich stellen Sie diese Behauptung auf. Sie weichen aber bedauerlicherweise dieser Frage immer wieder aus.
Nachweise kann ich aber gerne liefern, so z.B.
209.85.129.132/custom?q=cache:…ient=pub-4347119884249993
Es existiert auch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema.
Wie Wirksam das Gesetz ist wird sich zeigen. Wenn es auch nur einen Perversen von seinen Machenschaften abhält, hat sich die Sache auch schon gelohnt.
Mir geht es hier aber nicht in erster Linie um das Gesetz. Ich könnte auch ohne leben. Wenn hier aber ernsthaft behauptet wird, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Meinungsfreiheit seien in Gefahr, so ist das abwegig. Aber auch zu diesem Punkt bekomme ich allenfalls nicht belegte Behauptungen zu hören.
Nachweise kann ich aber gerne liefern, so z.B.
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Es existiert auch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema.
Wie Wirksam das Gesetz ist wird sich zeigen. Wenn es auch nur einen Perversen von seinen Machenschaften abhält, hat sich die Sache auch schon gelohnt.
Mir geht es hier aber nicht in erster Linie um das Gesetz. Ich könnte auch ohne leben. Wenn hier aber ernsthaft behauptet wird, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Meinungsfreiheit seien in Gefahr, so ist das abwegig. Aber auch zu diesem Punkt bekomme ich allenfalls nicht belegte Behauptungen zu hören.
