Die Bahn kommt oder Streikfrust

    • faz.net/aktuell/wirtschaft/str…austrickste-13255733.html

      Der Gewerkschaftsführer beteiligte sich in mehreren vertraulichen Gesprächsrunden mit den Bahn-Arbeitgebern am Entstehen eines Tarifvertrages, der unter dem Strich eine Einschränkung der Streikmöglichkeiten der Spartengewerkschaft zur Folge gehabt hätte. Im Gegenzug erkannte der Vorschlag aber auch das Recht der GDL an, für andere Berufsgruppen als die Lokomotivführer „auf Augenhöhe“ zu verhandeln. Weselsky tat über Tage, als wäre er bereit, solch eine Vereinbarung zu unterzeichnen.
      [...]
      Als Weselsky das gewünschte Papier Ende Oktober in Händen hielt, nutzte er zwei Tage später dieses Schriftstück in der Öffentlichkeit als Beleg dafür, dass die Bahn unter angeblicher Verletzung der Grundrechte der GDL-Mitglieder ein „Tarifdiktat“ verhängen wolle.


      Und nun?

      Wahrheitswidrige Behauptungen der Mainstreammedien die eine gesteuerte böse und unfaire Kampagne gegen die GDL führen vs. völlig unabhängige und sachliche Presseerklärung der GDL.


      Jeder kann sich seine Wahrheit aussuchen...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von gasman

      Dann hätte die GdL das tatsächlich unterschreiben können. :evil:


      Jeder Tarifvertrag trifft Regelungen zur Friedenspflicht und ist damit im Endeffekt eine Einschränkung des Streikrechts durch Selbstverpflichtung der Gewerkschaften und damit eine Einschränkung der Streikmöglichkeiten.
      Das Getöse der GDL über die "Einschränkung" ihrer Grundrechte ist völlig überzogen und lächerlich...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von gasman
      Also bedeutet deiner Meinung nach ein Verbot das Gleiche wie Einschränkung? ?( 8o


      JEDER Tarifvertrag enthält Regelungen zur Friedenspflicht.

      Ihr klingt ja fast so, als ob die Bahn Weselsky und Co. für alle Ewigkeiten das streiken verboten hätte und gefordert hat, dass die GDL Führung das mit ihrem Blut besiegelt und aufs Leben ihrer Nachkommen schwört - als ob sie das könnte...



      Nur nebenbei:

      Was würde wohl die EVG machen wenn das passiert. Hat die dann auch dein Verständnis wenn die in den Streik geht, weil sie genau das nicht will? Teufel


      Heute früh noch eine hypothetische Frage von mir, jetzt - welch Überraschung - real:
      tagesspiegel.de/wirtschaft/str…gmit-streik/10971972.html

      „Die EVG wird an keinen Tarifverhandlungen teilnehmen, die das Ziel haben, Tarifkonkurrenz im Unternehmen DB AG festzuschreiben“, sagte der Vorsitzende Alexander Kirchner am Mittwoch. Seine Gewerkschaft kämpfe seit Jahrzehnten für das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – dieses Ziel sei so wichtig, „dass wir bereit sind, dafür auch zu kämpfen“.


      Ich habe schonmal eine Signatur vorbereitet. Verwendung ist erlaubt:
      Ich bin ein EVG-Versteher!


      Immerhin geht es hier um das hochheilige Streikrecht. Dann muss man auch für EVG und GDL sein - das wäre zumindest konsequent... :D
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • „Die EVG wird an keinen Tarifverhandlungen teilnehmen, die das Ziel haben, Tarifkonkurrenz im Unternehmen DB AG festzuschreiben“, sagte der Vorsitzende Alexander Kirchner am Mittwoch. Seine Gewerkschaft kämpfe seit Jahrzehnten für das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – dieses Ziel sei so wichtig, „dass wir bereit sind, dafür auch zu kämpfen“.

      Legst du (oder Herr Kirchner) das eigentlich unter Lügen oder unter Heuchelei ab? Man könnte sich vor Lachen auf die Schenkel schlagen, wenn es nicht so verdammt traurig wäre.

      Kirchners Behauptung kann man nur als dreiste Lüge bezeichnen. Eine Tarifgemeinschaft aus den beiden Gewerkschaften Transnet und GDBA (heute EVG) haben 2007 mit der Bahn einen Tarif für Lokführer ausgehandelt, die die Bahn einfach als "Mitarbeiter mit eisenbahnspezifischer Ausrichtung" bezeichnet und bei einem bahneigenen Zeitarbeitsunternehmen angestellt hat, damit man sie wesentlich schlechter (nämlich mit einem Stundenlohn von 7,50 €) als Lokführer bezahlen konnte. Lokführer verdienen das Doppelte!

      Diese Tarifverhandlungen führte die Bahn mit den beiden Gewerkschaften Transnet und GDBA, bei denen damals gar keine Lokführer organisiert waren - gegen den ausdrücklichen Willen und hinter dem Rücken der damals für alle Lokführer zuständigen GDL.

      Und heute redet ausgerechnet Herr Kirchner (ehemals Transnet) von Tarifeinheit und "gleichem Lohn für gleiche Arbeit"? Maßt er sich damit nicht genau das an, was er der GDL wahrheitswidrig vorwirft - nämlich Arbeitnehmer vertreten zu wollen (schon da lachen die Hühner), die ihn nicht mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt haben, weil sie eben Mitglied in einer anderen oder in gar keiner Gewerkschaft sind?

      taz.de/1/archiv/print-archiv/p…%2Fa0091&cHash=e9c5cbe78c
      gdl.de/Aktuell-2008/Pressemitteilung-1222251160

      Original von Rincewind
      Ich habe schonmal eine Signatur vorbereitet. Verwendung ist erlaubt:
      Ich bin ein EVG-Versteher!

      Keine weiteren Fragen, Euer Ehren... :evil:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von Rincewind
      JEDER Tarifvertrag enthält Regelungen zur Friedenspflicht.

      Stimmt. Und diese Friedenspflicht gilt für wen? Genau. Nur für die, die ihm unterworfen sind und nicht für andere Tarifparteien. Die Bahn wollte genau das ausweiten. Das nennt man gemeinhin Vertrag zu Lasten Dritter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von surfin ()

    • Original von Orthogräfin

      Keine weiteren Fragen, Euer Ehren... :evil:


      Meine bleibt. Die Signatur ist schließlich nicht für mich - soweit kommt's noch. Du hältst das Streikrecht hier ja immer hoch. Würdest du auch im gleichen Maß und Vehemenz die eventuellen Streiks der EVG in dem Fall verteidigen - deren Primärziel dann ja eigentlich nur die Verhinderung eines Tarifabschlusses der GDL wäre. Ja oder nein?
      Ich hätte da wirklich gerne ne Antwort drauf. Ich bleibe dabei, dass es sich hier nur um einen bescheuerten Machtkampf der Gewerkschaften handelt, den die auf dem Rücken der Kunden austragen.


      Kirchners Behauptung kann man nur als dreiste Lüge bezeichnen. Eine Tarifgemeinschaft aus den beiden Gewerkschaften Transnet und GDBA (heute EVG) haben 2007 mit der Bahn einen Tarif für Lokführer ausgehandelt, die die Bahn einfach als "Mitarbeiter mit eisenbahnspezifischer Ausrichtung" bezeichnet und bei einem bahneigenen Zeitarbeitsunternehmen angestellt hat, damit man sie wesentlich schlechter (nämlich mit einem Stundenlohn von 7,50 €) als Lokführer bezahlen konnte.


      Es wird richtiger! Ursprünglich hattest du geschrieben, dass die das nach dem Tarifvebschluss der GDL vereinbart hatten. Dieser Unsinn und Lohndumping haben "damals" ja erst zum damaligen Streik der GDL geführt.

      Diese Tarifverhandlungen führte die Bahn mit den beiden Gewerkschaften Transnet und GDBA, bei denen damals gar keine Lokführer organisiert waren - gegen den ausdrücklichen Willen und hinter dem Rücken der damals für alle Lokführer zuständigen GDL.


      Wie kommst du darauf? Der Organisierungsgrad in der GDL ist wesentlich höher, aber gar keine in den anderen Bahngewerkschaften?
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      Benjamin Franklin
    • Original von surfin
      Original von Rincewind
      JEDER Tarifvertrag enthält Regelungen zur Friedenspflicht.

      Stimmt. Und diese Friedenspflicht gilt für wen? Genau. Nur für die, die ihm unterworfen sind und nicht für andere Tarifparteien. Die Bahn wollte genau das ausweiten. Das nennt man gemeinhin Vertrag zu Lasten Dritter.


      Ich sehe hier aber keinen unbeteiligten Dritten, abgesehen vielleicht von der Masse der Bahnkunden...
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    • Original von Rincewind
      Original von gasman
      Also bedeutet deiner Meinung nach ein Verbot das Gleiche wie Einschränkung? ?( 8o


      JEDER Tarifvertrag enthält Regelungen zur Friedenspflicht. [...]
      Eigentlich wollte ich von dir wissen, ob deiner Meinung nach ein Verbot das Gleiche wie Einschränkung ist. Regelungen zur Friedenspflicht sind doch wohl nicht gleichzusetzen mit einem Streikverbot für Gewerkschaftsangehörige.
    • Original von surfin
      Ich habe auch nichts von unbeteiligt geschrieben.

      Wenn aber die GdL gezwungen werden soll, eine Friedenspflicht zu akzeptieren, die auf einen zwischen DB und EVG geschlossenen Verterag zurückzuführen ist, ist das ein Vertrag zu Lasten Dritter.


      Ein Vertrag zu Lasten Dritter erfordert aber einen unbeteiligten Dritten. Und die GDL ist bei einer entsprechenden tarifvertraglichen Einigung eben kein unbeteiligter Dritter. Und die Verpflichtung zur Friedenspflicht ergäbe sich dann nicht aus der Einigung zwischen EVG und DB, sondern unmittelbar aus der entsprechenden Vereinbarung von GDL und DB. Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren, aber ich sehe hier partout keinen Dritten und damit auch niemand unbeteiligten.
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      Benjamin Franklin
    • Original von gasman
      Original von Rincewind
      Original von gasman
      Also bedeutet deiner Meinung nach ein Verbot das Gleiche wie Einschränkung? ?( 8o


      JEDER Tarifvertrag enthält Regelungen zur Friedenspflicht. [...]
      Eigentlich wollte ich von dir wissen, ob deiner Meinung nach ein Verbot das Gleiche wie Einschränkung ist. Regelungen zur Friedenspflicht sind doch wohl nicht gleichzusetzen mit einem Streikverbot für Gewerkschaftsangehörige.


      Die Friedenspflicht ist praktisch immer einer Streikverbot für die entsprechende Laufzeit des Vertrages für Themen handelt, sie tarifvertraglich geregelt wurden.
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    • Eigentlich wollte ich von dir wissen, ob deiner Meinung nach ein Verbot das Gleiche wie Einschränkung ist.
      So eine einfache Frage kannst du ja anscheinend nicht so einfach beantworten.
      Ich gebe dir mal ein Beispiel:
      Wenn wegen eines Streiks der Zugverkehr nur eingeschränkt läuft, ist das dann für dich ein Verbot, überhaupt einen Zug zu benutzen?
    • Original von gasman
      Eigentlich wollte ich von dir wissen, ob deiner Meinung nach ein Verbot das Gleiche wie Einschränkung ist.
      So eine einfache Frage kannst du ja anscheinend nicht so einfach beantworten.
      Ich gebe dir mal ein Beispiel:
      Wenn wegen eines Streiks der Zugverkehr nur eingeschränkt läuft, ist das dann für dich ein Verbot, überhaupt einen Zug zu benutzen?


      Ich weiß nicht worauf du hinaus willst.

      Ein Verbot ist etwas absolutes. Eine Einschränkung etwas relatives. Eine Vereinbarung für beispielsweise 6 Monate auf das eigene Streikrecht zu verzichten ist kein Verbot, es ist eine selbstauferlegte Einschränkung. Niemand verbietet hier irgendetwas.

      Ein Verbot kommt eventuell irgendwann in Betracht wenn die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Tarifeinheit um die Ecke kommt. Dann gibt es eventuell ein gesetzliches Streikverbot für Spartengewerkschaften.
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      Benjamin Franklin
    • Original von surfin
      Problematisch und Argument der GdL ist aber, dass sie nach § 7 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 5 nicht mehr wegen der Zugbegleiter streiken dürfte, wenn die EVG einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.

      Und im Tarifvertrag DB-EVG ist sie sehr wohl unbeteiligter Dritter. Selbst wenn sie am gleich Tisch mitverhandelt hat, bleibt Sie unbeteiligter Dritter, solange sie nicht unterschrieben hat.
    • Original von surfin
      Original von surfin
      Problematisch und Argument der GdL ist aber, dass sie nach § 7 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 5 nicht mehr wegen der Zugbegleiter streiken dürfte, wenn die EVG einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.

      Und im Tarifvertrag DB-EVG ist sie sehr wohl unbeteiligter Dritter. Selbst wenn sie am gleich Tisch mitverhandelt hat, bleibt Sie unbeteiligter Dritter, solange sie nicht unterschrieben hat.


      Ein Tarifvertrag 'DB-EVG bindet die GDL aber nicht unmittelbar.

      Die GDL würde sich selbst durch die Vereinbarung zwischen DB und GDL binden, die du gerade zitierst und in dem Vertrag sind sie nicht Dritter.
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      Benjamin Franklin
    • Original von Rincewind
      Die GDL würde sich selbst durch die Vereinbarung zwischen DB und GDL binden, die du gerade zitierst und in dem Vertrag sind sie nicht Dritter.

      Stimmt, aber gerade weil der GdL so der Vertrag zwischen DB und EVG aufgezwungen werden könnte, will sie ihn ja nicht abschließen. Genau diese Drittwirkung wäre ja das "Tarifdiktat". Und diese Wirkung würde ja nicht nur für den laufenden Tarifvertrag gelten, sondern auch für künftige, von denen man noch gar nicht weiss, was drinsteht.
    • Original von surfin
      Genau diese Drittwirkung wäre ja das "Tarifdiktat". Und diese Wirkung würde ja nicht nur für den laufenden Tarifvertrag gelten, sondern auch für künftige, von denen man noch gar nicht weiss, was drinsteht.


      Dafür gibt es die Kündigungsmöglichkeit. Wir haben ja nicht Dr. Faust und Mephisto vor uns...

      Ich sehe die Kröte durchaus und ich verstehe, dass man bei der GDL nicht bereit ist diese zu schlucken, selbst wenn man anscheinend intern einen gegenteiligen Eindruck erweckt hat. Nur sehe ich hier partout keinen, insbesondere nichts rechtswidrigen, Angriff auf die Grundrechte der GDL.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin