Straftatbestand?

    • Straftatbestand?

      Hallo
      Mich würde mal Meinungen interessieren, ob mit einer Aussage:


      unschuldige Juden :



      Widerspruch in sich.


      eigentlich der Tatbestand der Verleumdung und Beleidigung der Opfer der NZ-Zeit schon erfühlt ist? Für mein persönliches Empfinden, geht die Anwort schon über das Recht auf Meinungsfreiheit hinaus. Ich habe deswegen auch schon reagiert und den Thread weitergeleitet.

      Nachlesen kann man das ganze auf:

      geschichteboard.de/ltopic,389,0,asc,0.html
    • Ich denke nicht, das damit ein "verfolgbarer" Tatbestand gegeben ist. Auch wenn Dein Empörung verständlich ist (vor allem wenn man den Rest, dieses offensichlich rechts orientierten Wesens liest) allerdings könnte er sich mit einigen Winkelzügen rausreden. Einer davon könnte z.B. sein:

      Bei meiner Aussage zur nichtvorhandenen Unschuld der Juden, bezog ich mich auf die historische Sichtweise im biblischen Sinn. Danach sind die Juden nicht unschuldig, sondern voller Sünde, da sie ja Christus ans Kreuz gebracht haben.

      Das wäre nicht zu widerlegen.
    • Den Rest den der Typ verzapft hat ist doch viel interessanter.


      § 130
      Volksverhetzung

      (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

      1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
      2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

      wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

      (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

      1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
      a) verbreitet,
      b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
      c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
      d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
      2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

      (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

      (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

      (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

      (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.




      Ich zitiere mal meiner Meinung nach passende Äußerungen:

      kleiner Selbstedit.

      Also mir reicht nur das Eingangspost und ich kriege das kotzen.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rincewind ()

    • Original von Orthogräfin
      Hättest du die Güte zu erklären, was du damit sagen willst?


      Hätte ich geahnt was ich mit dem "nur"auslöse oder wie man es nimmt hätt ichs wohl gelassen. Weil das geht ins religiöse und passte wohl nicht ganz. Dahin geführt hab ich es aber nicht man lese weiter oben.
      Danke Wonderland "und hoffe"stimmt nicht ganz. Nach Judas hat auch Petrus dreimal gesagt er kenn den Herren nicht und Pilatus hat auch das Volk gefragt, obwohl ihm das nicht geheuer war, diese wollten dann Barnabas frei haben.
      Wie gesagt meine Gedanken gingen mehr weiter zurück und hatten mit der anfänglichen Frage nicht ganz soviel zu tun. Da waren dann vor Christus einige Aufstände und Volkssplitterungen der Juden auf die ich nun nicht so eingehen will. Wo vieleicht auch sowas von Schuld u. Nichtschuld drin steckt. In der neuzeit waren auch im Kz Juden die mitgeholfen haben. Aber ja wohl eher vor der Wahl gestellt entweder du spurst oder.
      Und auch in der jetzigen Zeit, siehe den Beitrag vom Traumtänzer ist nicht alles Gold was glänzt.
      So sollte ich mich nun unbeliebt gemacht haben dann bin ich selbst schuld, was lass ich auch so ein "nur" stehen.
      Aber eines möchte ich abschließend noch sagen, ich denke weder rassistisch noch habe ich gegen irgendeiner Glaubensform etwas, weil was er denkt und glaubt ist jeden selbst überlassen.
      8) und immer nett und freundlich bleiben ;)


    • Bei meiner Aussage zur nichtvorhandenen Unschuld der Juden, bezog ich mich auf die historische Sichtweise im biblischen Sinn. Danach sind die Juden nicht unschuldig, sondern voller Sünde, da sie ja Christus ans Kreuz gebracht haben.

      Das wäre nicht zu widerlegen.


      Seit wann muss denn Schwachsinn widerlegt werden? Mir ist auch vollkommen neu, dass sich unsere Gesetze auf eine "historische Sichtweise im biblischen Sinn" berufen.

      Häääh? Hallo, gehts noch?

      Glücklicherweise fußen unsere Gesetze auf unsere Verfassung und nicht auf irgendwelche prähistorische Comics :D
      Religion ist wie wennze ne Wasserpfeife rauchst
      - Karl Mai -
    • Irgendwie habe ich das Gefühl, ihr wollt hier was mißverstehen, oder? Heide hat nur gesagt, wie er sich herausreden könnte (auch wenn das vielleicht falsch war), nicht, daß irgendwelche Gesetze auf der Bibel beruhen oder sonstwas. Lest doch einfach was dasteht und interpretiert nicht mehr rein als nötig, wir sind hier ja nicht im Deutschunterricht.

      Außerdem zitiere ich den Anfang unseres Grundgesetzes: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott (...)". Unser Rechtssystem nimmt also sowohl explizit auf Gott Bezug, ferner ist sicher nicht zu leugnen, daß Christliche Ideen es geprägt haben. Ich halte diese Abendland-Werte-Diskussion, die z.B. die CSU bzgl. EU-Beitritt der Türkei immer wieder anfängt, ja auch für Unfug, aber den Einfluß der Kirche und des Christentums in den letzten 2000 Jahren zu übersehen ist schon eine Leistung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wonderland ()

    • Seit wann muss denn Schwachsinn widerlegt werden? Mir ist auch vollkommen neu, dass sich unsere Gesetze auf eine "historische Sichtweise im biblischen Sinn" berufen.
      Häääh? Hallo, gehts noch?

      Super, ein neuer Stammtisch.... wer am lautesten schreit hat recht :)

      Die "Urschuld" der Juden an der Kreuzigung von Christus (Zum einen durch den Verrat Petrus, zum andern aber, weil sie es zugelassen und für gut befunden haben) leitet sich für viele Christen aus folgender Quelle ab:

      Daraufhin wollte Pilatus ihn freilassen, aber die Juden schrien: wenn Du ihn freilässt, bist du kein Freund des Kaisers; jeder, der sich als König ausgibt, lehnt sich gegen den Kaiser auf.“ (Johannes 19, 12)


      Glücklicherweise fußen unsere Gesetze auf unsere Verfassung und nicht auf irgendwelche prähistorische Comics

      Ja und GENAU DESWEGEN können sich rechtsextreme Individuen ja auch wunderbar herausreden. Bei uns muss immer noch BEWIESEN werden, das man eine Straftat begangen hat. Und wie willst Du anhand der kurzen Aussage: "... unschuldige Juden - Widerspruch in sich." beweisen, das es sich NICHT um einen religiösen Kontext handelt?

      Auch wenn diese NSDAP-Typen ein wenig blöd und dumpf aussehen: Wenn es darum geht, sich innerhalb unserers Rechtssystems zu bewegen, sind sie sehr einfallsreich und wissen ganz genau, was und wie sie etwas zu sagen haben. Genau DAS macht sie ja so gefährlich.
    • Hmmm,-sollten wir nicht lieber das Thema ruhen lassen ? ?(
      Aus eigener leidvoller "Erfahrung" in einem nicht mehr existierenden Forum .... ( schon seit Monaten :
      ....ist zur Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen.
      ) habe ich mit diesem Thema ganze Moderatorenscharen gegen mich aufgebracht und einige Sperren kassiert.....und fange hiermit auch nicht mehr an, sondern möchte nur WARNEN...es lohnt sich nicht.... ;) :]

      Ich bin trotz mehrfacher Beteuerungen IMMER wieder auf´s neue gründlich Missverstanden worden.....irgendjemand wollte sich damit aber niemals abfinden....
      "WER BREMST VERLIERT" -----> "ICH GEWINNE... STROM,- MIT TOYOTA PRIUS"
      Fehlende PS werden durch nackten Wahnsinn ersetzt !... :pfeif:

      GLÜCKWUNSCH an ALLE, die wo welche HEUTE Geburtstag feiern....:top:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GUL_DUKAT ()

    • Ich finde, Gul hat wirklich Recht.

      Dies ist so ein difficiles Thema, dass nur ein kleiner falscher Ausdruck ausreicht, manche auf die Barrikaden steigen zu lassen, weil sie Verrat wittern, obwohl überhaupt nichts böses damit gemeint sein muss. Bei solch einer Diskussion gibt es so viele Missverständnisse und Empfindlichkeiten, dass man dieses Thema besser nicht anrühren sollte. Da hilft es auch nichts, dass man sich mittlerweile etwas besser kennt.

      Wir sind ein freies Land, dürfen unsere Meinung offen sagen, aber bei bestimmten Themen werden harmlose Fragen oder Antworten so unterschiedlich ausgelegt, dass es nur zu Differenzen führen kann.

      Wehret den Anfängen.
    • Was bitte ist an dem Thema und der Frage des Threaderstellers denn so schwer? Hier gibt es schlichtweg nichts zu Diskutieren, weil die Antwort absolut einfach ist und es keine Diskussionsgrundlage gibt:

      - Eine ganz offensichtlich rechtsorientierte Person schrieb "unschuldige Juden Widerspruch in sich."

      - Der Threadersteler fragte: Erfüllt das schon den Tatbestand der Volksverhetzung und kann man das Anzeigen.

      - Antwort: Ja, Anzeigen kann man alles. Straftatbestand: NEIN. Weil der Inhalt dieses Spruchs nicht ausreicht, einen volkverhetzenden Hintergrund zu belegen, denn das müsste in unserem Rechtstaat ja geschehen.

      Als Beispiel führte ich die, von rechtsradikalen Personen bei dementsprechenden Gerichtsverhandlungen häufig mit Erfolg angeführte Ausübung der Religionsfreiheit, mit Verweis auf das Paulus-Zitat an. Denn, die Beweispflich liegt beim Gericht, nicht beim Angeklagten.

      Ich möchte bei einigen hier nicht dabei, sein, wenn es darum geht, die Reifen am Auto zu wechseln. Das dürfte nie klappen, weil man die Schrauben ja rechtsrum festzieht. Das dürfte , obwohl es nicht anders geht, zu stundenlangen Diskussionen führe, obwohl es überhaupt keine Grundlage gibt..... irgendwie lustig.
    • btw.:
      Und wenn die Tatsache, das einige Menschen ihre Emotionen nicht von Fakten trennen können dazu führen würde, das man über dieses Thema nicht mehr sprechen kann, dann könnte man im Hinblick auf diese empfindlichen Seelchen eigentlich alle Foren schließen, denn Emotionalität gibts bei fast allen Themen.

      Da müssen die durch, das müssen die lernen, ... Was uns nicht tötet, macht uns nur noch härter :evil: