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So sollen die Abmahnopfer in dem Formular preisgeben, warum sie meinen, den unterstellten Rechtsverstoß nicht begangen zu haben, etwa weil sie im Urlaub gewesen wären usw.. Solche Geschwätzigkeit ist taktisch äußerst unklug. Denn wer sich ohne Not verteidigt, klagt sich an – und liefert den Abmahnern wertvolle Informationen, die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten eher hilfreich als abschreckend sind.
Über meine Filesharing-Mandanten erfahren Abmahner vorgerichtlich grundsätzlich gar nichts. Die Abmahner wissen daher nicht, ob und wie sich meine Mandanten verteidigen können und ob bei denen überhaupt etwas zu holen ist. Sie wissen aber, dass sich die Mandanten professionell wehren werden. Stattdessen gehen die Abmahner den Weg des geringsten Widerstands und suchen sich lieber angenehmere Gegner. Bis auf eine Ausnahme (derzeit anhängig) haben die Abmahner daher keinen einzigen der vorgerichtlich von mir vertretenen Mandanten verklagt.
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kanzleikompa.de/2016/08/23/abm…eider-nicht-zu-empfehlen/
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Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
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