Die haben doch alle einen Hau, wo leben denn die Juristen, auf dem Mond?

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Original von Orthogräfin
Gegen die Käufer?!![]()
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach Ansicht des Landgerichts dienen Suchmaschinen nämlich auch dem Interesse desjenigen, der eine Website anbietet. Grundsätzlich könne man davon ausgehen, dass der Webmaster viele Zugriffe erzielen und die Aufmerksamkeit auf seine Seite lenken wolle. Sei dies nicht der Fall, so könne er insbesondere den Zugriff von Suchmaschinen "durch entsprechende Befehle im Quellcode" leicht verhindern. Alleine aus dem Hinweis auf das "Copyright" folge ein entgegenstehender Wille jedenfalls nicht. Das Urteil des LG Erfurt entspricht in seinem Ergebnis einer Entscheidung des Amts- und Landgerichts Bielefeld.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Appie ()
Oder ist das nur mein subjektiver Eindruck?

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts;

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GUL_DUKAT ()

Original von thejailer
Und wo kein Kläger ist ...