"Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken. Das Fortschreiten zur entwickelten Inhumanität ist dann nur noch eine Frage der Zeit." (Albert Schweitzer)
Da müsste man doch direkt mal nachfragen, wie es bei gleichgeschlechtichen Ehepartnern gehandhabt wird!
Welche(r) der beiden Partner(innen) wird dann als Steuerpflichtige A und wer als B eingetragen?
Zu Steuerpflichtiger A bzw. Steuerpflichtiger B gehört auch jeweils die individuelle Steueridentifikationsnummer. Wobei für beide auch noch auf getrennte Seiten angelegt
werden. Es gibt also gar kein Problem.
Allerdings schließe ich mich der Einschätzung von börni an, dass man das bei unseren
Behörden nie genau wissen kann.
Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug! Kutte Tucholsky