Was man gelesen haben sollte.

    • Was soll denn der Blödsinn. Wenn ich in ein Restaurant gehe, möchte ich gut essen und auch satt werden. Wenn ich eine Kinderportion haben will, dann kann ich ja diese bestellen.

      Außerdem kann man ja den Wunsch äußern, von Kartoffen oder Gemüse weniger zu bekommen. Dem wird sehr häufig nachgekommen.

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    • Also wenn wir beim Kegln Essen-und die Portionen
      sind echt groß,bestelle ich grundsaätzlich die Hälfte-und die ist noch reichlich.
      ANsonsten kann ich mich der Gräfin nur anschließen.
      Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust,wird es dir sein,als lachten alle Sterne,
      weil ich auf einem von ihm wohne,weil ich auf einem von ihnen lache.
    • Ein kleines dreckiges Foulspiel der Oppositionsparteien...

      ... so hat CSU-Generalsekret Dobrindt den Abbruch der heutigen Sitzung des Bundestrages genannt.

      Mal überlegen: beschlußfähig ist der Bundestag, wenn mehr als 50% der Parlamentarier anwesend sind. 620 Sitze hat der Bundestag, die Regierungskoalition hat davon 237 (CDU/CSU) plus 93 (FDP) gleich 330 (Quelle: bundestag.de). Für die Beschlußfähigkeit müssen mindestens 311 Abgeordnete anwesend sein.

      Und dann gibt Dobrindt ausgerechnet der Opposition die Schuld? Rechnen kann der Altlateiner also auch nicht... :evil:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Fußball-EM - die ideale Gelegenheit für Griechen(land)-Bahing und rassistische Hetze. Der Politblogger hat zwei Beispiele herausgesucht:

      Erstens:



      Arme Griechen, die nächste Pleite gibts geschenkt. Gegen Jogi hilft KEIN Rettungsschirm.
      Wir befinden uns nun in einem fußballerisch untrainierbaren Bereich. Die griechische Mannschaft ist ein Schrotthaufen verglichen mit den Weltstars. Die griechischen Spieler sind Ladenhüter, deren Zeit abgelaufen ist.

      Das ist einfach nur widerlich.

      Aber wer glaubt, daß nur die BLÖD solchen unterirdischen Mist druckt, muß sich eines besseren (?) belehren lassen.

      Zweitens:

      Beim sogenannten Singen der Nationalhymne fällt immer wieder auf, dass sie nicht nur für Sarah Connor, sondern auch für unsere Muster-Integrierten Boateng, Khedira und Özil einfach zu sperrig ist. Wären unsere Abwehrreihen doch immer so fest geschlossen wie Özils Lippen beim Deutschlandlied!
      Quelle: FAZ, 18.6.12


      Genau. Nämlich. 1974 haben schließlich auch alle mitgesungen!

      [tube]GB13nJZwCxw[/tube]
      (gefunden im Kommentar)

      Um nach Herzenslust auf den Afrodeutschen und die beiden Muslime in Joachim Löws Stammelf verbal einzudreschen zu können, braucht es für einen Herrn Kohler zwar keinen besonderen Grund, aber die sich regelmäßig wiederholende und schon deshalb völlig überflüssige Diskussion um das Singen der Nationalhymne ist natürlich eine Gelegenheit, die sich kein rechtspopulistischer Schwätzer entgehen lässt. Gut, schon Torwarttitan Oliver Kahn konnte unmittelbar vor dem Anpfiff mit Einigkeit und Recht und Freiheit nichts anfangen, und für den in Polen zur Welt gekommenen Lukas Podolski gilt heute dasselbe, aber die mussten trotzdem nie beweisen, dass sie anständige Deutsche sind. Bei Kahn stellte sich diese Frage schon rein optisch nicht – und Podolski stammt schließlich aus dem oberschlesischen Gliwice (früher Gleiwitz). Der dunkelhäutige Jerome Boateng – geboren und aufgewachsen in Berlin, Mutter Deutsche, Vater Ghanaer – sowie Sami Khedira (der ebenfalls eine deutsche Mutter hat) aus Stuttgart und der Gelsenkirchener Junge Mesut Özil haben dagegen gefälligst rund um die Uhr nachzuweisen, dass sie des strammen Germanentums à la Berthold Kohler würdig sind.

      Dem ist wirklich kaum etwas hinzuzufügen. :top:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Rassischtische Hetze? Das erscheint mir doch als deutlich übertrieben.

      Auch auf die Gefahr hin mich in gewissen Kreisen als rechtspopulistischer Schwätzer bezeichnen lassen zu müssen, vertrete ich die Ansicht, dass ein Spieler der deutschen Nationalmannschaft es fertig bringen sollte, die Nationalhymne zu singen.

      Wenn nicht, sollte man Länderspielen einfach fernbleiben. Kein Deutscher ist gezwungen etwas für Deutschland zu tun.

      Für mich spielt es übrigens keine Rolle, ob jemand als Deutscher in Deutschland oder im Ausland geboren wurde oder später die Staatsbürgerschaft angenommen hat.

      Widerlich ist, Frau Dr. Merkel mit Hakenkreuzbinde darzustellen. Darüber finde ich allerdings nur selten Aufregung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steuerzahler1 ()

    • Dem kann ich mich nur anschließen. Und das hat auch nichts mit rechtspopulistisch zu tun. Aber ganz anders sieht es bei dem Kohler aus. Denn der spricht keine deutschen Nationalspieler im allgemeinen an, sondern nur die, die seiner Meinung nach nicht deutsch aussehen.

      P.S. Beim Beckenbauer hätte keiner gespielt, der nicht trällert. :D


      Das ist einfach nur widerlich.

      Ja, aber wie man in den letzten Tagen so verfolgen konnte, gibt es bei den Hellenen wohl auch so was wie die Blöd. Die Schlagzeilen in deren Presse lauteten ja auch ala "Jetzt zeigen wir es der Merkel".
    • Das sich unsere Parteien inzwischen über Gesetze mehr in Karlsruhe als in Berlin streiten, daran hat man sich gewöhnt. Das sich die Regierung dabei immer öfter laute Klatschen aus Karlsruhe einfängt regt auch niemanden mehr auf. Und das der Fiskalpakt auch in Karlsruhe gelandet ist wundert sicher auch niemanden mehr.
      Dass Herr Gauck auf Bitten des Verfassungsgerichts seine Unterschrift unter das Gesetz vertagt, ist geübte Praxis zwischen Verfassungsorganen und in soweit wäre es eigentlich keiner Erwähnung wert.

      Wäre da nicht ein Absatz in dem Artikel, der mich in Harnisch gebracht hat:
      Karlsruhe „entsetzt“ über Kanzlerin Merkel

      Beim Bundesverfassungsgericht zeigte man sich entsetzt, dass offenbar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versucht habe, Gauck dazu zu bewegen, die Gesetze sogleich auszufertigen und dadurch Rechtsschutz zu verhindern. Hätte sich Gauck nicht umstimmen lassen, so wäre das aus Sicht der Karlsruher Richter einer „Verfassungskrise“ gleichgekommen.

      Quelle:


      Da haben 40 Jahre Diktatur doch wohl tiefere Sprünge in der Festplatte hinterlassen, als bisher angenommen. Da kann der Regierungssprecher dementieren wie er will.

      Da bleibt nur zu hoffen, dass das Verfassungsgericht dieses ESM-Ratifikationsgesetz kassiert. Über die Verwendung unserer Steuern zu entscheiden ist das Recht des Deutschen Bundestages. Dieses Recht kann nicht so einfach nach irgendwo abgeschoben und der Kontrolle des Parlaments entzogen werden.
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sarazena ()

    • Das hatte Mutti doch gar nicht so gemeint. Aber weil sie die ganze Sache so lange aussitzen wollte bis es ihr über dem Schädel zu schwappen drohte, da musste sie natürlich ein wenig Druck machen. Blöd nur, dass ihre Buprämarionette abdanken musste und der Neue wohl Skrupel hatte sich einfach über die Verfassung hinweg zusetzen. So weit geht sein Freiheitsbegriff offensichtlich dann doch nicht!
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Bei der Ausfertigung von Gesetzen hat der Bundespräsident ein Prüfungsrecht. Ob er dies nur in fomeller (= d.h. das Gesetz ist ordnungsgemäß zustande gekommen) oder auch in materieller Hinsicht hat, ist unter Jursiten umstritten.
      Es ist somit aber Aufgabe von Herrn Dr. Gauck zu entscheiden und nicht die Erlaubnis aus Karlsruhe abzuwarten. Das entspricht den von der Verfassung geforderten Gewaltenteilungsgrundsatz, nachdem Legislative, Executive und Judikative von einander unabhängig sind.

      Gesetze werden in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steuerzahler1 ()

    • Original von Steuerzahler1
      Gesetze werden in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht.

      Gemacht werden sie in Berlin! Das ist richtig! Aber zunehmend werden sie in Karlsruhe wieder kassiert, weil sie einfach schlecht gemacht sind. Es war schon immer so, dass es Mitbürger, Oppositionspolitiker oder auch einfach nur Querulanten gab, die gegen jedes Gesetz, gegen jede Änderung, gegen alles geklagt haben. Teilweise auch bis nach Karlsruhe. Das war dann spektakulär, wenn dort ein Gesetz mal gekippt wurde.
      Aber in letzter Zeit ist das doch an der Tagesordnung. Und nicht weil die Herren (und die sehr wenigen) Damen plötzlich Lust daran entwickelt hätten im politischen Geschäft mitzumischen. Die Bereitschaft Gesetze zu erlassen, die bei einfacher Prüfung offensichtlich gegen unsere Verfassung verstoßen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

      Wie genau das jetzt mit dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten aussieht ist mir leider nicht ganz klar. Wenn es aber auch, wie Du sagtest, unter Juristen umstritten ist, dann brauche ich mich dafür ja nicht zu schämen.
      ABER:
      Der Buprä gilt, rein rechtlich, als der erste Mann (sic!) im Staate. Er setzt seine Unterschrift unter Gesetze und gibt ihnen damit ihre Gültigkeit. Meiner Meinung nach darf das also kein Hansel sein, dem die Chefsekretärin zum Frühstück mal eben ein paar Papiere zur Unterschrift vorlegt. Diese Instanz sollte peinlich genau darauf achten, dass die Sachen, die hier unterschrieben werden, auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Es geht keineswegs darum, dass er eventuell unbequeme Sachen stoppt. Es geht darum, dass er gewissermaßen der Wächter über die Rechtsstaatlichkeit im Lande sein sollte. (Gauck??? Was red ich da??)
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Original von Steuerzahler1
      Bei der Ausfertigung von Gesetzen hat der Bundespräsident ein Prüfungsrecht.


      Horst Köhler hat 2 Gesetze wegen Unvereinbarkeit mit dem GG nicht unterschrieben. Faktisch hat der BP also nicht nur ein formelles Prüfungsrecht.

      Unterschreibt der BP nicht kann dem, auf dem Wege des Organstreits vor dem Bundesverfassungsgericht, entgegengewirkt werden.

      Ich persönlich meine, dass Bundespräsidenten Joachim Gauck gut beraten ist, der Bitte des Verfassungsgerichts so lange nachzukommen, bis die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind.

      Irgendwo habe ich gelesen, dass Verfassungsgericht könne dem BP die Unterzeichnung auf dem Wege der einstweiligen Anordnung untersagen. Aber so weit wird es hoffentlich niemand kommen lassen.
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
    • "Die Bereitschaft Gesetze zu erlassen, die bei einfacher Prüfung offensichtlich gegen unsere Verfassung verstoßen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. "

      Dafür hätte ich gerne mal einen Beleg.
      In einigen Fällen entscheiden die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht einheitlich (das ist bei anderen Gerichten auch so, nur dürfen diese (außer Landesverfassungsgerichte) keine Sondervoten abgegeben. Nimmt man noch die verschiedenen, in der Rechtsliteratur veröffentlichten Auffassungen hinzu, dürften die Fälle, in denen eine einfache Prüfung zu einem verfassungswidrigen Ergebnis geführt hätte, so ziemlich gegen null tendieren.

      Im übrigen empfehle ich die Lektüre des folgenden Links. Auch hier entschied das Bundesverfassunsgericht:

      schwulencity.de/BVerfGE_6_389.html


      "Der Buprä gilt, rein rechtlich, als der erste Mann (sic!) im Staate. Er setzt seine Unterschrift unter Gesetze und gibt ihnen damit ihre Gültigkeit. Meiner Meinung nach darf das also kein Hansel sein, dem die Chefsekretärin zum Frühstück mal eben ein paar Papiere zur Unterschrift vorlegt. Diese Instanz sollte peinlich genau darauf achten, dass die Sachen, die hier unterschrieben werden, auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Es geht keineswegs darum, dass er eventuell unbequeme Sachen stoppt. Es geht darum, dass er gewissermaßen der Wächter über die Rechtsstaatlichkeit im Lande sein sollte. (Gauck??? Was red ich da??)"


      Eben, dann soll er - wie das Grundgesetz vorsieht- prüfen und entscheiden. Aber er soll entscheiden und sich nicht die Erlaubnis einer anderen "Gewalt" einholen. Dr. Gauck ist der Entscheidungsträger.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Steuerzahler1 ()

    • Original von Steuerzahler1
      Eben, dann soll er - wie das Grundgesetz vorsieht- prüfen und entscheiden. Aber er soll entscheiden und sich nicht die Erlaubnis einer anderen "Gewalt" einholen. Dr. Gauck ist der Entscheidungsträger.


      Jeder vernünftige Mensch würde sich verhalten wie Gauck es tut. Er hätte sogar das Recht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Da dieses wegen der Klagen von sich aus prüft, kann er sich in aller Ruhe zurücklehnen und das Ergebnis abwarten.

      Und dass die Sache gewaltig stinkt ist doch offensichtlich. Ich empfehle mal einen Blick in das Reichsermächtigungsgesetz (auch wenn ich weiss, dass ich jetzt mächtig Haue kriege):
      Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

      Na, an was in der jüngsten Zeit erinnert mich das wohl?
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      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sarazena ()