Was man gelesen haben sollte.

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    • Mich würde mal das Urteil interessieren wenn es so ein "Luststöhner" gewesen wäre der die alte Dame belästigt hätte.

      Anderseits, die Geldstrafe kann man akzeptieren, die Dame hätte sich ja aus der Werbeliste nehmen lassen können, aber gleich vorbestraft ist hart. Dort steht zwar nur wegen Körperverletzung vielleicht hat man das ja schon als schwere Körperverletzung gewertet.

      Da die geschädigte wohl immer noch Probleme hat, denke ich mal das da vielleicht noch einiges an Schmerzensgeld Forderungen auf die alte Dame zukommen kann.
      Zu wissen,
      was man weiß,
      und zu wissen was man tut,
      das ist Wissen.
    • Mich würden bei dieser Sache vor allem diese Dinge interessieren:
      1. Wie hat man der alten Dame eigentlich nachgewiesen, daß sie und nur sie allein an dem Hörsturz schuld ist?
      2. (Wie) Ist es technisch überhaupt möglich, daß durch ein Telefonat solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können? Falls ja, kann das doch jederzeit wieder passieren? Ich habe von so genannten Begrenzern gelesen, die zuverlässig verhindern, daß einzelne oder mehrere sehr laute Geräusche 1:1 übertragen werden (alles andere wäre ja auch Wahnsinn, sonst könnte man ja jeden x-beliebigen Menschen anrufen und bei denen einen Hörsturz auslösen) - gibt es sowas?
      3. Was hat der Arbeitgeber des Call Center Agents getan, um seine Mitarbeiter vor diesem gesundheitlichen Risiko zu schützen?
      4. Wenn es sich bei dem Anruf um einen verbotenen Werbeanruf gehandelt hat, warum wird dann die alte Dame bestraft? Da könnte doch auch jeder Einbrecher, der im Dunkeln über die offene Geschirrspülerklappe fällt und sich verletzt, den Wohnungsinhaber verklagen und Schadenersatz verlangen?!
        [/list=1]
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Der Vergleich bei Pos. 4 hinkt aber gewaltig. Es ist doch ein Unterschied, ob man durch einen Sturz oder Fremdeinwirken verletzt wird. Wenn schon so ein Vergleich, dann doch bitte. "Was wäre, wenn die alte Dame einen Einbrecher mit einem Nudelholz nieder gestreckt hätte." :O

      Aber wir wollen ja nicht nervige Call-Center-Mitarbeiter mit Verbrechern vergleichen, oder?

      Mich würde mal das Urteil interessieren wenn es so ein "Luststöhner" gewesen wäre der die alte Dame belästigt hätte.

      Wäre wirklich interessant, aber der hätte wahrscheinlich keine Anzeige erstattet. :grins:

      Und das die Dame jetzt vorbestraft ist, ist doch nur die logische Schlussfolgerung. Entweder Freispruch oder Schuldig. Bei letzterem hat man halt gebucht.
    • Wichtig sind mir vor allem die Punkte 1-3. Punkt 4 war natürlich reichlich polemisch. :)
      Aber nochmal: Sind Cold Calls nicht seit 2009 verboten? War der fragliche Anruf ein Cold Call?

      Und ich erweitere die Liste: hatte die alte Dame eigentlich einen Anwalt?
      Und hat nicht zumindest früher sogar die Polizei Opfern von Telefonterror die Trillerpfeife empfohlen?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Original von thejailer
      Und das die Dame jetzt vorbestraft ist, ist doch nur die logische Schlussfolgerung. Entweder Freispruch oder Schuldig. Bei letzterem hat man halt gebucht.

      Nicht ganz. Man gilt erst ab gewissen Grenzen als "vorbestraft" Fragt mich jetzt nicht, wo die liegen.

      PS: de.wikipedia.org/wiki/Vorbestr…spflicht_des_Verurteilten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gjkts ()

    • Natürlich ist die Dame (völlig zu recht) vorbestraft. Ansonsten könnte ich auch meinen Briefkasten unter Strom setzen, um die Zustellung nicht erwünschter Werbezeitungen zu unterbinden.
      Offensichtlich hat auch die Lady das Unrecht ihrer Tat eingesehen, wie sich nach dieser Quelle vermuten läßt:

      beck-aktuell.beck.de/news/ag-p…rufen-durch-trillerpfeife

      Die Verurteilung wird in das Bundeszentralregister eingetragen (§ 4 Bundeszentralregistergesetz). Unter 90 Tagessätzen wird eine Verurteilung aber nicht in das Führungszeugnis aufgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG). Im Falle einer unbeschränkten Azuskunft (§§ 41 ff BZRG) taucht diese Verurteilung aber wieder auf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steuerzahler1 ()

    • Was Lokales. In Rostock wurde am Dienstag morgen der mit Abstand bekannteste Radiomoderator des Bundeslandes wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verhaftet - er soll sich in den Jahren 2005 und 2006 an einer damals 12 bzw. 14 jährigen vergangen haben, die nun ausgesagt hat.

      Da man das mit der drohenden Vorverurteilung - gerade bei diesem Vorwurf - und der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung in Rostock sehr genau nimmt, war man bei der Polizei sehr diskret - man hat ihn live im Studio während seiner Morgenshow verhaftet... :O

      ostsee-zeitung.de/nachrichten/…tml?param=news&id=3456384
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Ich habe immer wieder festgestellt, daß viele Mitbürger der Ansicht sind, daß für "solche" der Rechtsstaat nicht gilt.
      Daß nun offensichtlich auch staatliche Behörden nach diesem Motto vorgehen, finde ich besorgniserregend.

      Der Mann ist doch zumindest gesellschaftlich und beruflich erledigt - egal, ob sich die Vorwürfe bewahrheiten und er verurteilt wird oder nicht. Und das, bevor er überhaupt vor einem Richter steht.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • WENN sich die Vorwürfe erhärten würden, dann wäre es nicht schade bei einem solchen Typen.
      WENN!!!
      Aber das kann man ja nicht auf diesen Fall beziehen. Es gibt Vorwürfe, es gibt einen Verdacht. Und ungeachtet der Art dieser Vorwürfe hat ein jeder das Recht auf eine rechtlich einwandfreie Behandlung. Einen Radiomoderator aus einer laufenden Sendung heraus zu verhaften ist weit davon entfernt. Der Mann ist damit öffentlich bereits verurteilt. Es bestand ja wohl kaum die Gefahr, dass er während der Sendung weitere Straftaten begeht. Also hääte die Verhaftung auch noch NACH der Sendung erfolgen können. Waren die Vorwürfe schon länger bekannt, so hätte die Verhaftung auch VOR der Sendung erfolgen können. Eine Festnahme WÄHREND der laufenden Sendung legt den Verdacht nahe, dass die handelnde Behörde an einer Vorverurteilung des Mannes ein gezieltes Interesse hatte.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Das ist wohl richtig! Werden die Vorwürfe bekannt, dann bleibt auch im Falle einer späteren Entlastung doch der Makel immer hängen. Das ist gar keine Frage. Aber darum ging es ja gar nicht. Das Vorgehen der Polizei in diesem Fall setzt da doch sogar noch einen drauf. Und das nicht unbedingt unerheblich. Wir haben meines Wissens doch immer noch die Unschuldsvermutung. Solange der Mann nicht verurteilt ist, solange ist er als unschuldig anzusehen. Mag einem das auch bei speziell diesen Vorwürfen nicht gefallen, so ist das aber auf in diesem Fall. Und die Polizei muss sich bei ihren Ermittlungen auch so verhalten. Eine solche Verhaftung kommt einer Verurteilung gleich und das kann einfach nicht akzeptiert werden.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Oh! Den Trailer hatte ich beim Durchzappen mal erwischt und war auch etwas erstaunt. Genau wie in dem Artikel geschildert dachte ich über die Verbindung Wallraff und RTL nach und kam nicht auf viele Übereinstimmungen. Ich dachte dabei auch an die Werbung für die BILD, bei der ja so einige "Prominente" auftauchten, die man nicht in dem Zusammenhang vermutet hätte.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Ich dachte eben wirklich , das wäre ein Witz, als ich es in der heute show hörte:

      Restaurants sollen mehr kleine Portionen anbieten

      Hat die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eigentlich keine anderen Sorgen?

      Verbot von Antibiotika und Hormonen in der Massentierhaltung, klare und verständliche Inhaltsangaben auf Lebensmitteln, genmanipulierte und pestizidbelastete Nahrungsmittel, Dioxineier, Vernichtung von Nahrungsmitteln durch Erzeugung von Biosprit trotz nahezu weltweiten Hungers...

      Im übrigen kenne ich kein Reataurant,in dem man sich die Reste seines Essen nicht auch zum Mitnehmen einpacken lassen kann - das machen wir beim Italiener oder Griechen meist so. Und in der Kantine sage ich, daß ich keine Bauarbeiterportion haben möchte.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Da muss ich doch vehement widersprechen und fordere, dass Restaurants gefälligst größere Portionen anbieten sollten. :D

      Ganz im Ernst, mir ist es wirklich noch nie passiert, dass ich eine Mahlzeit im Restaurant nicht geschafft hätte. Ok, zugegeben, meist bin ich zwar satt und mit den Portionen auch zufrieden, ab so ab und an hätte ich nichts dagegen, wenn das Steak, der Auflauf, oderwasweißich doch etwas größer gewesen wäre.

      Ich esse gerne, ich esse gerne gut und ich esse gerne reichlich. Restaurants, die Kinderportionen als Mahlzeiten verkaufen, sehe ich nur einmal von innen.

      Ansonsten sehe ich das ähnlich wie du, Gräfin. Angesichts der Tatsache, dass jährlich etliche Tonnen Lebensmittel vernichtet werden, ist diese Aufforderung einfach nur lächerlich Allein durch die Überkalkulations-Vernichtung dürften mehr Lebensmittel auf dem Müll landen, als durch die Portionierung in Gaststätten.