Mich würde mal das Urteil interessieren wenn es so ein "Luststöhner" gewesen wäre der die alte Dame belästigt hätte.
Anderseits, die Geldstrafe kann man akzeptieren, die Dame hätte sich ja aus der Werbeliste nehmen lassen können, aber gleich vorbestraft ist hart. Dort steht zwar nur wegen Körperverletzung vielleicht hat man das ja schon als schwere Körperverletzung gewertet.
Da die geschädigte wohl immer noch Probleme hat, denke ich mal das da vielleicht noch einiges an Schmerzensgeld Forderungen auf die alte Dame zukommen kann.
Anderseits, die Geldstrafe kann man akzeptieren, die Dame hätte sich ja aus der Werbeliste nehmen lassen können, aber gleich vorbestraft ist hart. Dort steht zwar nur wegen Körperverletzung vielleicht hat man das ja schon als schwere Körperverletzung gewertet.
Da die geschädigte wohl immer noch Probleme hat, denke ich mal das da vielleicht noch einiges an Schmerzensgeld Forderungen auf die alte Dame zukommen kann.
Zu wissen,
was man weiß,
und zu wissen was man tut,
das ist Wissen.
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