Hat sich ja doch gelohnt. Sorgen um eine Anschlussverwendung muß sich Frau Hinz wohl ebensowenig machen wie sie Altersarmut befürchten muss.Tagesschau schrieb:
Hinz wird nun gemäß des Abgeordnetengesetzes Übergangsgeld erhalten und auch ihre Altersbezüge behalten, wie eine Sprecherin des Bundestages auf Nachfrage mitteilte. Der Umstand, dass das Hinz ihr Mandat unter Vorspielung falscher Tatsachen erhalten hat, ändert daran laut Abgeordnetengesetz nichts.
Allerdings sehe ich den Artikel der TS insofern kritisch, als dass er nur auf eine eventuelle Prüfpflicht des Bundestages hinweist. Wieso sollte die Richtigkeit der Lebensläufe und Unterlagen erst im Bundestag geprüft werden?
Frau Hinz ist von 1989 bis zu ihrem Einzug in den Bundestag 2005 im Rat der Stadt Essen tätig gewesen. In diesen 16 Jahren hat sie angeblich Jura studiert und zwei Staatsexamen abgelegt - und da ist niemandem aufgefallen, dass da was faul ist? Kein Prüfungsstress, keine Kommilitonen, keine Einladung zur Exmatrikulations- oder Examensfeier?
Was hat die Dame denn erzählt, was sie beruflich macht? Und was hat sie wirklich gemacht? Womit hat sie in diesen 16 Jahren ihren Lebensunterhalt verdient?
Nur dass man dazu überhaupt erst einmal ein Gewissen haben muss...Tagesschau schrieb:
Hätte Hinz ihr Mandat nicht niedergelegt, hätte sie es wohl behalten dürfen. Denn der Entzug eines Bundestagsmandats ist immer schwierig - die rechtlichen Hürden dafür sind sehr hoch. Selbst, wenn Hinz aus ihrer Fraktion oder gar aus ihrer Partei entlassen worden wäre, hätte sie höchstwahrscheinlich ihr Mandat behalten können. Grund dafür ist der Artikel 38 des Grundgesetzes, der besagt, dass der Abgeordnete an keine Weisungen gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist.
Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
Charles Dickens
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