Die Mutter des Kindes stimmte einem Vaterschaftstest nicht zu, der Mann schickte ...
In solchen Fällen habe ich nichts dagegen, wenn man(n) einen Test ohne Einverständnis der Mutter machen läßt. Aber hier sollte man jetzt mal eine klare Linie ziehen, denn alle zuletzt genannten Beispiele haben nichts mit Heimlichkeit zu tun, sondern mit mangelndem Einverständnis und es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das gilt für den Ehevertrag und den DNA Test bei Verdächtigen ebenso wie im angesprochenen Fall. Wenn die Mutter einen Test ablehnt, weiß sie ja vom Vorhaben des Ex.
Was das Urteil, oder überhaupt die Rechtsprechung in Vaterschaftsklagen angeht, sind wir übrigens einer Meinung.