Terroranschläge und Sicherheit

    • Original von Steuerzahler1
      Wer redet denn von einem Personalausweis?

      Der amtierende Bundesinnenminister: [URL=http://www.fr-online.de/terrorgruppe-islamischer-staat/is-in-deutschland-kein-personalausweis-fuer-is-anhaenger,28501302,28766124.html]klick![/URL]
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Staatsbürgern die Ausreise verweigern. Tolle Idee. Ist aber nichts Neues hierzulande...

      Damit ist übrigens auch noch nicht klar, wer festlegt, wer warum als Islamist eingestuft wird, der nicht ausreisen darf.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Kann ich einerseits nachvollziehen. Es geht hier aber nicht um ein generelles Ausreiseverbot. Es geht hier um Gefahrenabwehr. Zum einen für die Bürger des Irak und Syriens, zum anderen Eigenschutz. Ich mochte nicht, dass weiter radikalisierte und verrohte Irre wieder nach Deutschland zurücklkommen. Lässt sich aber bei deutschen Staatsbürgern nicht verhindern.
      Religion ist wie wennze ne Wasserpfeife rauchst
      - Karl Mai -
    • § 7 Paßversagung (Passgesetz)




      (1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber

      1.
      die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;
      2.
      sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
      3.
      einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will;
      4.
      sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will;
      5.
      sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;
      6.
      sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will;
      7.
      als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
      8.
      als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen will;
      9.
      als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ohne die nach § 23 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
      10.
      eine in § 89a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen wird.

      (2) Von der Paßversagung ist abzusehen, wenn sie unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es genügt, den Geltungsbereich oder die Gültigkeitsdauer des Passes zu beschränken. Die Beschränkung ist im Paß zu vermerken. Fallen die Voraussetzungen für die Beschränkung fort, wird auf Antrag ein neuer Paß ausgestellt.

      (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Versagung eines ausschließlich als Paßersatz bestimmten amtlichen Ausweises.

      (4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden.

      (5) (weggefallen)





      § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Strafgesetzbuch)


      (1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

      (2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er 1.
      eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
      2.
      Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt,
      3.
      Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind, oder
      4.
      für deren Begehung nicht unerhebliche Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt.

      (3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

      (4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

      (5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

      (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1); § 73d ist anzuwenden.

      (7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.




      § 6 Gültigkeitsdauer; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen(Personalausweisgesetz)

      Abs.7: Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Passgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands


      Etwas anstößiges vermag ich nicht zu erkennen. Das Verbot der Ausreise, dass den gleichen Voraussetzungen unterliegt, wurde meiner Kenntnis nach bisher überwiegend bei Neonazis und Hooligans angewendet.

      Diese Maßnahme kann vor den Verwaltungsgerichten (auch im Eilverfahren) angefochten werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steuerzahler1 ()

    • Das ist offensichtlich die bestehende Rechtslage.

      Die soll allerdings nach dem Willen des Bundesinnenministers und seiner Länderkollegen geändert werden.

      Aber wenn es nach §6 Abs.7 des PAuswG bereits jetzt möglich ist, Personen durch Einziehen des Personalausweises am Verlassen Deutschlands zu hindern, wozu brauchen wir dann noch ein neues Gesetz?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • "(7) Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Passgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt."

      Die Behörde kann nur anordnen, dass der Ausweis nicht zum Verlassen der Bundesrepublik berechtigt. Für eine Einziehung oder das Versagen einer Ausstellung fehlt die Rechtsgrundlage. Eine Eintragung in den Ausweis kann man auch nicht vornehmen. Des Weiteren sind Deutsche, die älter als 16 Jahre sind und sich überwiegend in Deutschland aufhalten, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ein solche Pflicht besteht für den Pass nicht.
      Daher bedarf es einer Änderung des Personalausweisgesetzes (nicht des Passgesetzes).
    • Warum wird nicht auf moderne Kontrollmethoden zurück gegriffen?

      Erfassen der Fingerabdrücke z.B. - oder auch schlicht ein Eintrag im Fahndungsregister als Bemerkung. Unbemerkt von den Betroffenen.

      Ausweis einkassieren funzt nicht, es gibt genug Wege ohne Kontrolle zu gehen und zu kommen.
      "Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.
      Das Fortschreiten zur entwickelten Inhumanität ist dann nur noch eine Frage der Zeit."
      (Albert Schweitzer)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zwiebel ()

    • Original von Orthogräfin
      Damit ist übrigens auch noch nicht klar, wer festlegt, wer warum als Islamist eingestuft wird, der nicht ausreisen darf.


      Söldnertruppen hat es immer schon gegeben. zur Légion étrangère darf auch jeder. Verschießen die die guten Kugeln und die Islamisten die bösen?

      Natürlich ist der IS eine schlimme Mörderbnde, aber das was unsere Regierung da treibt ist schlimmer Populismus. Müssen Islamisten demnächst zu Gewissensprüfung wie einst die Kriegsdienstverweigerer ?( Und müssen die, bei Ausreiseverbot, im Altenheim arbeiten ?(
      .
      .
      .

      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sarazena ()

    • "Und wie wird das bis jetzt gehandhabt?"

      Genau so. Das ist ja das Problem.

      Es ist übrigens interessant, dass hier schon gegen ein Gesetzesänderung Sturm gelaufen wird, von der es noch nicht einmal einen Entwurf gibt.

      Die Ausreise kann einem Deutschen nur dann verweigert werden, wenn die o.g. Voraussetzungen des Passgesetzes (nicht des Personalausweisgesetzes) vorliegen. Da eine Änderung des Passgesetzes aber nicht geplant ist, werden Sie vermutlich in der kommenden Änderung des Personalausweisgesetzes nirgends das Wort "Islamist" finden. Auch heute tauchen dort die Wörter Rechtsradikaler oder Hooligan nicht auf.

      Es geht auch nicht darum, Islamisten die Ausreise zu verbieten, weil diese etwa predigen oder an einer Pilgerfahrt teilzunehmen wollen.
      Es geht vielmehr darum, deutschen Staatsbürgern, die im Ausland die Begehung von Straftaten z.B. nach § 89a StGB planen, die Ausreise zu unterbinden oder möglichst schwer zu machen.
    • Original von Orthogräfin
      Staatsbürgern die Ausreise verweigern. Tolle Idee. Ist aber nichts Neues hierzulande...

      Damit ist übrigens auch noch nicht klar, wer festlegt, wer warum als Islamist eingestuft wird, der nicht ausreisen darf.


      Darf ich mal ganz naiv fragen wo das Problem ist - insbesondere bei dem unverkennbaren DDR Vergleich? Wenn jemand heute nach Syrien fährt ist Urlaub nicht unbedingt mein erster Gedanke oder ist das Klima in Aleppo im November empfehlenswert? Oder will man die historischen Stätten wie Crac des Chevaliers noch sehen eh sie endgültig zerstört werden?

      Ich verstehe den Ansatz der Bundesregierung die entsprechenden Kandidaten an der Ausreise zu hindern, die Wiedereinreise von Staatsbürgern kann man nach deutschem Recht nicht verhindern.
      Weder müssen wir unsere Radikale dort an den Kämpfen teilnehmen lassen und kampferfahrende Dschihadisten im Inland brauchen wir auch nicht zwingend...


      Oder ist Freie Fahrt für freie Radikale besser?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von sarazena
      Original von Orthogräfin
      Damit ist übrigens auch noch nicht klar, wer festlegt, wer warum als Islamist eingestuft wird, der nicht ausreisen darf.


      Söldnertruppen hat es immer schon gegeben. zur Légion étrangère darf auch jeder. Verschießen die die guten Kugeln und die Islamisten die bösen?

      Natürlich ist der IS eine schlimme Mörderbnde, aber das was unsere Regierung da treibt ist schlimmer Populismus. Müssen Islamisten demnächst zu Gewissensprüfung wie einst die Kriegsdienstverweigerer ?( Und müssen die, bei Ausreiseverbot, im Altenheim arbeiten ?(


      Du verwechselst hier Moslems mot Islamisten, wie mir scheint.
      Es ist auch nicht jeder Katholik ein gewaltbereiter Fundamentalist.

      Das Wort Islamist steht im deutschen gemeinhin für radikale Fundamentalisten. Wir reden hier nicht vom muslimischen Nachbarn, derr einfach nur in Frieden und Ruhe seine Religion ausueben möchte.
      Religion ist wie wennze ne Wasserpfeife rauchst
      - Karl Mai -
    • Original von MichaelE
      Du verwechselst hier Moslems mot Islamisten, wie mir scheint.


      Vergib mir diese Nachlässigkeit :]

      Ich habe mich falsch ausgedrückt. Denn eigentlich müsste jeder, der mal vor dem falschen Altar gekniet hat, auf die Zulässigkeit seiner Gesinnung überprüft werden :P
      .
      .
      .

      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
    • Original von börni
      Warum läst man Sie nicht ausreisen und später nicht wieder einreisen?Wäre doch das einfachste.


      Leider müssen wir unsere Bundesbürger zurücknehmen, selbst wenn es sich um Vollidioten oder Mordbuben handelt :P
      .
      .
      .

      Descartes sagte: "Ich denke, also bin ich."
      Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sarazena ()

    • Ziercke verteidigte seine Behörde nach der Verabschiedung gegen Rassismusvorwürfe im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Terrorzelle NSU. "Kein Polizeibeamter hat aus rassistischer oder fremdenfeindlicher Motivation gehandelt", sagte Ziercke. Dafür gebe es überhaupt keine Anhaltspunkte. Er räumte zugleich Versagen bei den Ermittlungen ein... (Quelle)

      Da bleibt einem glatt die Spucke weg.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • CSU in Wildbad Kreuth: Harte Linie mit alten Forderungen

      Und - fast möchte man sagen: natürlich - taucht im Forderungskatalog der CSU auch ein politischer Wiedergänger auf: Nämlich die Vorratsdatenspeicherung. "Wollen wir wirklich die Taten von Terroristen und Kriminellen schützen oder wollen wir die Bürger in Deutschland schützen? Was wollen wir?", fragt der Innenpolitiker Hans-Peter Uhl.


      Nach Herrn Uhl kann man die Uhr stellen, wenn solche Wahnsinnstaten wie jetzt in Paris passiert sind oder ans Licht kommen. Dann fordert er - wie nach dem Massenmord des Rechtsextremen Breivik oder der "Entdeckung" des NSU - die schnelle Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung...

      In Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung seit 2006. Weiß Herr Uhl das nicht? Und wenn er es weiß: warum hat er die schnelle Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung trotzdem gefordert? Ganz zu schweigen davon, daß das BVerfG die VDS gekippt und der EuGH die EU-Richtlinie zur VDS für ungültig erklärt hat...

      Abgesehen davon standen die beiden mutmaßlichen Attentäter von Paris nach Presseberichten seit Jahren auf einer Liste von Terrorverdächtigten... und dann kamen die an Waffen und konnten zwölf Menschen ermorden?!
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens