(Noch) mehr Druck auf Hartz-IV-Empfänger

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wer ist denn schon in der Lage, persönliche Eindrücke von Bierzeltbesuchen zu belegen? Waren ja auch nicht meine Argumente.

      Es sollte reichen, die Ausfälle von Herrn Stoiber zu nennen, die jeder im TV bewundern konnte. Dazu habe ich jetzt aber auch keine Quellenangaben außer den sattsam bekannten "Kälbern".

      Mir ging es auch mehr um die Grundsatzfragen, die Hartz und Co aufwerfen.

      Joei
    • Thema :Hartz iv
      wenn man das hier durchliesst stelle ich fest das VIELE Unterinformiert sind.
      es ist nur ein verbales gehaue

      Aber im großen ganzen haben die nichtbetroffen 0 Ahnung!
      Ich habe wiedermal im net umgeschaut.

      hartz-iv-antrag.de/

      AN DIE SUPERSCHLAUMEIER
      BITTE GUUUUT DURCHLESEN
      ES NÜTZT EURE BILDUNG
      AUCH IHR KÖNNT MAL BETROFFEN SEIN UND ALS FAULLENZER BESCHIMPFT ZU WERDEN.
      LANGE BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT ZÄHLT HEUTE NICHT MEHR:
      Achja nochwas.Auch Arbeitslose müssen Steuern zahlen.
      das blöde an der arbeit ist,
      das soviel freizeit dadurch verloren geht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von frecher_Kater ()

    • Erstens: Schrei nicht so.

      Zweitens: Was willst du mit dieser Seite sagen? Um sich über Hartz IV zu informieren, gibt es sicher bessere Quellen als eine Private Homepage, über deren Seriositiät man nichts weiß. Aber wenn du schon damit anfängst: Man liest dort zum Beispiel:

      Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen


      60 qm ist ziemlich genau das, was meine Frau und ich bewohnen. Menschenunwürdig scheint mir das nicht zu sein...
    • Original von wonderland
      Man liest dort zum Beispiel:

      Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen


      60 qm ist ziemlich genau das, was meine Frau und ich bewohnen. Menschenunwürdig scheint mir das nicht zu sein...


      Ich bewohne allein 24m². Eine fast doppelt so große 45m² Wohnung könnte ich mir hier gar nicht leisten... Also sind doch 45m² doch wirklich für einen Alleinstehenden wirklich menschenwürdig?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • 61qm und du mußt umziehen wenn der herr oder dame vom amt das will
      EDIT: Traumtänzer

      zieht euch warm an ,es kommen frostige zeiten

      siemens entlässt ca 6 000 mitarbeiter
      jetzt kommt das große aussuchen.
      wer wird gegangen??
      60 000 dehnen die muffe geht.



      Edit: Das ganze geht doch auch ohne Beleidigungen, oder?
      War keine beleidigung sonndern eine bemerkung
      das blöde an der arbeit ist,
      das soviel freizeit dadurch verloren geht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von frecher_Kater ()

    • Vermögen
      Um ALG II zu beziehen muss der Antragsteller Grundsätzlich vorhandenes Vermögen verwerten, bevor der Bezug von ALG II in Betracht kommt.
      Hiervon gibt es jedoch einiges Ausnahmen:


      PKW
      Bei der Berechnung des zu verwertenden Vermögens bleibt ein angemessener PKW pro erwerbsfähigem Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt.
      Als angemessen gilt in der Regel ein PKW mit einem Zeitwert in Höhe von bis zu € 5.000.

      Eigenheim / Eigentumswohnung
      Ebenfalls bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird ein Eigenheim in angemessener Größe.
      Als angemessen gilt in der Regel eine Eigentumswohnung mit einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim mit einer Größe von bis zu 130m². Diese Werte gelten hier unabhängig von der Anzahl der Bewohner.

      Altersvorsorge / Lebensversicherung
      Anrechnungsfrei bis zu einem Betrag von € 200 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher ist außerdem Vermögen, das der Altersvorsorge dient und erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist.
      Lebensversicherungen sind ab einem Betrag von € 13.000 aufzulösen und zu verbrauchen. Allerdings sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorge, wie zum Beispiel die so genannte Riester-Rente oder die Rürup-Rente, anrechnungsfrei.

      sonstiges Vermögen
      Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 200 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.
      Mindestens sind jedoch € 4.100 und maximal € 13.000 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
      Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.


      Edit: Quelle
      das blöde an der arbeit ist,
      das soviel freizeit dadurch verloren geht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rincewind ()

    • @Frecher Kater

      Zum einem war es eine Beleidigung und zum zweiten wäre es gut wenn du dir das editieren und kommentieren eines von der Moderation editierten Posts sparen würdest.
      Weiterhin wäre es schön wenn du Copy&Paste Texte mit einer Quellenangabe versehen könntest und dann auch nicht alles sondern nur wirklich Zitate posten würdest. Danke.


      Was soll uns dein Copy&Paste Text eigentlich sagen? Was ist in deinen Augen da problematisch?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von frecher_Kater
      Um ALG II zu beziehen muss der Antragsteller Grundsätzlich vorhandenes Vermögen verwerten,


      Ich mag als hartherzig gelten, aber ich finde es in Ordnung, wenn man zuerst einmal selber versucht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bevor die Gemeinschaft zahlt.

      PKW
      Bei der Berechnung des zu verwertenden Vermögens bleibt ein angemessener PKW pro erwerbsfähigem Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt.


      Aha. Wir könnten also 2 Autos haben. Da wir es uns selbst verdienen, haben wir aber nur eines. Gut, der Zeitwert dürfte höher sein, weil das Auto recht neu ist, aber der Kübel, mit dem wir vorher fuhren, hatte einen Zeitwert von etwa 600 Euro, als wir ihn ersetzt haben.

      Altersvorsorge / Lebensversicherung

      Anrechnungsfrei bis zu einem Betrag von € 200 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher ist außerdem Vermögen, das der Altersvorsorge dient und erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist.
      Lebensversicherungen sind ab einem Betrag von € 13.000 aufzulösen und zu verbrauchen.


      Das finde ich in der Tat eine unglückliche Regelung. Hier sollten die Freibeträge m.E. höher sein, denn man nimmt den Leuten Geld, das sie für später brauchen werden.

      Allerdings sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorge, wie zum Beispiel die so genannte Riester-Rente oder die Rürup-Rente, anrechnungsfrei.


      Wär ja noch schöner.

      Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 200 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.
      Mindestens sind jedoch € 4.100 und maximal € 13.000 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
      Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.


      Ich mag als hartherzig gelten, aber ich finde es in Ordnung, wenn man zuerst einmal selber versucht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bevor die Gemeinschaft zahlt.
    • Zitat:Wonderland
      --------------------------------------------------------------------------------
      Altersvorsorge / Lebensversicherung
      Anrechnungsfrei bis zu einem Betrag von € 200 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher ist außerdem Vermögen, das der Altersvorsorge dient und erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist.
      Lebensversicherungen sind ab einem Betrag von € 13.000 aufzulösen und zu verbrauchen.
      --------------------------------------------------------------------------------



      Das finde ich in der Tat eine unglückliche Regelung. Hier sollten die Freibeträge m.E. höher sein, denn man nimmt den Leuten Geld, das sie für später brauchen werden.
      Zitat ende

      Wonderland
      Ich verstehe die Gesetzslage so:
      Entweder, eine Lebensversicherung beibt unangetastet oder
      eine Riesterrente bleibt unangetastet.
      Nur eine Möglichkeit kannst Du wählen, darüber hinaus wirst du dein Vermögen , vom Freibetrag abgesehen , auflösen müssen.
      Der Reichtum gleicht dem Seewasser. Je mehr man davon trinkt, desto durstiger wird man. (Schopenhauer, Arthur)
    • Und wieso wird eine private Altersvorsorge gegenüber der gesetzlichen Altersvorsorge benachteiligt?

      Man kann gesetzliche Rentenansprüche genauso herunterrechnen wie private Altervorsorgen. Man könnte also auch einen gesetzlichen Rentenanspruch zur Disposition stellen und fordern, daß er vorzeitig aufgebraucht werden muß.

      Oder man muß annehmen, daß die allseitige politische Forderung, man solle private Altersvorsorge betreiben, nur deswegen in die Welt gesetzt wird, damit sich der Sozialstaat besser um die Zahlung von Sozialleistungen herumdrücken kann.

      Joei
    • Joei, Kater, Heide,

      nun mal Butter bei die Fische: Was sagt ihr zur Regelung bzgl. Auto und Wohnungsgröße? Was sagt ihr zur grundsätzlichen Regelung "erst für sich selbst sorgen, dann der Staat", die es übrigens schon lange vor Hartz IV gab?

      Ist das wirklich alles so ungerecht, so unmenschlich? Ich möchte mal konkret von euch hören, daß 60 qm für zwei Personen und 2 Autos menschenunwürdig sind. Schreibt das bitte mal hier und jetzt ernsthaft hin!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wonderland ()

    • Ich kenne nicht alle Zwangsmaßnahmen im Detail. Das ist für mich auch nicht das Wichtigste an diesem Thema.

      Wenn eine Wohnung zu groß ist, sollte die AA kleinere Wohnungen nachweisen. Oder gibt es etwa 40m2-Wohnungen so wie man sie braucht? Wer bezahlt die Umzugskosten; Wohnungssuche, Fahrtkosten. etc?

      Dasselbe bei den Bewerbungen und den dabei entstehenden Kosten.

      Vielleicht sollte der Staat diese Partnerschaftsschnüffelei von vorneherein lassen, weil sie menschenunwürdig ist.

      Man müßte schon alle Maßnahmen durchkauen, um dazu was zu sagen.

      Mir geht es hauptsächlich um die angebliche Arbeitsverweigerung beim Spargelstechen und ähnlichen Tätigkeiten, von denen nach marktbedingungen niemand leben kann. Auch die angebliche Förderung klappt nicht, weil nichts zum Fördern da ist.

      Ruf doch mal alle Regelungen nacheinander auf; dann kann ich was dazu sagen. :))

      Joei
    • Seite 6 habe ich nicht. Welche Frage war es also?

      Im Übrigen gehst Du auf meine Forderung der Gleichbehandlung privater und gesetzlicher Renten auch nicht ein.

      Joei

      P.S. Im Übrigen habe ich die Wohnungsfrage und die Autofrage nicht angeschnitten. Warum sollte ich also unbedingt antworten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Onkel_J ()