(Noch) mehr Druck auf Hartz-IV-Empfänger

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    • Es klingt albern


      Ja allerdings, und zwar extrem. Wenn man etwas mit gegebenen Eigenschaften zu einem bestimmten Preis nicht los wird, macht man es halt schlechter? Wie wäre es, wenn man es billiger macht? Wenn ein Autohersteller eine Anzahl Autos auf Halde hat, die er nicht los wird, wird er sie auch billiger verkaufen und nicht erst die Windschutzscheibe raushauen, damit der niedrigere Preis auch gerechtfertigt ist.

      Das ist hauptsächlich gut für die Wohnungsgesellschaft.


      Eben. Hatz IV war aber nicht als Wohnungsgesellschaftsförderungsmaßnahme konzipiert, wenn ich richtig informiert bin.
    • Original von wonderland
      Ja allerdings, und zwar extrem. Wenn man etwas mit gegebenen Eigenschaften zu einem bestimmten Preis nicht los wird, macht man es halt schlechter? Wie wäre es, wenn man es billiger macht? Wenn ein Autohersteller eine Anzahl Autos auf Halde hat, die er nicht los wird, wird er sie auch billiger verkaufen und nicht erst die Windschutzscheibe raushauen, damit der niedrigere Preis auch gerechtfertigt ist.


      Anders. Hier sind Mehrraumwohungen nicht so gefragt weil sie teuer sind. Nun hat ein Vermieter in einem Haus 7 Dreiraumwohnungen die er für gutes Geld vermietet hat, und 2 die partout nicht weggehen wollen. Die Leute suchen eben etwas billigeres. Klar kann er nun regulär im Preis deutlich runtergehen, wird dann aber von den Vermietern gefragt warum sie den soviel zahlen müssen. Oder er sperrt einen Raum ab und vermietet zu dem Preis auf den er runtergehen müsste und hält den Schnitt und hat durch die anderen Mieter mehr in der Tasche. Als ich davon das erstemal gehört habe musste ich auch mit dem Kopf schütteln aber der Makler hat das dann so erklärt.


      Eben. Hatz IV war aber nicht als Wohnungsgesellschaftsförderungsmaßnahme konzipiert, wenn ich richtig informiert bin.


      Dann kommt das Amt irgendwann mit nem Zwangsumzug und nicht mit dem "anpassen" der Wohnung. Kann man sich dann aussuchen was besser ist.

      Ganz böse gesagt, hier wurde massiv über die Ghetooiesierung geschimpft. Nun hat eine Behörde im Rahmen der geltenden Gesetze eine Alternative gefunden und es ist auch nicht Recht...

      Macht doch einen Gegenvorschlag! Es gibt Grenzen am Wohnraum und den Kosten, einfach um das ganze bezahlen zu können. Sollen diese Grenzen wegfallen und jede Wohnung finanziert werden, soll es egal sein wenn jemand diese Grenzen einfach nicht einhält oder was darf es sein?


      Hier scheint die Zeitung abgeschrieben zu haben:
      mdr.de/exakt/4068643.html
      Mal abgesehen von der missglückten Begründung der Gerechtigkeit scheint es da ein Problem zu geben:
      Das ist keine vorrauseilende Schikane sondern die Mieter können Dank Hartz IV die Miete nicht zahlen. Also macht das Wohungsunternehmen die Wohnung kleiner und billiger. Alternative ist Kündigung oder Verschuldung...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Die Alternative wäre einerseits, daß sich Vermieter der Marktlage anpassen und Mietpreise senken, andererseits eine Änderung der Hartz-IV-Regelung dahingehend, daß die Wohnraumbegrenzung nur dann durchgezogen wird, wenn es sinnvoll ist, das heißt a) günstigerer Wohnraum am Markt überhaupt zur Verfügung steht, b) Umzugskosten nicht die eingesparte Miete in einem bestimmten Zeitraum übersteigen.

      Das Argument, man müsse den anderen Mietern dann erklären, warum sie mehr zahlen, ist doch Unsinn. Umgekehrt wird doch auch nicht erklärt, warum bei Neuvermietungen die Preise deutlich über Altmieten liegen, da ist das dann halt die Marktlage. Mit dem Argument könnte man Preissenkungen in jedem Wirtschaftsbereich verhindern, wenn etwa durch technische Neuerungen Dinge billiger werden.

      Sollen diese Grenzen wegfallen und jede Wohnung finanziert werden


      Nein, aber es sollte vernünftige Entscheidungsspielräume geben.
    • Original von wonderland
      Die Alternative wäre einerseits, daß sich Vermieter der Marktlage anpassen und Mietpreise senken


      Auf was? Auf unrealistische gesetzliche Vorgaben? Ich kann mir deren Vorgaben Denken. Im BaföG waren für sowas auch Zahlen angesetzt für die man von Vermietern ausgelacht worden wäre... Und wenn Wohunungsunternehmen ostdeutsche Platte der marktlage entsprechend anpassen würden müssten sie die verschenken. Die kriegen die nicht wieder voller egal zu welchem Preis. Und da ist das nächste Problem. In ostdeutschen Plattensiedlungen gibt es keine/kaum kleinen Wohnungen, das habe die beim Gesetzstricken nicht bedacht...
      Schuld ist hier weder das Wohnungsunternehmen das Schadensbegrenzung betreibt noch die Arge sondern ein unsauber gestricktes Gesetz...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Ja eben, das sage ich doch: Das Gesetz ist an dieser Stelle unsauber und sollte dahingehend geändert werden, daß bei der Wohnraumzuteilung zu berücksichtigen ist, ob überhaupt Wohnungen existieren, die den Vorgaben entsprechen. Wie du schreibst, ist das offensichtlich in ostdeutschen Plattensiedlungen oft nicht der Fall.
    • Original von Traumtänzer
      Dann kommt das Amt irgendwann mit nem Zwangsumzug und nicht mit dem "anpassen" der Wohnung.


      Falsch, Fabian. Die (zumeist städtischen) Wohnungsgesellschaften haben einfach nicht genügend passenden Wohnraum für H4-Empfänger!

      Dumme Frage: wer hat eigentlich was davon, wenn dieses Zimmer abgeriegelt wird und leer steht? Gut, die Heizkosten sind ein Grund, aber es muß nicht das ganze Jahr geheizt werden.

      Mit der Kontrolle dieses Heizdingens am Heizkörper würde das hier ohnehin nicht klappen - das geht alles über einen zentralen Zähler. Warum also das Zimmer verriegeln? Warum H4-Empfänger (mal wieder) erniedrigen und (ebenfalls mal wieder) für etwas bestrafen, wofür sie nichts können?

      Dieser geballte Haufen Inkompetenz, gepaart mit einer menschenverachtenden Kaltschnäuzigkeit (vulgo: Politiker) sollte meiner Ansicht nach erst einmal anfangen, seine Arbeit handwerklich sauber zu erledigen, ehe er sinnlos auf die eindrischt, die eh schon am Boden liegen.

      Fabian, der Vergleich mit dem Bafög hinkt nicht nur, er ist geradezu gehbehindert. In aller Regel sind Stdenten alleinstehend, außerdem ist die Studienzeit zeitlich begrenzt. Es gibt Studentenwohnheime und außerdem die Möglichkeit, in einer WG zu wohnen. Ich frage mich ernsthaft, wie man das mit Wohnungen für H4-Empfänger gleichsetzen kann!
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Na da frage ich mich aber mal wieder ernsthaft, warum es bei Studenten kein Problem ist, sie in irgendwelche Container zu verfrachten oder in einem Zimmer ohne Dusche und WC, das gerade mal Platz für ein Bett, einen Kleiderschrank und einen Schreibtisch bietet, hausen zu lassen. Da wird doch schon sehr mit zweierlei Maß gemessen.
    • Aus dem gestrigen Link
      Übrigens: Dass die Räume wirklich Sperrzone bleiben, wird alle drei, vier Wochen genau kontrolliert ...
      Wer darf das überhaupt kontrollieren? Ein Beauftragter der Wobau als Vermieter darf doch nur aus wichtigem Anlass, und dann auch nur nach vorheriger Absprache, die Wohnung aufsuchen. Die Arge hat keinen Anlass, eine Kontrolle durchzuführen, da ja nur die erlaubte Wohnungsgrösse von ihr bezahlt wird.
    • Es ist schon ein Unterschied, ob ich freiwillig studiere oder ob ich unfreiwillig arbeitslos bzw Hartzler werde.

      Viele ältere Mietverträge sind oftmals günstiger. Der Schwachsinn fängt da an, wenn man jemanden aus seiner 80 qm und 450 Euro teuren Wohnung vertreibt, damit die Person dann in 60 qm wohnt, die dann 430 Euro kosten. Nur mal so als Beispiel. Und in solchen Fällen kann man der Sozialgentur schon vorwerfen, dass sie sehr einfallslos handelt und sich nur allzu gerne auf die Gesetzesvorlagen stützt. Ist ja auch schön bequem, da muss man das eigene Hirn ja nicht mit belasten.

      Und dafür, dass keine kleineren Wohnungen verfügbar sind, kann die Frau auch nichts.

      a) günstigerer Wohnraum am Markt überhaupt zur Verfügung steht, b) Umzugskosten nicht die eingesparte Miete in einem bestimmten Zeitraum übersteigen.


      Korrekt, so müsste das abgewogen werden, aber nein, da verschwendet man lieber Zeit und Personalkosten, um die Frau einmal im Monat zu kontrollieren.
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Original von gasman
      Aus dem gestrigen Link
      Übrigens: Dass die Räume wirklich Sperrzone bleiben, wird alle drei, vier Wochen genau kontrolliert ...
      Wer darf das überhaupt kontrollieren? Ein Beauftragter der Wobau als Vermieter darf doch nur aus wichtigem Anlass, und dann auch nur nach vorheriger Absprache, die Wohnung aufsuchen. Die Arge hat keinen Anlass, eine Kontrolle durchzuführen, da ja nur die erlaubte Wohnungsgrösse von ihr bezahlt wird.


      Das wird die Wobau machen. Letztlich bleibt es bei dem Punkt das die Leute weniger Miete zahlen. Sie können die Räume ja nutzen, müssen dann aber die normale Miete zahlen, wenn sie das nicht können...

      Die Arge hat, wenn ich das richtig mitbekommen habe, mit der ganzen Aktion garnichts zu tun.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Es ist schon ein Unterschied, ob ich freiwillig studiere oder ob ich unfreiwillig arbeitslos bzw Hartzler werde.


      Auch wenn es etwas vom Thema wegführt, möchte ich das nochmal aufgreifen. Sicher ist das ein Unterschied, nur ist es ja nicht so, daß jeder nur aus persönlichem Spaß studiert. Eine fundierte Ausbildung wird ja gefordert, von Arbeitgebern, von Politikern etc. Durch eine fundierte Ausbildung reduziert man (immer noch) das Risiko, arbeitslos zu werden und leistet insofern einen Beitrag nicht nur zu seinem persönlichen zukünftigen Wohlergehen.

      Außerdem greift doch das Argument der Freiwilligkeit etwas kurz. Darf man dann auch verlangen, daß jemand, der seinen Job selbst gekündigt hat, in ein Loch mit Etagenklo zieht?

      Sicher, bei einem Studenten handelt es sich um eine vorübergehende Situation. Trotzdem leben manche Studenten in Zuständen, die (zu Recht) zu Massenprotesten führen würden, wenn man Hartz-IV-Empfänger so unterbringen würde. Gerecht finde ich das nicht.
    • Original von Orthogräfin

      Fabian, der Vergleich mit dem Bafög hinkt nicht nur, er ist geradezu gehbehindert. In aller Regel sind Stdenten alleinstehend, außerdem ist die Studienzeit zeitlich begrenzt. Es gibt Studentenwohnheime und außerdem die Möglichkeit, in einer WG zu wohnen. Ich frage mich ernsthaft, wie man das mit Wohnungen für H4-Empfänger gleichsetzen kann!


      Warum nicht? Weil ich als Student das Problem bei den Quadratmetergrenzen nicht sehe und nicht weiß wo das Problem ist wenn man bei einem Alleinstehenden 42qm² ansetzt und bei einem Zweipersonenhaushalt 62qm² zugrunde legt? Das ist weder menschenunwürdig noch unzumutbar sondern in meinen Augen durchaus ok.
      Dein Argument mit der zeitlich begrenzten Studienzeit ist witzig, es ist ja nun nicht so das man nur ein paar Monate studieren muss, ein Studium dauert durchschnittlich 5 Jahre wenn nicht länger, also doch ein gutes nicht so leicht absehbares Stück Zeit. Auch Studentenwohnheime sind weder die Wohlfahrt noch haben sie unbegrenzt Platz. Vor Ort zahlt eine Freundin im Wohnheim in einer DreierWG mehr Miete als ich für eine Einraumwohnung, der einzige Vorteil den sie hat ist die vorhandene Möblierung...

      Du beklagst dich bitter über Erniedrigung von Hartz 4 Empfängern und menschenunwürdige Zustände aber bei Studis ist das ein paar Jahre lang nicht so schlimm, komische Logik. :)
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Natürlich ist das logisch.

      Sicher, bei einem Studenten handelt es sich um eine vorübergehende Situation


      Und vor allem eine selbsterwählte Situation!!!!!!!!!!!!!!! Freie Entscheidung!!!!!!!!
      Wenn ich oder meine Familie es mir finanziell nicht ermöglichen kann zu studieren, dann muss man es halt lassen.

      Man kann doch wirklich nicht in einer Hartz4 Diskussion mit dem schlimmen Schicksalen von Studenten argumentieren, also bitte.
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Original von Sweetie73

      Wenn ich oder meine Familie es mir finanziell nicht ermöglichen kann zu studieren, dann muss man es halt lassen.

      Man kann doch wirklich nicht in einer Hartz4 Diskussion mit dem schlimmen Schicksalen von Studenten argumentieren, also bitte.


      Ich argumentiere nicht mit der schlimmen Situation von Studenten, ich wunder mich nur über verschobene Grenzen der Unmenschlichkeit.

      Genau, soll man eben nicht studieren wenn man es sich nicht leisten kann. Das bringt das Thema gut auf den Punkt.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Was ist denn deiner Ansicht nach die Alternative zum Studium? Gleich arbeitslos werden? Wohl kaum, also: Ein Ausbildung zu absolvieren. Folge: Man ist Azubi mit fürstlichem Gehalt und lebt möglicherweise in einem luxuriösem Azubi-Wohnheim. Kommt also etwa aufs gleiche raus. Tu doch bitte nicht so, als müsse man sich ja nicht ausbilden lassen. Außerdem ist es ja auch gar kein Problem, eine gute Lehrstelle als Alternative zum Gaudi-Studium zu finden, gell?

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    • Original von Traumtänzer

      ...
      Das wird die Wobau machen. ...
      Die Begründung "Wir wollen sehen, ob Sie nicht unbefugt den stillgelegten Raum nutzen" reicht aber doch wohl nicht für ein regelmässiges Eindringen in die Mietwohnung.


      Zum Thema "Studentenwohnraum": Es gibt doch keine gesetzliche Vorgabe, daß ein Student höchstens soundsoviel Wohnraum nutzen darf, oder? Wenn er an einem Studienort keinen finanzierbare Wohnung findet, kann er ja immer noch woanders suchen, da er ja außer bei "Hotel Mama" immer vor Antritt des Studiums eine Unterkunft braucht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gasman ()