Weihnachtsgeld - Kürzung und Streichung

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    • @pete

      Komisch, dann kenne ich nur "Quatsch-Leute" und Quatsch-Lehrer".

      Meine ELGF hat sich so ihr Auto ohne jede Sicherheiten, abgesehen vom Beamtenstatus finanziert. Trotz meines wesentlich höheren Gehalts wurde mir die Finanzierung bei mehreren Banken verwehrt.

      Aber um meine Behauptung zu untermauern: Googlet doch mal mit dem Begriffen: Beamten Banken kredite, oder beamtenbank kredit. Von Konditionen, wie sie z.B. die ABK-Bank für Beamte anbietet, kann ein "Normalbürger" nur träumen.



      P.S.: Das triff natürlich auch auf Angestellte des öffentlichen Dienstes zu die nach 15 Jahren Amtsausübung ebenfalls so gut wie unkündbar sind.
    • Komisch, dann kenne ich nur "Quatsch-Leute" und Quatsch-Lehrer".


      Ja, dann solltest du dir darüber mal Gedanken machen.

      Ich bin jetzt 27 Jahre bei der hiesigen Sparkasse und sage dir, das ist Quatsch. Es mag durchaus "Spezialbanken" geben, die Beamte bevorzugen. Aber das auf alle Kreditinstitute auszudehnen wie du es getan hast, ist... sh. oben.
      Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen wenn er leer ist.
    • Komisch: Ich habe nirgendwo behauptet, das Beamte oder unkündbare Angestellte ihren "Bonus" bei allen Banken bekommen. Ich schrieb lediglich, DAS sie ihn bekommen und das genaud DIES nicht wenigen "normalen" Leuten sauer aufstößt. Von den Instituten die verbilligte, oder überhaupt Beamtenkredite vergeben, war bis zur vehementen Verneinung dieser BEWEISBAREN Tatsache keine Rede.
      Und wie gesagt: Ein einfaches Googlen reicht. Man sollte nicht nur des Lesens kundig sein, sondern auch verstehen, was geschrieben wurde.

      Ich habe einige Jahre im Bundesiminsterium für Arbeit und Sozialordnung in Bonn (als es noch so hieß) und danach, bis heute in anderen öffentlichen Behörden gearbeitet. Dort habe ich es nicht nur gehört, sondern auch gesehen. Und 20 Jahre Leben und Arbeiten unter und mit den Menschen über die wir hier reden dürfte zumindest ein klein wenig mehr als Höhrensagen sein, oder? Die Regel war, das WENN eine Planstelle offen war und diese besetzt wurde und diese darüber hinaus mit einer Verbeamtung zusammenhing, genau das in der Regel auch durchgeführt wurde. Ein Aussage meinerseits, das eine in Aussicht gestellte Verbeamtung NIE zurückgezogen wird, hab ich nie getroffen.

      Ich habe ja nirgendwo behauptet, das ich die herrschenden Voruteile oder die nachprüfbaren Unterschiede zwischen Beamten und "Normalos" als Grundlage zum Streit sehe. Ich wundere mich nur ein wenig, das hier ausgerechnet bei den nachweisbaren Unterschieden, so viel Entrüstung entsteht..... Vor allem, da hier tatsächlich nur MEINUNGEN und Faktoren aufzähle, die von vielen Menschen vollkommen undifferenziert herangezogen werden um die "Ungerechtigkeit" zu belegen.

      Kann es sein, das ihr Beamte seid, die ebenso undifferenziert und ungeziehlt zurückschießen?
    • Lieber Steuerzahler, nicht nur das ich ihre "Anmache" und ihre Versuche mich persönlich anzugreifen, äußerst nervig finde, sie entbehren auch jeder Grundlage.
      Würden sie mir bitte, statt ständig nur irgendwelche Unterstellungen zu unterbreiten ohne eigene Quellen zum Nachweis auzuzeigen, die Stellen kenntlich machen, an denen ich dem von ihnen getätigten Vorwurf entspreche?

      Oder: Nennen sie Beispiele von Planstellen, die nach Zusicherung einer Verbeamtung nicht nur gestrichen wurden, sondern auch zur Nicht-Verbeamtung des Beamten in Aussicht geführt haben, wobei ich diese Möglichkeit nicht einmal bestritten habe. Meine Aussage war: Das eine Verbeamtung nach Antritt der Probezeit in der Regel auch Stattfindet, es sei denn, der Probant macht sehr große Fehler.
      Ich behaupte weiterhin mal das dies in der Regel auch für Stellen in der freien Wirtschaft gilt: Ist eine Stelle zu besetzen und der Arbeitnehmer in der Probezeit arbeitet gut, wird er in der Regel übernommen. Es gibt allerdings einen kleinen Unterschied. Der Beamte darf keinen Fehler machen, der "normale" Arbeitnehmer muss "gut" Arbeiten.
    • @GUL_DUKAT

      Du musst nicht Deine Frau fagen. Die Pensionsansprüche für Bamte sind bis ins kleinste geregelt und sich öffentlich nachzulesen (damit sies möglichst einfach haben).

      Wenn Beamte die Wartezeit erfüllt haben und dienstunfähig werden, werden sie pensioniert. Die Höhe der Pension richtet sich grundsätzlich nach der Länge der Dienstzeit und der Höhe der letzten Besoldung. Bei einer Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit besteht jedoch ein Anspruch auf eine Mindestpension. Diese entspricht einem Ruhegehaltssatz von 35%; zur Zeit für Ledige etwa 1.100,-- € netto.

      Dies z.B. trifft auf "Normalbürger schon nicht mehr zu", weshalb man tunlichst eine verhältnismäßig teure Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen sollte. Denn ander als bei Beamten erhält der "normale" Bürger bestenfalls eine staatliche Rente in Höhe des ALGII.

      Ansonsten:

      Auf Grund der Dienstzeiten wird der Ruhegehaltssatz („Prozente“) errechnet. Der Ruhegehaltssatz multipliziert mit den Dienstbezügen ergibt die Pension.


      Beispiel:
      Beamtin A 13, Stufe 12, 40 Jahre im Dienst

      Dienstbezüge 3.371,92 € (brutto)
      Ruhegehaltssatz 71,75 %
      Pension 3.371,92 € x 71,75 % = 2.419,35 € (brutto)


      Zu finden z.B. hier:

      gew-frankfurt.de/index.php?id=74&backPID=74&tt_news=662

      Auf der Seite befinden sich weitere Quellenangaben staatlicher Stellen (falls Du der Gewerkschaft nicht traust).
    • Für A13 muß man immerhin studiert haben und hat eine leitende Funktion inne. In der berühmten freien Wirtschaft wird man für so einen Posten auch nicht schlecht bezahlt und hat dann auch eine höhere Rente als der Durchschnitt.

      Ich spreche von der Altersrente. Die Regelungen für Erwerbsunfähigkeitsrenten scheinen mir in der Tat etwas dürftig. Allerdings sollte man dann eher an ihnen ansetzen als an den Regelungen für Beamte. Denn ein erwerbsunfähiger Rentenversicherter lebt ja nicht besser, weil der Beamte schlechter lebt.
    • @ Heiderogoshi.... ;)

      Diese "kleine Giftspritze" war wohl nicht nötig, zeugt sie doch von einer vorgefassten Meinung und Verallgemeinerung ( Schubladendenken )
      Hier die "kleine Giftspritze"
      Die Pensionsansprüche......usw....(damit sies möglichst einfach haben).


      Schubladendenken-Witz Beamte:
      ...so in etwa...was macht ein Beamter, damit er beim Büroschlaf nicht vom Stuhl kippt ?.....Lösung: Er klemmt sich seine Krawatte in die Schublade seines Schreibtisches.........schon Uralt und einen langen Bart der Witz.....

      ;) :]
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      Fehlende PS werden durch nackten Wahnsinn ersetzt !... :pfeif:

      GLÜCKWUNSCH an ALLE, die wo welche HEUTE Geburtstag feiern....:top:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GUL_DUKAT ()

    • Ich will mich einmal vorsichtig ausdrücken, lieber Heiderogoshi !

      Bei Ihrer Art und Weise der Diskussionsführung sollten Sie nicht so empfindlich sein, wenn Sie "angemacht" werden. Es reicht im übrigen nicht aus, Behauptungen aufzustellen. Es liegt vielmehr an Ihnen, Ihre Behauptungen zu substanziieren und zu beweisen. Der Verweis auf Ihre doch schon einige Zeit zurück liegende Erfahrungen aus einem bestimmten Ministerium reichen hierzu nicht aus.
      Dabei will ich Ihnen gar nicht unterstellen, daß Sie immer Unrecht hätten. Aber es scheint mir, als gingen Sie nach dem Gießkannenprinzip vor. Dabei gibt es einige beamtenrechtliche Besonderheiten, wo es sich wirklich lohnen würde, einmal auf die Sahne zu hauen. Die scheinen aber bisher Ihrer Aufmerksamkeit entgangen zu sein.
    • @Sehr geehrter Herr Steuerzahler

      Es reicht im übrigen nicht aus, Behauptungen aufzustellen. Es liegt vielmehr an Ihnen, Ihre Behauptungen zu substanziieren und zu beweisen.

      Offensichtlich weichen sie ständig aus. Ich habe die von mir getroffenen Behauptungen, durch Auszüge aus Artikeln zur Besoldung, bzw. zur Pensionszahlung von Beamten, darin enthaltenen Links und zusätzlich noch mit Hinweisen zum richtigen Googlen dargelegt. Mehr kann ich kaum machen.

      Weiterhin, Behaupten SIE ich würde etwas behaupten, nur sind sie nicht bereit mir zu sagen Was dies denn ist. Wie soll ich bitte für etwas rechtfertigen, vom dem ich nicht einmal weiss, WAS damit gemeint ist.

      Würden Sie mir nun bitte nach mehrfacher Aufforderung, endlich sagen WO ich WAS falsches behaupte, damit ich Ihnen gebührlich antworten kann, wozu ich ja gerne bereit wäre, wenn Sie mich denn nur ließen ?(

      Vieleicht würde es aber helfen, wenn sie den Thread einfach mal komplett lesen würden um vieleicht festzustellen, das ich nichts behaupte, sondern nur auf eine Anfangs gestellte Frage antworte, bei der es sich um die Frage zum Grund der Diffamierung von Beamten handelt. Und zwar mit DEN Allgemeinplätzen die ihren Ursprung in einer (wie ich schrieb) undifferenzierten Sichtweise von Nicht-Beamten haben.

      Auch frage ich mich wie Sie lesen? Wo bitte schrieb ich von einer lang zurückliegenenden Erfahrung? Wenn ich ihre Aussage richtig lese, müsste ich ca 60 Jahre als sein. Mit 20 Einstieg in die Selbständigkeit, 20 Jahre Tätigkeit in diesem Umfeld und dann eine lange zurückliegende Erfahrung (ca. 20 Jahre?). Wahrscheinlich kippe ich morgen in die Kiste.... :) Und wo habe ich das als Grundlage für eine eindeutige Aussage bezüglich dessen, was sie mir vorwerfen (was ich immer noch hoffe zu erfahren) , genommen?

      Achso: Guts Nächtle:muede:
    • ...jetzt aber ab in die Falle...husch husch....:muede:
      Hilfe !
      Ich schaue gerade nochmal raus aus der Haustür......SCHNEE in rauhen Mengen fast 8 cm hoch....ein Glück, dass ich noch gegen Abend das Auto runter an die Strasse in die Garage gestellt hatte und noch fast 10 Schubkarren Holz in die Heizung gestapelt hatte....
      Nun aber Schluss, jetzt lese ich erst noch schnell Heiderogoshis Post an "Steuerzahler1".... :]
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