ALGII, ein neuer Job und die Kosten

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    • Mein Bruder bekommt im Moment noch ALGII, hat aber recht kurzfristig einen auf ein Jahr befristeten Job in einer anderen (und einige hundert Kilometer entfernten) Stadt bekommen.

      Er fängt am Mittwoch dort an und muß bis dahin eine Wohnung (wohl eher ein möbliertes Zimmer) mieten. Das heißt, es wird eine Monatsmiete sofort fällig, dazu die Kaution. Wenigstens mit ein paar Sachen muß er umziehen, die Kündigungsfrist für seine jetzige Wohnung beträgt drei Monate. Finanzielle Rücklagen hat er nach drei Jahren Arbeitslosigkeit keine mehr.

      Inwieweit kann und muß ihm da die Agentur für Arbeit behilflich sein? Kann er einen Kredit fordern?

      Auf den Seiten des Arbeitsamtes finde ich dazu leider keine Informationen. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im voraus dafür. ;)
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist

      Dazu gehört eine Arbeitsaufnahme. Definitiv!
      Beachte aber, auch hier gilt die Kannregelung.
      Und gleich schriftlich geben lassen und nicht auf mündliche Zusagen des Sachbearbeiters vertrauen.