Die Fernsehsender sind ja verpflichtet, zur Bundestagswahl Parteienwerbung auszustrahlen. Dabei ist es egal, ob das Parteiprogramm dem jeweiligen Sender ins Konzept paßt oder nicht, und in jedem Fall, den ich gesehen habe, wurde auch ein Hinweis gesendet, daß diese Verpflichtung besteht und der Sender auf den Hinweis der Werbesendung keinen Einfluß hat. So weit, so gut.
Aber wie sieht das bei einer Tageszeitung aus? Die Leipziger Volkszeitung bringt nämlich NPD-Wahlwerbung - und der Hinweis, daß hierzu eine Verpflichtung besteht, fehlt - ebenso wie eine Distanzierung vom Inhalt.
Aber wie sieht das bei einer Tageszeitung aus? Die Leipziger Volkszeitung bringt nämlich NPD-Wahlwerbung - und der Hinweis, daß hierzu eine Verpflichtung besteht, fehlt - ebenso wie eine Distanzierung vom Inhalt.
Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
Charles Dickens
Charles Dickens
Der Bayernkurier ist da ja ein glänzendes Beispiel von
