Suche Anrufbeantworter-Software

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    • Suche Anrufbeantworter-Software

      Da durch Blitzschlag mein ELSA ISDN 2a/b ISDN Modem zerstört wurde und an dieses Gerät die Anrufbeantwortersoftware RVS-COM gebunden war,-jetzt aber ein AVM FRITZ Box fon 5050 nutze,-funktioniert somit die bisherige RVS-Com Software nicht mehr.
      Lösungsvorschlag ?
      "WER BREMST VERLIERT" -----> "ICH GEWINNE... STROM,- MIT TOYOTA PRIUS"
      Fehlende PS werden durch nackten Wahnsinn ersetzt !... :pfeif:

      GLÜCKWUNSCH an ALLE, die wo welche HEUTE Geburtstag feiern....:top:
    • Lieber Ivanhoe.... :]
      Das dürfte nicht DAS sein, was ich mir erträumt hätte.
      Die RVS Software war ja für FAX und Anrufbeantworter gemeinsam...und man konnte alles ( insbesondere "spezielle" Anrufe ) gut abspeichern und ggf. als Beweismittel per Mail versenden. Es sollte also schon Software für den Rechner sein.... so z.B. wie mein WinFax,-da gab es mal mit einer WinFax-version 9.0 ( Win 98SE ) eine Zusatzsoftware ( TalkWorks2.0 ) welche aber nicht mehr unter WinXP läuft und auch nicht mehr angeboten wird...sehr schade, das war genau die Kombination, welche für mich ideal war und sowas suche ich wieder,-nur sollte es an der Fritz Box fon oder an einem noch freien a/b analog-Port der Fritz Box funktionieren....

      Gruß GUL :]
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    • chip.de/artikel/c1_artikelunte…15.html?tid1=21013&tid2=0

      Nebu, ich kenne das so, daß die Aufzeichnung des Gesprächs vorher angekündigt werden muß (das ist zum Beispielso, wenn man bei der Telekom anruft).

      Aber vielleicht irre ich mich auch, und diese Mitteilung kommt dort freiwillig.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von Orthogräfin
      Original von GUL_DUKAT
      ... insbesondere "spezielle" Anrufe ) gut abspeichern und ggf. als Beweismittel per Mail versenden.

      Wozu das denn? Ist das überhaupt gestattet? ?(


      Wir hatten mal vor zwei Jahren mit unserem ehem.Vermieter etwas "Zoff" und er sprach Drohungen übelster Art auf den Anrufbeantworter und diesen Anruf übersandte ich unserem Anwalt als "Beweis.MP3".
      Wenn jemand auf einen Anrufbeantworter spricht, wird er ja normalerweise durch den Ansagetext darauf hingewiesen, oder er sollte es wenigstens merken, dass er mit einem Anrufbeantworter "spricht".Diese Speicherung soll ja nicht allen zugänglich sein,-lediglich als rechtliches Beweismittel...und ich hatte auch hinterher unserem ehem. Vermieter mitgeteilt, dass ich seine Drohanrufe abgespeichert habe und unserem Anwalt als Beweis übergeben werde. Er wusste dies und war auch einverstanden ( wahrscheinlich auch nur deswegen, da er meinte, ich wolle ihn auf den Arm nehmen, da er sich einbildete, sowas wäre nicht möglich.... )
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