Abmahnungen oder der tägliche Wahnsinn im Internet

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    • sarazena schrieb:

      Rincewind schrieb:

      Es ist gängige Rechtsprechung bis hoch zum BGH, dass denen die entsprechenden technischen Protokolle als Beweis ausreichen......
      Ganz so einfach ist es eben doch nicht......
      Doch. Du hast meinen entscheidenden Teil nicht mitkopiert. Du hast geschrieben:


      Sarazena schrieb:

      Was passiert wäre, hätte die Beklagte in den Vorinstanzen alles bestritten
      Darauf habe ich mich bezogen. Wir führen hier eine Diskussion über ein zivilrechtliches Urteil, du verwendest juristische Termini und ich habe mich darauf bezogen, wir verstehen darunter anscheinend aber anscheinend etwas anderes. Bestreiten ist im zivilrechtlichen Verfahren ein Fachbegriff, der eine ganz bestimmte Bedeutung und Konsequenzen hat und ich beziehe mich auf diesen Begriff. Wenn die eine Seite Beweis führt und die andere einfach bestreitet ist es ganz einfach...




      Zudem hat noch vor wenigen Wochen der Bundesgerichtshof in einem durch unsere Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstrittenen Fall entschieden, dass Eltern die Computer der Kinder oder Ehegatten untereinander nicht durchsuchen müssen (Az. I ZR 154/15, Afterlife). Anschlussinhaber sind daher nicht verpflichtet, die Internetnutzung ihrer Familienangehörigen zu dokumentieren oder deren Computer auf möglicherweise vorhandene Tauschbörsensoftware zu durchsuchen. In diesen Fällen hat der Schutz der Familie Vorrang und die Musikindustrie das Nachsehen.
      Ich würde eher den Text des BGH vertrauen als dem Kommentar einer Kanzlei, die sich auf das Verteidigen von Abgemahnten spezialisiert hat und sehr vom aktuellen Zustand profitiert. Da lag nämlich ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde. Der Anschlussinhaber wurde abgemahnt, hat gesagt, dass er das nicht war, der Anschluss aber auch von seiner Ehefrau genutzt wird und hat diese benannt (Unterschied!). Seine Ehefrau ist als Zeugin vernommen worden, hat bestätigt, dass sie den Anschluss auch nutzt, hat aber bestritten, den Urheberrechtsverstoß begangen zu haben (Unterschied!). Nun musste sich der BGH entscheiden wer als Täter in Frage kommt. Einer lügt, einer nicht und die Chance ist 50/50 und es gab keinen Grund einer Person mehr zu glauben als der anderen. Da hat der BGH entschieden, dass der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast genüge getan hat und seiner Frau nicht weiter hinterherforschen muss und es gleichzeitig nicht zu beweisen war, dass er die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
      Klar kann man jetzt sagen, hätten sie mal gelogen oder was anderes behauptet. Macht aber in einer Diskussion eines juristischen Urteils keinen Sinn, die Parteien im Zivilprozeß sind nämlich zur Wahrheit verpflichtet, das verbietet auch Halbwahrheiten und das weglassen einzelner ungünstiger Details. Die Wahrheit war hier, dass der Anschlussinhaber das verantwortliche Familienmitglied kannte, den Namen aber nicht nennen wollte und das auch so vor Gericht ausgeführt wurde - die rechtliche Konsequenz dieses Sachverhalts ist nun bekannt.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Der EuGH hat anscheinend mal eben nebenbei raus gehauen, was sie von Videostreaming halten.

      spiegel.de/netzwelt/netzpoliti…von-filmen-a-1144922.html

      Diese Ansicht könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Streamingabmahnungen Auswirkungen haben. Da kommt man zwar nach wie vor schwerer an Nutzerdaten, sollte es aber gelingen, kann es sein, dass dann auch Streamer mit Abmahnungen rechnen müssten.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Wie witzig mit diesem Filmspeler. Wär es nicht illegal, wäre es ne ziemlich coole Idee. Hab das Ding grad gegoogelt und konnte nirgends was finden. Aktuellere deutsche Artikel gabs auch nicht. Hab nur einen Artikel auf englisch gefunden, der aber leider nicht ganz so seriös ist: torrentfreak.com/brein-takes-d…but-thats-not-all-170722/

      Anscheinend wurden danke dem Fall mehr als 200 Piraterie-Seiten dicht gemacht. Kein schlechtes Ergebnis dafür, dass es nur mit diesem Filmspeler angefangen hat. Ganz ehrlich, Urteile hin oder her, in Zeiten von Spotify, Netflix und Co muss doch keiner mehr illegal streamen. Ich finde es absolut fair monatlich einen kleinen Beitrag zu bezahlen und ein großes Angebot an Medien zur Verfügung gestellt zu bekommen. Bei Musik sollte das eh kein Thema sein. Wenn nicht grad Alben auf Exklusivbasis gesperrt werden, wie bei Tidal zum Beispiel, erscheint echt jedes neue Werk bei Spotify oder Apple Music. Und beides zum fairen Preis. Ist es nicht dort, kann man es meistens auf YouTube umsonst hören. Bei Filmen versteh ichs schon mehr, da man sich echt manchmal aufregt, wenn man unbedingt nen Film gucken will und es den da nicht gibt, wo man einen Account hat. Hab da aber letztens auch einen Beitrag gelesen zu ner Seite mit der man herausfinden kann, welcher Streaming-Dienst den gewünschten Film anbietet: hosting.1und1.de/digitalguide/…p-der-woche-werstreamtes/ Werstreamt.es heißt die. Ich persönlich hab noch nen Amazon Prime Account. Lohnt sich eh für Leute, die ab und was bestellen und man kann deren Filmangebot umsonst nutzen. Kann also immer von Netflix ausweichen.

      Also nur nochmal zu eurer Diskussion davor, mit den Kindern und Eltern. Ich finde heutzutage muss sowas nicht mehr sein. Natürlich hat nicht jeder seine Kinde 24/7 unter Kontrolle, aber wenn die Kids schon nen Pc/Smartphone haben, würde ich eh davon ausgehen, dass sie Musik hören. So wie es eben jeder tut, der ein mediales Gerät besitzt. Diese Eltern wären also mit nem Account für die Kids deutlich besser beraten, als danach alles auf sie zu schieben. Wenn man sich natürlich nicht mit seinen Kinder auseinandersetzt kann sowas passieren. Aber das ist ein anderes Thema.