In § 5 (2) der StVO heißt es u.a.: Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Gleichzeitig wird laut Bußgeldkatalog derjenige, der mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt, mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft (wenn er erwischt wird). So weit, so gut.
Welche Geschwindigkeitsdifferenz ist denn hier angemessen? Beim Googeln habe ich ein Gerichtsurteil gefunden, das besagt, daß 10 km/h zu wenig seien. Aber wie groß muß die Geschwindigkeitsdifferenz nun mindestens sein?
Gleichzeitig wird laut Bußgeldkatalog derjenige, der mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt, mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft (wenn er erwischt wird). So weit, so gut.
Welche Geschwindigkeitsdifferenz ist denn hier angemessen? Beim Googeln habe ich ein Gerichtsurteil gefunden, das besagt, daß 10 km/h zu wenig seien. Aber wie groß muß die Geschwindigkeitsdifferenz nun mindestens sein?
Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
Charles Dickens
Charles Dickens