Prominentenbonus

    • Lieber Dyna, da gebe ich Dir nicht hundertprozentig recht und zwar aus dem Grund, dass es auch bei uns schon Zeiten gab, wo harmlose Berührungen, die mit sexuellen Handlungen absolut nicht zu tun hatten, schon als sexuelle Tätlichkeit ausgelegt wurden. Da wurden Menchen in eine Ecke gestellt, die Kinder einfach mochten, ohne irgendwelche unsittlichen Gedanken. Es hat schon gereicht, ein kleines Mädchen auf den Schoß zu nehmen. Da wurden Leute sexuell beschuldigt, die nur einen liebevollen Umgang mir Kindern pflegten.

      Deshalb finde ich auch, dass CB Recht hat.
    • Das ist richtig.
      Was ich meine ist , daß bei Anlass mit allen Mitteln aufgeklärt werden muss ohne Rücksicht. Ist ein Mensch unschuldig, so ist er in vollem Umfang und zwar in der gleichen Maschinerie wie er vorverurteilt wurde zu rehabilitieren.
      Ist er schuldig -> mit aller Härte zu bestrafen.

      Wir hatten in D mal eine Zeit, da waren alle ganz hysterisch...das stimmt... jeder der ein Kind nur angesehen hat, in dem hat man was vermutet. Das lag in der Zeit aber auch an den Begleitumständen... es gab das neue Schlagwort des Phädophilen... den die Presse mit allen Mitteln ausgeschlachtet hat und dadurch diesen "Run" ausgelöst haben.

      Die Menschen heute sind auch und immer noch sehr wachsam... gerade wegen der vielen Kindesentführungen in letzter Zeit... das ist auch gut so. Aber dieses gnadenlose Vorverurteilen findet sich heute nicht mehr in diesem Maße.
      "Ich gebe immer 100% bei der Arbeit:
      Montag: 20%, Dienstag: 14%, Mittwoch: 12%, Donnerstag: 24%, Freitag: 10%, Samstag: 16%, Sonntag: 4%


      <------ mit ohne Smilie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dj-dyna ()

    • Was heißt das aber, dyna?

      Todesstrafe für jeglichen Mißbrauch und sei es ein sehr geringer? Wo fängt der Mißbrauch an und wo hört er auf? Hauptsächlich, wo fängt er an? Sind Berührungen schon Mißbrauch oder eben nicht? Wie waren sie gemeint und können Kinder das objektiv einschätzen?
      Wer befindet darüber und vor allem, in welchen Maße?

      Rechtfertigt das einfache Begrapschen eines jungen Mädchens eine Haftstrafe von 20 Jahren? Es ist nicht rechtens, das ist klar, aber es muß sich auch nicht um einen Triebtäter handeln. Es kann ein einmaliges und vielleicht harmloser Fehltritt oder wie man das auch immer nennen soll, sein, der letztendlich keinerlei Auswirkungen hat und dafür wird jemand komplett weggesperrt?

      Ich halte eine Differenzierung nach wie vor für angebracht und daß das Strafmaß dem Vergehen angemessen ist. Alles andere ist Willkür und unterliegt keinerlei Grundlage, geschweige denn Rechtsgrundlage.

      Dazu kommt noch das, was cosgan gesagt hat.

      Nachtrag: Was sie oben gesagt hat. Das Post danach klammere ich aus. :D
    • Also ich denke mal, wir sind uns in unserer Auffassung ziemlich nahe was diese Sache angeht.

      Also eine Todesstrafe für jedes noch so kleine Vergehen habe ich nicht gefordert.
      Das "einfache Begrabschen"... was es für mich nicht gibt... rechtfertigt auch nicht die Strafe von 20 Jahren. Da glaube ich fehlt den Amis einfach die Relation. Dieses Strafmaß habe ich auch nicht gefordert.

      Auch möchte ich diesen "harmlosen Fehltritt" so nicht stehenlassen. Den gibt es in meinen Augen nicht. Das hat eine Ursache. Bei diesem Menschen besteht ein Problem, das behandelt werden muss. Ich sage nicht, daß dieser sofort weggesperrt gehört... aber er gehört behandelt. Es kann nicht sein, daß wir diese Ursache/Problem verharmlosen.
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