Was man gelesen haben sollte.

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    • Vielen Dank, surfin. Drohen der Dame eigentlich weitere juristische Konsequenzen?

      Im übrigen ist eine Nachricht an prominenter Stelle nicht annähernd genug. Die sollen ordentlich Schmerzensgeld zahlen.
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      Tagesschau schrieb:

      Die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann wegen angeblicher Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan sind eingestellt worden.
      Gut so. Erdogans Privatklage gegen Böhmermann vor dem LG Hamburg läuft aber noch ...


      P.S.: Guter Kommentar von Udo Vetter im Lawblog. :top:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Und ebenso eine gute Begründung eines Staatsanwaltes, der das Wort "Unabhängig" offenbar noch Ernst nimmt.
      Ich denke, dem Zivilverfahren kann Jan Böhmermann gelassen entgegensehen.

      Anders als ich seiner nächsten Sendung. Wenn der wieder anfängt zu singen, hat er bei mir endgültig verschissen!
      Religion ist wie wennze ne Wasserpfeife rauchst
      - Karl Mai -
    • Ich halte es da, mal wieder, mit Prantl. Wobei ich lieber eine gerichtliche Entscheidung gesehen hätte, allein als Referenz für zukünftige Fälle.

      War das jetzt die ganze Aufregung um Merkel und den 103 wert? Die Justiz hat jetzt getan was ihr Job war. Fertig.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Wie so häufig steht auch hier die Aufregung in keinem Verhältnis zum Ereignis!


      Michel schrieb:

      Wenn der wieder anfängt zu singen, hat er bei mir endgültig verschissen!
      Dabei war das ganze nur die Wiederholung einer alten Sendung, die von ZDFneo versehentlich noch einmal ausgestrahlt wurde.
      Die Wiederholung hat sie allerdings auch nicht besser gemacht!

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      Der Chefredakteur des Tagesspiegel leitete den heutigen Newsletter mit folgenden Worten, die ich Euch unbedingt nahe bringen möchte, ein:


      Lorenz Maroldt schrieb:

      Schon klar, gegen die Bundeskanzlerin darf demonstriert werden - auch dafür steht der 3. Oktober. Und im Grundgesetz ist auch nicht die Rede davon, dass Merkel-Kritik nur höflich vorzutragen ist. Was aber gestern in Dresden passierte, ging weit darüber hinaus - mit freundlicher Unterstützung der Polizei: „Wir wünschen einen erfolgreichen Tag für Sie!“, rief ein Beamter den
      völkischen Pöblern über Megafon zu, die ihre Hass-Demos, garniert mit Goebbels-Zitaten, nicht mal anmelden mussten. Wo ist eigentlich dieses tolle Dresdner Bürgertum
      geblieben, das Uwe Tellkamp im „Turm“ so abgefeiert hat? Das sich
      nichts sehnlicher wünschte, als in einem Rechtsstaat zu leben. Jetzt
      haben sie ihn - aber futtern lieber in Ruhe ihren Stollen und sehen zu, wie vor aller Welt dieser Rechtsstaat von ein paar tausend Nationalberauschten nach eigenem Faustrecht zur Sau gemacht wird. Wer sich da noch über die Einheit freut, hat das Wesentliche daran nicht kapiert.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Ein guter Kommentar von Herrn Marold.

      Die Sympathie der Dresdner Polizei für das rassistische Gesindel ist ja leider nicht besonders überraschend, aber es ist schon erschreckend, wie offen diese Sympathie mittlerweile artikuliert wird.

      Das Tragen eines Schildes mit einem Goebbels-Zitat ist offensichtlich nicht strafbar. Aber wenn ich in der Stuttgarter Zeitung lese, dass eine solche Äußerung
      „Wissen Sie eigentlich, dass Adolf Hitler selbst sich bis zum Ende auf Karl Marx berufen hat?“ Der Versuch, das Thema etwas tiefer zu durchdringen, führt nach überraschend kurzer Zeit zu den Juden. Und da erklärt einem der Herr, dass auch da etwas nicht stimmen kann. Es gebe, so sagt der Mann, viele Quellen, die bewiesen, dass die Zahl der europäischen Juden sich im Dritten Reich sogar vergrößert habe. „Nicht verkleinert.“
      offensichtlich ebenfalls keinerlei juristische Konsequenzen hat, macht mich das doch einigermaßen fassungslos.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Drohen der Dame eigentlich weitere juristische Konsequenzen?
      Rein logisch betrachtet, müßte sie eigentlich angeklagt werden (und an Stelle von Herrn K. würde ich auch einen Strafantrag stellen).
      Aber: Der Richter im Strafprozess ist nicht an die Beweiswürdigung des Zivilrichters gebunden und könnte gerade auch wegen in dubio pro reo zum Ergebnis kommen, dass ihr die Falschaussage / Beschuldigung nicht als Vorsatztat nachzuweisen ist.
    • Orthogräfin schrieb:

      Die Sympathie der Dresdner Polizei für das rassistische Gesindel ist ja leider nicht besonders überraschend, aber es ist schon erschreckend, wie offen diese Sympathie mittlerweile artikuliert wird.

      Das Tragen eines Schildes mit einem Goebbels-Zitat ist offensichtlich nicht strafbar
      Wobei mir nicht klar ist, was die Polizei gegen das Schild hätte tun können. Hier ze.tt/warum-es-nicht-strafbar-…h-dresden-zu-marschieren/
      gibt es zwei Zitate zur rechtlichen Einschätzung durch Rechtsanwälte (wie weit ist es mit mir gekommen, wenn ich schon RAe zitiere. schauder). Am Ende wird zwar eine Möglichkeit konstruiert, aber ich halte es für viel zu weitgehend, in dem Zitat eine Leugnung des Holocaust zu sehen.
    • Rincewind schrieb:

      Wobei ich lieber eine gerichtliche Entscheidung gesehen hätte, allein als Referenz für zukünftige Fälle.
      Zukünftige Fälle? Hat Merkel nicht in der gleichen Ansprache, in der sie der Strafverfolgung nach §103 StGB zugestimmt hat, verkündet, dass dieser Paragraph noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden soll?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • surfin schrieb:

      Wobei mir nicht klar ist, was die Polizei gegen das Schild hätte tun können. Hier [...]gibt es zwei Zitate zur rechtlichen Einschätzung durch Rechtsanwälte ...
      Ich habe schon vor einigen Jahren zur Kenntnis nehmen müssen, dass nach einem Urteil des BGH die Verwendung der unter Rechtsextremisten üblichen Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" nicht strafbar ist.

      Am Ende wird zwar eine Möglichkeit konstruiert, aber ich halte es für viel zu weitgehend, in dem Zitat eine Leugnung des Holocaust zu sehen.
      Meinst du jetzt das Schild oder das Zitat des Passanten? :hmm:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • surfin schrieb:

      Orthogräfin schrieb:

      Drohen der Dame eigentlich weitere juristische Konsequenzen?
      Rein logisch betrachtet, müßte sie eigentlich angeklagt werden (und an Stelle von Herrn K. würde ich auch einen Strafantrag stellen).Aber: Der Richter im Strafprozess ist nicht an die Beweiswürdigung des Zivilrichters gebunden und könnte gerade auch wegen in dubio pro reo zum Ergebnis kommen, dass ihr die Falschaussage / Beschuldigung nicht als Vorsatztat nachzuweisen ist.
      Gesetzt den Fall, der Richter im Strafprozess kommt zur gleichen Auffassung wie der Zivilrichter: mit welcher Strafe müsste die Dame denn rechnen? Und wenn das Gegenteil eintritt: mit welchen Kosten Herr K.?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      mit welcher Strafe müsste die Dame denn rechnen?
      Ich gehe mal davon aus, dass sie ihre Aussage nicht beeidet hat, dann sind es uneidliche Falschaussage, § 153 StGB, falsche Verdächtigung, § 164 StGB, und üble Nachrede, § 186 StGB jeweils in Tateinheit. Also max. 5 Jahre. Mit Strafzumessung kenne ich mich nicht aus, ich vermute mal, es würde auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
    • Stimmt. Wenn man
      1.) ihn identifzieren kann und
      2.) nachweisen kann, dass er es so gesagt hat.

      Wobei - und jetzt wird es zynisch - ich es noch nicht einmal für ausgeschlossen halte, dass die Zahl tatsächlich zunächst zugenommen hat, nämlich durch die Annexion von Österreich und diversen polnischen Gebieten. Aber um das beurteilen zu können müsste man die genauen Zahlen kennen. Aber auch dann könnte man die Äußerung wegen Weglassens wesentlicher Einzelheiten als Leugnung des Holocaust sehen.
    • Danke für deine Antwort. ;)




      Stimmt. Wenn man
      1.) ihn identifzieren kann und
      2.) nachweisen kann, dass er es so gesagt hat.
      Ich nehme an, dass die Journalisten das auf Band haben, und gefilmt haben die den Tüpen offensichtlich auch. Allerdings frage ich mich, ob die Journalisten wohl irgendwie auf diese Einlassung reagiert haben oder nicht.

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      Zur Causa Böhmermann:

      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Rincewind schrieb:

      Wobei ich lieber eine gerichtliche Entscheidung gesehen hätte, allein als Referenz für zukünftige Fälle.
      Zukünftige Fälle? Hat Merkel nicht in der gleichen Ansprache, in der sie der Strafverfolgung nach §103 StGB zugestimmt hat, verkündet, dass dieser Paragraph noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden soll?
      Es gibt aber deutlich mehr Beleidigungsparagraphen. Der für unser Staatsoberhaupt zum Beispiel oder den, der für jedermann gilt. Das was die Stadt gemacht hat, hat Praktikum schön als pseudojuristisches Geschwurbel bezeichnet. So eindeutig ist der Fall umso nicht und für die Zukunft wäre mir daher ein BGH Urteil oder Beschluss lieber was Schmähkritik und übertriebene Beleidigungen angeht als eine Pressemitteilung einer StA, die nutzt dem nächsten nicht...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin