Passive Sterbehilfe legalisieren?

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    • Passive Sterbehilfe legalisieren?

      Die Justizministerin will in Kürze einen Gesetzesentwurf einbringen, in dem die passive Sterbehilfe geregelt werden soll. Danach sollen Ärzte explizit straffrei bleiben, wenn sie auf Wunsch des Patienten Maschinen ausstellen, lebensverlängernde Eingriffe nicht durchführen und Schmerzmittel auch in einer Menge verabreichen, die unter Umständen zum Tod führen kann. Auch will die Justizministerin erstmals das so genannte Patiententestament gesetzlich regeln.
      spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,druck-306155,00.html

      Ich denke, daß dieser Schritt überfällig - und so unlogisch es sich vielleicht anhören mag, Ausdruck einer humanistischen Einstellung ist. Ich halte es für unmenschlich, einen unheilbar kranken Patienten, der große und chronische (Dauer-) Schmerzen hat, unnötig leiden zu lassen - zumal dann, wenn er selbst lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt und er diesen Willen auch in einer Patientenverfügung ausgedrückt hat.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Unter dem von Dir angegebenen Link, liebe Orthogräfin, finde ich folgendes:

      Justizministerin Zypries zu Sexualstraftätern

      "Wir brauchen die Sicherheitsverwahrung"


      Ich gebe zu, ich habe den Artikel nur überflogen, finde ihn auch sehr interessant, aber habe auf die Schnelle nichts über passive Sterbehilfe darin gefunden. Muss ich genauer lesen oder war das ein Irrtum?

      Liebe Grüße
      Nandoo
      Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man vergisst, was man gelernt hat 8o
    • Meine Mutter, meine Schwiegermutter und meine Tante, alle Mitte 70, haben beim Notar eine Pflege- und Patientenverfügung erstellen lassen.

      Alle anderen Patientenverfügugen werden ohnehin nicht ernst genommen.

      Sie sind derselben Meinung wie Du, Orthogräfin, und lehnen lebens- (und leidens-)verlängernde Maßnahmen ab. In vielen Fällen, wo die Betroffenen große Qualen leiden müssen, kann ich verstehen, dass sie so nicht weiterleben möchten und Schlaganfall-Patienten z.B., die nur noch leben, weil sie an Schläuchen und Geräten hängen, möchte ich auch lieber davon befreit sehen.

      Wer aber kann genau ermessen, wo die Grenzen sind?
      Ich finde das sehr schwierig.

      In Deutschland ist die Schmerzforschung immer noch viel zu sehr vernachlässigt. Es gibt vor allem für Krebspatienten, die schon allein wegen ihrer furchtbaren Schmerzen "erlöst" werden möchten, viel zu wenig Schmerztherapeuten.

      Mein Schwiegervater ist heute vor 3 Jahren gestorben. Er hat eine Schmerztherapie gemacht und bis zu seinem Tod relativ schmerzfrei (und das bedeutet eine enorme Lebensqualität) gelebt. Er wollte niemals, keine Sekunde passive Sterbehilfe, er wollte gar nicht sterben.

      So unterschiedlich sind Menschen. Welcher Zweite oder Dritte jedoch könnte hier eine Entscheidung fällen?

      Hat der Betroffene selbst notariell festgelegt, wie er sein Leben und Sterben "gehandhabt" haben möchte, dann sollte man das respektieren (dürfen).
      Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man vergisst, was man gelernt hat 8o
    • Hallo Nandoo, in dem Interview werden zwei Themen behandelt - du mußt einfach noch weiter runterscrollen.

      Selbstverständlich darf Sterbehilfe nie gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden. Aber ich finde, daß die Entscheidung einzig und allein beim Patienten liegen sollte - was in meinen Augen auch bedeutet, daß man sich nicht erst im Krankheitsfall darüber Gedanken machen darf.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Die Justizministerin will in Kürze einen Gesetzesentwurf einbringen, in dem die passive Sterbehilfe geregelt werden soll. Danach sollen Ärzte explizit straffrei bleiben, wenn sie auf Wunsch des Patienten Maschinen ausstellen, lebensverlängernde Eingriffe nicht durchführen und Schmerzmittel auch in einer Menge verabreichen, die unter Umständen zum Tod führen kann. Auch will die Justizministerin erstmals das so genannte Patiententestament gesetzlich regeln.


      Der Thread und somit das Zitat sind aus der Zeit von Mitte 2004. Was ist seitdem passiert? Es ist nun viel Zeit vergangen, die Regierung wechselte aber die Ministerin ist noch im Amt. Was hat sie bislang getan?

      Ich zitiere mal:

      aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22835
      Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen bis Mitte 2007. Das Gesetz solle den vielen „verunsicherten Menschen“ die Gewissheit geben, dass ihr Wille bei medizinischen Behandlungen beachtet werde, sagte Zypries in einem Interview der Berliner Zeitung vom Wochenende.


      Nein, das ist nicht der "in Kürze eingebrachte Gesetzentwurf" zur Patientenverfügung oder Patiententestament von 2004, das ist mal wieder ein neuer Anlauf. Ursprünglich sollten entsprechende Regelungen nach mehrere "Entwürfen" Anfang 2006 in Kraft treten. Daraus wurde nichts. Wenn man schaut das diese Selbstverständlichkeit noch nicht geregelt ist wundert es nicht das auch die passive Sterbehilfe längst nicht legalisiert und geklärt ist.

      Link dazu:
      aerztezeitung.de/docs/2005/10/…?cat=/magazin/sterbehilfe

      Also sind wir irgendwie in diesem Bereich in den letzten anderthalbjahren nicht einen winzigen Schritt vorangegekommen sondern stehen immer noch irgendwo im Niemandsland. Eigentlich bitter.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Auch diesem Kommentar von Peter Mücke vom NDR bei tagesschau.de kann ich mich nur anschließen.

      Eine Volksbefragung wäre in der Tat sinnvoll gewesen.

      Was mir aber bei beiden Kommentaren fehlt, ist der Verweis auf die Patientenverfügung. Wie ist das geregelt, wenn sich der Patient - wie ich das auch schon im Eingangsbeitrag geschrieben habe - selbst lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen ausdrücklich ablehnt und er diesen Willen auch in einer Patientenverfügung ausgedrückt hat?

      Was mir bei diesem Gestz aufstößt, ist der Begriff der "geschäftsmäßigen Sterbehilfe"... ?(

      Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung des Bundestages kann man sich übrigens hier ansehen.
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      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:



      Was mir aber bei beiden Kommentaren fehlt, ist der Verweis auf die Patientenverfügung. Wie ist das geregelt, wenn sich der Patient - wie ich das auch schon im Eingangsbeitrag geschrieben habe - selbst lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen ausdrücklich ablehnt und er diesen Willen auch in einer Patientenverfügung ausgedrückt hat?

      Ich habe mich mit dem Thema nicht genauer beschäftigt aber wenn man sich die Definition der passiven Sterbehilfe anschaut fällt das automatisch raus:


      Wikipedia schrieb:

      Passive Sterbehilfe ist das Nichtergreifen oder Nichtfortführen lebenserhaltender Maßnahmen aus ethischen, medizinischen und humanitären Gründen bei nichteinwilligungsfähigen Personen, bei denen vorbereitende Gespräche nicht möglich waren oder keinePatientenverfügung vorliegt.

      Ich würde die Bundestagsentscheidung auch nicht so lesen, dass man zukünftig Maschinen und Apparate unbedingt laufen lassen muss wenn der Betroffene klar das Gegenteil gewünscht hat. Trotzdem, nach dem wie sie entschieden haben, hätten sie die Entscheidung lieber lassen sollen - geklärt ist nämlich nichts und den schwarzen Peter hat man jetzt an Ärzte und Justiz weitergereicht...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Das Problem ist aber auch,das viele Angehörige mit einer Patientenverfügung ihrer Lieben überfordert sind.Und die dem Krankenhaus,Hospiz oder Palliativ nicht vorlegen.Wir hatten bei uns im Heim 2 Vorfälle dieser Art:BW hat Notariell verfügt,keine Lebenserhaltende Maßnahmen.Ehemann wollte das auch nicht.Wir als Personal waren dagegen die BW verhungern und verdursten zu lassen.Also-Hausarzt herzitiert,Gericht angerufen,due kamen-Anordnung Essen und Trinken sowieso Medikation weiter geben.3 Jahre war sie noch bei uns.
      Der 2 Fall:wie oben-keine Lebenserhalte Maßnahmen.BW kam ins KH-Intensiv.Ehemann ließ ihr eine PEG legen,weil er sie nicht gehen lassen wollte.Er hat dem KH die Verfügung verschwiegen.Ergebnis:mit uns redet sie-wenn er kommt,reagiert sie gar nicht.
      Was ist nun richtig?
      Das es nicht einfach ist,eine Entscheidung zu respektieren,weiß ich aus eigener privater und beruflicher Erfahrung.
      Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust,wird es dir sein,als lachten alle Sterne,
      weil ich auf einem von ihm wohne,weil ich auf einem von ihnen lache.
    • Wie ist meine Entscheidung, wenn ich in der Situation bin? Kann ich das überhaupt vorhersagen? Hänge ich nicht doch am Leben?

      Ganz schwieriges Thema!
      "Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.
      Das Fortschreiten zur entwickelten Inhumanität ist dann nur noch eine Frage der Zeit."
      (Albert Schweitzer)