Kündigung Mietvertrag

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    • :] :] :]

      Hallo,ich wollte mich mal kurz melden,ich hatte heute meinen zweiten Arbeitstag und bin total geschafft,da muß man sich auch erst mal wieder dran gewöhnen.
      Jetzt muß ich aber erst am Dienstag wieder hin.
      Ich habe mal eine Frage:Ich habe im Januar eine Wohnung bezogen,da steht im Mietvertrag,das ich die Wohnung erst nach 3 Jahren kündigen kann.Jetzt will ich hier aber wieder raus,weil es mir hier viel zu laut ist,das Schützenhaus ist direkt nebenan und die Räumlichkeiten werden oft vermietet und dann ist hier ordentlich Radau.
      Ist diese Kündigungsklausel rechtens?
      Wäre schön,wenn ich mal eure Meinung drüber lese.
      Liebe Grüße

      Bigi51 :))
    • Hallo bigi,

      da hast du schlechte Karten. Du hast wahrscheinlich einen befristeten MV abgeschlossen. Und aus dem kommst du nur raus, wenn du einen Nachmieter stellst, der in das bestehende Mietverhältnis eintritt. Und was noch schlimmer ist: der Vermieter muß den Nachmieter nicht akzeptieren, weil er sich auf den Grundsatz, daß Verträge einzuhalten sind, berufen kann. Es ist also reine Kulanz von ihm.

      Ich habe einen solchen Rechtsstreit hinter mir, und ich würde einen solchen Vertrag nicht noch einmal unterschreiben.

      Ich bin nicht sicher, ob zwischen einem befristeten und einem Zeitmietvertrag ein UNterschied besteht, und wenn ja, welcher. Da kann ich aber nachlesen, allerdings fehlt mir dazu im Moment leider die Zeit. Im Zweifelsfall solltest du mal zum Mieterbund gehen und dich dort beraten lassen.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Da könntest du Recht haben, wonderland. Ich habe aber vor kurzem im Chip Smalltalk von einer Mietsache gelesen, und da hat der Mieterbund auch beraten. Inwiefern die Mieter da Mitglied waren, weiß ich nicht - allerdings kam der Tip mit dem Mieterbund aus dem Forum. Und welches Mitglied des Mieterbundes würde sich zuerst Hilfe in einem Forum suchen? ;)

      Viele Kommunen bieten ebenfalls Mietrechtsberatungen an.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Imho ist es ein Fehler solch einen Zeitmietvertrag abzuschließen. Die Sache ist eben auch für den Mieter bindend. So einfach kommt man da nicht raus, gegen den Willen des Vermieters gar nicht...


      Da gibt es Infos:

      mieterverein-muenchen.de/mietr…rechtsthemen/zeitmiet.htm

      123recht.net/article.asp?a=361…~nachmietergestellung&p=1
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von bigi51

      Es ist allerdings kein befristeter Mietvertrag.





      Was den für einer? I einem normalen Mietvertrag wäre diese Klausel unwirksam. Es müsste sich also um einen Zeitmietvertrag handeln.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Mieterinfo zu Kündigungsfristen

      Bis zur Neufassung und Korrektur der gesetzlichen Kündigungsfristregelung gilt bei unbefristeten Mietverträgen:

      I. Mietvertragsabschluss nach dem 1. September 2001:
      Kündigungsfrist für Mieter: Immer 3 Monate
      Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer und Mietzeit zwischen 3 und 9 Monaten
      bis zu einer Mietdauer von 5 Jahren 3 Monate Kündigungsfrist
      bei mehr als 5 Jahren - 6 Monate
      und bei mehr als 8 Jahren 9 Monate

      Quelle
    • :] :] :]

      Guten Morgen ihr Lieben,

      ich finde es einfach toll,so viele Einträge wegen meines Mietvertrages,ich danke euch allen sehr.

      Traumtänzer:´Hier mal eine Klausel aus dem Mietvertrag:
      "Mietvertrag auf unbestimmte Zeit

      Der Mietvertrag läuft auf unbestimme Zeit und beginnt am 1.2.2004

      Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 3 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages.Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig.

      Ich glaube gasman hat geschrieben,das das ganze dann unzulässig ist.
      Wäre ja toll,wenns so ist.


      Fühlt euch alle von mir umärmelt Bigi51 :))
    • Liebe Bigi, in allen Angaben, die ich zu Mietverträgen gefunden habe, findet sich immer der Satz
      Vereinbarungen im Mietvertrag, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, sind unwirksam.

      Ein Anruf beim Mieterbund wird dir wohl schon helfen, das zu bestätigen.
      Meiner Meinung nach kannst du ohne weiteres auf der Drei-Monats-Kündigungsfrist beharren.
    • :] :] :]


      Ich danke dir gasman,
      das klingt ja gut,dann kann ich ja Hoffnung haben hier eher rauszukommen.
      Ich habe schon mit einem Anwalt für Mietrecht telefoniert,dem gebe ich am Montag eine Kopie meines Mietvertrages,dann kann er mir nach Prüfung noch eine schriftliche Bestätigung geben.

      Vielen Dank nochmal an alle

      Liebe Grüße Bigi51
    • Hier ist noch der entsprechende § des BGB:
      § 573c
      Fristen der ordentlichen Kündigung

      (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

      (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

      (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

      (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

      Quelle
    • :] :]

      Dir auch lieben Dank Traumtänzer.
      Für heute abend habe ich mir erstmal was für die Ohren geholt,damit ich schlafen kann,es findet ja wie gesagt hier heute ein großes Schützenfest statt,hier wird andauernd gefeiert,da ich unter Ängsten leide,geht es mir dann jedesmal schlecht dabei,


      Also bis bald

      Liebe Grüße bigi51
    • :] :] :]

      Hallo ihr Lieben,
      ich weiß,ich bin schreibfaul,aber inmoment habe ich so viel um die Ohren,das glaubt ihr gar nicht.
      Also,wer meine Geschichte noch mitgekriegt hat:
      Der Vermieter lässt mich eher raus aus dem Mietvertrag(eigentlich 3 Jahre Kündigungszeit),das hat er mir am Telefon zugesagt.Ich habe ihm gesagt,das ich aus gesundheitlichen Gründen aus der Wohnung raus muß.
      Jetzt warte ich bloß noch auf eine schriftliche Bestätigung,ist ja immer besser wenn man was in der Hand hat.
      Eine andere Wohnung habe ich auch schon in Aussicht,warscheinlich zum 1.8.
      Also,sieht inmoment ganz gut aus für mich.
      Ich grüße euch ganz herzlich,keine Bange,ich bleib euch treu,auch wenn ich nicht so fleißig bin mit schreiben wie ihr.

      Bigi51 ;)