Frage zum Verkehrsrecht

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    • surfin schrieb:

      PS: Natürlich gibt es Abgrenzungsprobleme. Das ist aber kein Argument.

      Das Problem ist imho, dass krampfhaft versucht eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Weil die 5 Jahre für eine fahrlässige Tötung dem Rechtsempfinden nicht ausreichen, versucht man nun auf Krampf daraus einen Mord zu machen, was mindestens 15 Jahre bedeutet. Der neue Raserparagraph sieht übrigens bei Rennen mit Todesfolge „nur“ 10 Jahre Höchststrafe vor…

      wendland schrieb:

      Wäre der Unfall an der zweiten oder dritten roten Ampel passiert, dann hätte man eventuell doch noch zu Gunsten der Angeklagten von sträflichem Leichtsinn ausgehen können. Die deutlich höhere Anzahl von Punkten, an denen das Rotlicht missachtet wurde potenziert aber das Risiko, das Mitmenschen in Gefahr gebracht werden. Das muss den Fahrern eigentlich auch klar gewesen sein. Aus diesem Grund halte ich den Punkt für einen sehr entscheidenden in diesem Prozess.
      Da liegt der Hase im Pfeffer, juristisch ist diese Argumentation meiner Ansicht nach massiv unsauber. Wir brauchen eine Tathandlung und wir brauchen einen Vorsatz dafür. Tathandlung ist hier nicht der Crash – der war bei der Fahrweise nicht zu vermeiden und da kann kein Vorsatz vorgelegen haben – das behauptet in dem Fall ja auch nicht die Staatsanwaltschaft. Die Tathandlung ist laut LG Berlin das Fahren über eine rote Ampel auf das Rennen selbst haben sie nicht abgestellt. Der nun unterstelle Vorsatz muss zu einem Zeitpunkt vorhanden gewesen sein, als die Tathandlung z.B. durch bremsen noch hätte verhindert werden können also deutlich vorher. Tathandlung das überfahren der roten Ampel, der „Taterfolg“ der tödliche Unfall. Und da fängt imho die Argumentation an zu schlingern und auszubrechen. Wenn die Fahrt über die 11. Ampel einen tödlichen Unfall verursachte und als Mord zu werten ist – was sind dann die ersten 10 Ampeln? Dogmatisch kein Zeichen für besondere Rücksichtslosigkeit bei der 11. Ampel bzw. In einem anderen Weg als du sagst. Das sind 10 einzelne Tathandlungen. Wenn die 11. Mit dem „Erfolg“ und einem Mordvorwurf endet müssten die ersten 10 rein rechtsdogmatisch versuchte Morde gewesen sein - man ist mit Eventualvorsatz andere Verkehrsteilnehmer zu töten über eine rote Ampel gefahren – das keiner kam war reiner Zufall... Versuchte Morde sind stets strafbar aber hier nicht angeklagt. Nur gilt auch im Recht, wer a sagt muss eben auch b sagen. Tut aber weder das LG noch die Staatsanwaltschaft – Womit wir wieder beim Füllen einer Strafbarkeitslücke wären...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Rincewind schrieb:

      ...juristisch ist diese Argumentation meiner Ansicht nach massiv unsauber.
      Da bin ich absolut Deiner Meinung. Deswegen hatte ich auch extra darauf hingewiesen, dass meine Worte nicht unbedingt einer genauen juristischen Betrachtung standhalten würden.

      wendland schrieb:

      Hier trifft das "Gerechtigskeitsempfinden" hart auf die tatsächliche rechtliche Lage.
      Und so muss ich Deinen letzten Ausführungen voll zustimmen.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Die beiden Raser sind wieder wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden. Mal sehen, was der BGH diesmal zu der Begründung sagt - insbesondere in Bezug auf den zweiten Fahrer.

      spiegel.de/panorama/justiz/ber…verurteilt-a-1259679.html
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Es ist immer noch kein abschließendes Urteil. Wie viel Kapital steht dahinter, ein um die andere Instanz zu nehmen? Von wem?
      "Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.
      Das Fortschreiten zur entwickelten Inhumanität ist dann nur noch eine Frage der Zeit."
      (Albert Schweitzer)
    • rbb schrieb:

      Als H. das hört, setzt er sich auf die Angeklagebank, während alle anderen, wie bei einer Urteilsverkündung üblich, stehen bleiben. H. lächelt und applaudiert. Später tut es ihm in der knapp einstündigen Urteilsbegründung der zweite Angeklagte gleich.
      Allein dafür... :O

      ___________

      Ich begrüße das Urteil. Hoffentlich hat sich das Gericht bei der Begründung diesmal mehr Mühe gegeben.

      Wo kann man die Urteilsbegründung nachlesen?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • So genau kenne ich mich da auch nicht aus, aber ich glaube,
      dass bei der Verlesung nur eine “Zusammenfassung” vorgetragen
      wird. Das schriftliche Urteil ist deutlich umfangreicher.
      Deswegen heißt es ja auch immer "Wir müssen das schriftliche
      Urteil abwarten, bevor ..."
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Ok, seh ich ein. ;)

      Das Verhalten der Angeklagten während der Urteilsbegründung ist eine Zumutung - wie muss sich dabei der Sohn des Opfers gefühlt haben? Ehrliche Reue sieht ja wohl irgendwie anders aus...
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Reue über das was passiert ist und die Akzeptanz, dass die Konsequenz daraus Mord mit mindestens 15 Jahre hinter Gittern sein soll.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Für den Außenstehenden ist es natürlich unmöglich zu beurteilen,
      ob Reue von Angeklagten echt ist oder nur gespielt.
      Auch das Verhalten der beiden Angeklagten gestern kann man natürlich
      nur spekulativ beurteilen. Es wirkte natürlich nicht unbedingt sympathieerweiternd
      wenn die beiden sich hinsetzen, lächeln und applaudieren. Daraus KÖNNTE man
      schließen, dass ihnen das ganze Geschehen nicht leid tut. Aber das ist dann,
      wie gesagt, reine Spekulation.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Einen Sympathiepreis werden beide nicht gewinnen, völlig egal wie sie sich vor Gericht verhalten, sie tragen durch ihren Leichtsinn die Verantwortung für den Tod eines Menschen.

      Geholfen hat ihnen das auftreten sicher nicht, nur gestehe ich ihnen auch Emotionen zu, wenn sie jetzt zum zweiten mal wegen Mordes verurteilt werden - was mindestens 15 Jahre bedeutet - was sie vielleicht berechtigt als zu hart empfinden - gerade wenn an ihnen ein Exempel statuiert und munter Rechtsfortbildung betrieben wird.
      Ich wünsche beiden ein hartes Urteil - es muss aber der Tat angemessen sein, ein gemeinschaftlicher Mord mit den nun entdeckten weiteren zwei(!) Mordmerkmalen ist es meiner Meinung nach nach wie vor nicht, mal sehen wann es die schriftliche Urteilsbegründung gibt.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Ich lasse das mal hier:

      Tagesspiegel schrieb:

      Der 23-Jährige befuhr nicht nur vorschriftswidrig die Busspur. Er war laut einem Gutachten auch erheblich zu schnell unterwegs. Es seien bis zu 74 Stundenkilometer gewesen. Bei einem angemessenen Tempo von 30 km/h wäre der Zusammenprall mit dem Jungen vermeidbar gewesen, hieß es.
      Ich dachte Berliner Staatsanwälte und Richter sind bei Rasern anders drauf?
      Hier sind es 200 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze á 5€) und einen Monat Führerscheinentzug für den Tod eines Kindes.

      Wie in den Kommentaren einer schön feststellt - die Reparatur des Spiegels wird teurer sein als die
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin