Frage zum Verkehrsrecht

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    • Spon schrieb:

      Die Polizei ließ laut Fiedler von vier Smartphones Aufnahmen löschen, die unter anderem Details der Unfallfahrzeuge zeigten.
      Es ist doch davon auszugehen, dass diese Aufnahmen längst via WhattsApp, Facebook & Co. verbreitet wurden. Kann die Polizei da nicht die Smartphones beschlagnahmen?

      Spon schrieb:

      Zwei Personen hätten einem Polizisten erzählt, sie seien im Stau aus ihrem Auto ausgestiegen und zwei Kilometer zur Unfallstelle gelaufen. Später wollten sie sich von ihrem Fahrer, der im Wagen zurückgeblieben sei, abholen lassen.
      Und dabei den nächsten Unfall provozieren. Was für ein asoziales Pack.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • wendland schrieb:

      Unglaublich! Das Verhalten einiger Mitmenschen wird mir immer rätselhafter.
      Das dachte ich hier auch gerade mal wieder:

      BR schrieb:

      Gegen die Beschilderung von Frauenparkplätzen auf einem öffentlichen Parkplatz im oberbayerischen Eichstätt hat ein Mann aus Rheinland-Pfalz geklagt. Er sieht dadurch unter anderem seine allgemeine Handlungsfreiheit verletzt.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Mal ein rein fiktives Gespräch zwischen Anwalt und Mandant: "Also ich darf Sie nicht zum Lügen anstiften, auch wenn eine Falschaussage von Ihnen als Angeklagten nicht strafbar ist. Aber ich darf Ihnen sagen, welche Bedeutung welche Aussage hätte. Zu Mord oder Totschlag gehört Vorsatz. Eventualvorsatz, d.h. wenn Sie damit gerechnet und es billigend in Kauf genommen haben, reicht. Wenn Sie aber sagen, dass Sie nicht damit gerechnet hätten, dann ist das nur Fahrlässigkeit und damit weder Mord noch Totschlag."

      und siehe da: spiegel.de/panorama/justiz/ber…or-gericht-a-1256384.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von surfin ()

    • Jetzt habe ich tatsächlich mal wieder den Favbutton gesucht. :top:
      __________________
      Ich kann nur sagen, dass mich dieser Gedanke täglich quält und voraussichtlich mein ganzes Leben lang verfolgen wird.
      Das kann ihn gern für den Rest seines Lebens verfolgen. Und zwar im Knast.

      Maximilian Warshitsky, der Sohn des Opfers, kann mit der Entschuldigung wenig anfangen. Wäre sie ernst gemeint gewesen, hätte Marvin N. sie persönlich vortragen müssen...
      Das war auch mein erster Gedanke.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Fur den Rest seines Lebens? Egal wie das Urteil aussieht, eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung sehr ich nun wirklich nicht...

      Ansonsten stimme ich Surfin ausdrücklich zu, die Einlassung war reine zielgerichtete Taktik süß Sicht der Verteidigung aber sicher nicht die verkehrteste. Ich sehe in dem Fall den Tötungsvorsatz nach wie vor sehr kritisch bzw. im Zweifelsfall als nicht gegeben.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Naja!
      Wenn man sich die Erklärung, die der Anwalt von Marvin N. verlesen hat, durchliest,
      dann bleibt es, meiner unmaßgeblichen Ansicht nach, dabei, dass die beiden Fahrer die Verletzung oder gar den Tod von Unbeteiligten in Kauf genommen haben.
      Die haben an den ersten beiden roten Ampeln noch angehalten. Und dann ging es über eine lange Strecke weiter ohne Stop an roten Ampeln. Das war vorsätzlich. Und wer die Strecke kennt, die diese Raserei lang führte kennt, der weiß, dass da auch spät in der Nacht Autos fahren. Wenn ich da also rücksichtslos lang bretter, dann kann ich nicht später sagen, dass ich ja ein toller Autofahrer bin und schon nichts passieren wird. Die beiden haben in Kauf genommen, dass andere geschädigt werden. Ob das jetzt ganz bewusst geschah oder ob sie das in dem Moment ausgeblendet haben, das macht für mich kaum einen Unterschied. Beide haben das in Kauf genommen und damit MUSS für mich von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werden.
      "Ach, tut mir leid! Das wollte ich nicht!"??? NEIN! Das geht einfach nicht!
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Wenn ich da also rücksichtslos lang bretter, dann kann ich nicht später sagen, dass ich ja ein toller Autofahrer bin und schon nichts passieren wird. Die beiden haben in Kauf genommen, dass andere geschädigt werden.
      Genauso sehe ich das auch. Die haben ja nicht einfach mal im Tran eine rote Ampel überfahren. Nicht eine, sondern elf! Und das auch nicht bei einer leicht überhöhten Geschwindigkeit, sondern bei mehr als 160 km/h durch dicht bebautes Gebiet einer Großstadt - so schnell fahren die meisten noch nicht einmal auf der Autobahn!

      Wie kann man da davon ausgehen, das niemandem etwas passieren würde? Zumal ich heute gelesen habe, dass bei dem Rennen das Auto eines der beiden Fahrer (welches, stand nicht dabei) vor dem tödlichen Unfall mehrfach die Straßenbegrenzung gerammt hat? Wie kann man da immer noch davon ausgehen, dass a) man das Auto noch beherrscht und b) miemand zu Schaden kommen wird?

      Ich sehe das wie surfin: der Typ hat einfach nur begriffen, was ihm sein Anwalt über den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz erklärt hat. Jetzt weiß er genau, was er behaupten (lassen) muss, damit er nicht wegen Mordes verurteilt wird...

      Welcher der beiden Fahrer ist denn nun eigentlich in den Jeep des Opfers gekracht? Der, von dessen Anwalt jetzt diese Erklärung kam, oder der mit einer erheblichen Anzahl an straßenverkehrsbezogenen Vorstrafen, der schon mindestens einen schwereren Unfall verursacht hat und dessen erste Frage im Krankenhaus, als er erfahren hat, dass bei seinem Autorennen ein Unbeteiligter getötet wurde, die war, wann er seinen Führerschein (wieso hatte der überhaupt noch einen?) wiederbekommt? Und sollte das nicht beim Strafmaß Beachtung finden?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Ahja. Danke. Das bedeutet in meinen Augen, dass DER gerade nicht davon ausgehen konnte, dass er sein Auto jederzeit unter Kontrolle haben und niemanden schädigen würde. Also könnte zumindest DER sich eben nicht auf Fahrlässigkeit rausreden, sehe ich das richtig?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • surfin schrieb:

      Bei der Geschwindigkeit über eine längere Strecke mitten in Berlin?
      Das allein reicht für mich nicht für einen angenommenen Tötungsvorsatz. Sonst haben wir bald große Abgrenzungsprobleme bei tötlichen Verkehrsunfällen wo jemand eklatant gegen Verkehrsregeln verstossen hat.

      Bei dem Fall, wo der BGH das Urteil gehalten hat klar, wer in einer Verfolgungsjagd das Auto in den mehrspurigen Gegenverkehr lenkt ist da von auszugehen, bei dem Raserfall hier finde ich das nach wie vor problematisch.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Unproblematisch ist das mit Sicherheit nicht. Hier trifft das "Gerechtigskeitsempfinden"
      hart auf die tatsächliche rechtliche Lage. Und die korrekte Einordnung letzterer scheint
      ja sogar für die Juristen schwer zu sein.
      Geht es nur nach dieser dubiosen “Gerechtigkeitsempfindung”, so ist die Sache klar. Versucht
      man dies aber auszublenden, dann stellt sich die Angelegenheit deutlich komplizierter dar.
      Der Hamburger und der Berliner Fall lassen sich tatsächlich gar nicht oder zumindest kaum
      vergleichen.
      Den Hinweis von surfin auf die Länge der Strecke finde ich für diesen Fall aber in der Tat als
      einen sehr Entscheidenden. Wäre dieses Rennen “nur” über ein oder zwei rote Ampeln gegangen,
      so hätte man durchaus nachvollziehbar von einer “wird schon nichts passieren”-Einstellung
      ausgehen können. Aber 11 Ampeln? Da sage ich, dass man davon ausgehen kann, dass es den
      beiden Fahrern egal war, dass hier eine Gefahr bestand. Und damit wären wir dann doch schon
      sehr nah am Vorsatz.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Schon wieder?! :O

      Bei tödlichen Raserunfällen sterben selten die Raser. Die können sich
      oft genug auf den guten Schutz ihrer hochmotorisierten Luxuskarren
      verlassen. Diese Autos sind entsprechend schwer, was die Folgen für die
      anderen Beteiligten in kleineren und leichteren Wagen verschlimmert.
      So ist es - leider. =O
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • wendland schrieb:

      Den Hinweis von surfin auf die Länge der Strecke finde ich für diesen Fall aber in der Tat als

      einen sehr Entscheidenden. Wäre dieses Rennen “nur” über ein oder zwei rote Ampeln gegangen,
      so hätte man durchaus nachvollziehbar von einer “wird schon nichts passieren”-Einstellung
      ausgehen können. Aber 11 Ampeln? Da sage ich, dass man davon ausgehen kann, dass es den
      beiden Fahrern egal war, dass hier eine Gefahr bestand. Und damit wären wir dann doch schon
      sehr nah am Vorsatz.
      Und was wäre, wenn der Unfall nicht erst an der 11., sondern schon an der zweiten dritten passiert wäre? Wäre der Unrechtsgehalt ihres Rennens dann ein anderer gewesen? Bei drei Ampeln fahrlässige Tötung, bei vier Ampeln Mord?
      Was wenn sich die 11 Ampeln auf eine Strecke von 3km verteilen, anderswo aber 4 Ampeln auf 5km kommen? Wo abgrenzen? Wäre dann konsequent jedes Überfahren einer roten Ampel mit Todesopfer ein Mord? Mit Verletzen ein Mordversuch? Wo abgrenzen?
      Was wenn das eine Rennen nachts um 2 Uhr in Berlin Kreuzberg stattfindet, ein anderes zeitgleich in Templin. Wäre das Opfer in Templin dann weniger Wert, da die Raser dort eher davon ausgehen könnten, dass da schon keiner sonst unterwegs ist?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Wäre der Unfall an der zweiten oder dritten roten Ampel passiert, dann hätte man eventuell doch noch zu Gunsten der Angeklagten von sträflichem Leichtsinn ausgehen können. Die deutlich höhere Anzahl von Punkten, an denen das Rotlicht missachtet wurde potenziert aber das Risiko, das Mitmenschen in Gefahr gebracht werden. Das muss den Fahrern eigentlich auch klar gewesen sein. Aus diesem Grund halte ich den Punkt für einen sehr entscheidenden in diesem Prozess.

      Selbstverständlich ist ein Opfer in Templin nicht weniger wert, als es ein Opfer in Kreuzberg wäre. Da gibt es absolut keinen Unterschied. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass für diese sogenannten “Raser” eine entsprechende Strafe verhängt werden muss, wenn durch ihren Irrsinn jemand zu schaden kommt. Egal wo das stattfand und auch egal, ob das nur über eine Stecke von 500 Metern oder über mehr als 10 Kilometern erfolgte. Meine zitierte Einschätzung bezog sich jetzt aber explizit auf den Fall am Kudamm.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky