Frage zum Verkehrsrecht

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    • Noch zu diesem Fall:


      Tagesschau schrieb:

      Welche Fehler wirft die Staatsanwaltschaft dem Landgericht vor?


      Der zweite Fahrer (der nicht mit der Radfahrerin kollidierte) hatte nicht nur abgestritten, ein Rennen gefahren zu sein, er hatte sich auch nicht um die schwerverletzte Frau gekümmert. Außerdem soll er zu einem Polizisten, der mit Sprühkreide an der Unfallstelle Markierungen gemacht hatte, gesagt haben, er solle aufpassen bei den Felgen, diese hätten 3000 Euro gekostet.

      [...] Das Landgericht Köln hatte gesagt: Hätte er Sorge, Empathie und Mitgefühl gezeigt, wäre das ein Grund gewesen, die Strafe zu mildern.
      Es wäre ein Grund gewesen, die Strafe zu mildern?! Die Strafen für beide Raser (24 bzw. 21 Monate) wurden bereits zur Bewährung ausgesetzt! Wie hätte nach Ansicht der Richter dann eine Milderung der Strafe ausgesehen? Ohne Abendbrot ins Bett?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Tödliche Verletzungen erlitt am Sonntagnachmittag kurz nach 15:00 Uhr ein 29-Jähriger Motorradfahrer. [...]

      Völlig unverständlich ist derweil das Verhalten eines Fahrradfahrers, der unmittelbar zur Unfallzeit an der Unfallstelle war. Der junge Mann im Alter von ca. 20-25 Jahren filmte bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes mit seinem Handy unbeeindruckt die Unfallstelle und den Verletzten. Danach behinderte er auch die Rettungssanitäter und den Notarzt bei ihrer Arbeit. Gegen ihn wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Bei der Aktion wurde der Gaffer von einer sogenannten Dashcam gefilmt.

      presseportal.de/blaulicht/pm/110979/3737602


      Hoffentlich wird endlich mal eins von diesen *Selbstzensur* in den Knast gesteckt. Nach § 323c StGB ist das nämlich durchaus möglich.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Ich habe die Meldung vorgestern im Tagesspiegel gelesen.
      Das ist wirklich nicht zu fassen. Der Typ hätte eigentlich verhaftet werden müssen.
      Eventuell kommt der nach einer Nacht in der Zelle zur Besinnung.
      allein .... mir fehlt der Glaube daran!
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Spon schrieb:

      Die Feuerwehr hat Fahrzeuge von mutmaßlichen Gaffern an einer Unfallstelle auf der A3 im Spessart mit Wasser bespritzt. Sie wollte die Fahrer damit vom Filmen und Fotografieren abhalten.
      Was ist nur mit den Leuten los? Haben die keinen Funken Anstand im Leib?!
      Einen Unfall filmen, weils da drei Tote gab? Gehts eigentlich noch?!
      ________________

      Wenn man mal wieder einen halben Tag mit dem Auto unterwegs ist (innerstädtisch und auf der Autobahn), muss man nicht nur unendlich dankbar, sondern auch unendlich verwundert sein. Nämlich dafür, dass trotz aller Rücksichtslosigkeit und Raserei doch recht wenige Unfälle passieren.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Völlig unverständlich ist derweil das Verhalten eines Fahrradfahrers, der unmittelbar zur Unfallzeit an der Unfallstelle war. Der junge Mann im Alter von ca. 20-25 Jahren filmte bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes mit seinem Handy unbeeindruckt die Unfallstelle und den Verletzten. Danach behinderte er auch die Rettungssanitäter und den Notarzt bei ihrer Arbeit. Gegen ihn wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Bei der Aktion wurde der Gaffer von einer sogenannten Dashcam gefilmt.
      Der Gaffer muss 900 Euro Strafe zahlen.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • wendland schrieb:

      Ich denke, dass die Einstellung der beiden Angeklagten; der zweite soll ja auch nicht besser gewesen sein; nicht unwesentlich zu diesem Urteil beigetragen hat.

      Das Urteil ist unbedingt zu begrüßen. Selbst wenn es in einer Revision nicht bestätigt werden sollte.
      Das ist ein klares Zeichen. Und ein notwendiges!
      Der BGH hat das Urteil heute aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

      Die Tagesschau schreibt, dass die beiden Raser bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit maximal fünf Jahren Haft rechnen müssen und auch eine Geldstrafe möglich ist.

      Ich finde die Argumentation für die Mordanklage nach wie vor nachvollziehbar. Und jetzt? Ist das nicht zumindest gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge? Oder Totschlag?

      Auf die Urteilsbegründung bin ich gespannt.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Ich bin weiterhin der Meinung, dass beide Fahrer dringendst eine harte Strafe verdient haben.
      Der Mordvorwurf mag zurecht nicht haltbar sein.
      ABER!!
      Wenn ich innerhalb von Berlin mit einer Geschwindigkeit fahre, die selbst auf der Autobahn als nicht gering zu bewerten ist und dabei auch vor roten Ampeln nicht halt mache, dann nehme ich es zumindest billigend in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch geschädigt werden könnten. Wenn es dann zum Schlimmst möglichen kommt, nämlich dem Tod eines Menschen, dann ist gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge meiner Ansicht nach als Tatvorwurf noch zu gering anzusehen.
      Maximal fünf Jahre?? Ich weiß nicht recht!
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Orthogräfin schrieb:

      wendland schrieb:

      Ich denke, dass die Einstellung der beiden Angeklagten; der zweite soll ja auch nicht besser gewesen sein; nicht unwesentlich zu diesem Urteil beigetragen hat.

      Das Urteil ist unbedingt zu begrüßen. Selbst wenn es in einer Revision nicht bestätigt werden sollte.
      Das ist ein klares Zeichen. Und ein notwendiges!
      Der BGH hat das Urteil heute aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
      Die Tagesschau schreibt, dass die beiden Raser bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit maximal fünf Jahren Haft rechnen müssen und auch eine Geldstrafe möglich ist.

      Ich finde die Argumentation für die Mordanklage nach wie vor nachvollziehbar. Und jetzt? Ist das nicht zumindest gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge? Oder Totschlag?

      Auf die Urteilsbegründung bin ich gespannt.
      Wenn du für den konkreten relevanten Zeitpunkt den Eventualvorsatz für ein Tötungsdelikt in dem Raserfall nicht gegeben siehst wird es schwer einen zu für die gleiche Handlung für ein anderes Delikt wie Körperverletzung zu begründen. Wenn man ihnen in dem konkreten Fall vorwirft eine Körperverletzung mit Todesfolge oder gefährliche Körperverletzung im Rennen billigend in Kauf genommen zu haben, ist es quasi zwingend, dass sie bei der Fahrweise auch den Tod anderer in Kauf nehmen. Es ist quasi unmöglich zu begründen, dass sie bei dem Rennen zwar die Gesundheit anderer billigend in Kauf nehmen aber nicht deren Tod. Ich erinnere mich noch gut an eine Diskussion im Freundeskreis letztes Jahr, ich war der einzige, der da ein massives Problem beim Vorsatz gesehen hat...

      Bleibt am Ende tatsächlich "nur" eine Fahrlässigkeit, der Gesetzgeber hat nämlich bis dahin geschlafen...

      Wenn man sich die Presseerklärung des BGH anschaut, scheint das LG sich wirklich nicht viel Mühe gegeben zu haben bei der Urteilsbegründung. Gerade dafür, dass man sich extrem weit aus dem Fenster gelehnt hat und das Ding zu 100% beim BGH landen wird ist das eher überraschend.
      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…t=3&nr=81300&pos=0&anz=45


      Davon abgesehen leidet auch die Beweiswürdigung der Strafkammer zur subjektiven Seite der Tat unter durchgreifenden rechtlichen Mängeln. Diese betreffen die Ausführungen zu der Frage, ob eine etwaige Eigengefährdung der Angeklagten im Falle eines Unfalls gegen das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes sprechen könnte. Dies hat das Landgericht mit der Begründung verneint, dass die Angeklagten sich in ihren Fahrzeugen absolut sicher gefühlt und eine Eigengefährdung ausgeblendet hätten. Mit dieser Erwägung ist aber nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen, dass die Angeklagten, wie das Landgericht weiter angenommen hat, bezüglich der tatsächlich verletzten Beifahrerin des einen von ihnen schwere und sogar tödliche Verletzungen als Folge eines Unfalls in Kauf genommen haben. Schon diesen Widerspruch in der Gefährdungseinschätzung der Angeklagten zu Personen, die sich in demselben Fahrzeug befanden, hat die Schwurgerichtskammer nicht aufgelöst.
      Hinzu kommt, dass sie auch die Annahme, die Angeklagten hätten sich in ihren Fahrzeugen absolut sicher gefühlt, nicht in der erforderlichen Weise belegt hat. Sie hat diese Annahme darauf gestützt, dass mit den Angeklagten vergleichbare Fahrer sich in ihren tonnenschweren, stark beschleunigenden und mit umfassender Sicherheitstechnik ausgestatteten Fahrzeugen regelmäßig sicher fühlten "wie in einem Panzer oder in einer Burg". Einen Erfahrungssatz dieses Inhalts gibt es aber nicht.
      Dazu:
      de.wikipedia.org/wiki/Erfahrungssatz

      Und das i-Tüpfelchen:

      Ein weiterer Rechtsfehler betrifft die Verurteilung des Angeklagten, dessen Fahrzeug nicht mit dem des Unfallopfers kollidiert ist. Seine Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes könnte – selbst wenn die Strafkammer die Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Begehung der Tathandlungen rechtsfehlerfrei begründet hätte – keinen Bestand haben. Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich nämlich nicht, dass die Angeklagten ein Tötungsdelikt als Mittäter begangen haben. Dafür wäre erforderlich, dass die Angeklagten einen auf die Tötung eines anderen Menschen gerichteten gemeinsamen Tatentschluss gefasst und diesen gemeinschaftlich (arbeitsteilig) ausgeführt hätten. Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, auf die das Landgericht abgestellt hat, hat einen anderen Inhalt und reicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht aus.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • WDR schrieb:

      Die Polizei Dortmund hat am Dienstag (30.10.2018) mehrere Gaffer angezeigt. Die sollen vor einigen Tagen auf der A44 bei Unna von der Gegenseite aus Richtung Soest kommend aus Wagen und Lkw gefilmt haben. Und zwar einen Notarzt, der versuchte, einen Autofahrer auf dem Seitenstreifen wiederzubeleben. [...] Einige Autofahrer und wenigstens ein Lkw-Fahrer bremsten auf der Autobahn extra ab, um bessere Bilder mit dem Handy machen zu können. "Verstörend", nennt die Dortmunder Polizei das Verhalten.
      Unfassbar.

      Die Gaffer bekommen jetzt Strafanzeigen.
      Richtig so. Und hoffentlich harte Strafen.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Stern schrieb:

      Schaulustige haben nach einem tödlichen Lkw-Unfall auf der A8 bei Pforzheim die Polizei- und Rettungskräfte massiv bei ihrer Arbeit behindert. Nach Angaben der Polizei filmten und fotografierten sie zunächst die Unfallopfer mit ihren Handys. Schließlich öffneten bisher Unbekannte sogar die Tür eines Rettungswagen, in dem Notärzte um das Lebens eines Schwerverletzten kämpften. Offensichtlich, um auch hier Fotos und Videos zu erstellen. Das Autobahnpolizeirevier bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Gaffern geben können, sich unter 07231-125810 zu melden.
      Wie infam werden diese erbärmlichen Gaffer denn noch?! :O
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens