Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
Charles Dickens
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Es wäre ein Grund gewesen, die Strafe zu mildern?! Die Strafen für beide Raser (24 bzw. 21 Monate) wurden bereits zur Bewährung ausgesetzt! Wie hätte nach Ansicht der Richter dann eine Milderung der Strafe ausgesehen? Ohne Abendbrot ins Bett?Tagesschau schrieb:
Welche Fehler wirft die Staatsanwaltschaft dem Landgericht vor?
Der zweite Fahrer (der nicht mit der Radfahrerin kollidierte) hatte nicht nur abgestritten, ein Rennen gefahren zu sein, er hatte sich auch nicht um die schwerverletzte Frau gekümmert. Außerdem soll er zu einem Polizisten, der mit Sprühkreide an der Unfallstelle Markierungen gemacht hatte, gesagt haben, er solle aufpassen bei den Felgen, diese hätten 3000 Euro gekostet.
[...] Das Landgericht Köln hatte gesagt: Hätte er Sorge, Empathie und Mitgefühl gezeigt, wäre das ein Grund gewesen, die Strafe zu mildern.
Was ist nur mit den Leuten los? Haben die keinen Funken Anstand im Leib?!Spon schrieb:
Die Feuerwehr hat Fahrzeuge von mutmaßlichen Gaffern an einer Unfallstelle auf der A3 im Spessart mit Wasser bespritzt. Sie wollte die Fahrer damit vom Filmen und Fotografieren abhalten.
Orthogräfin schrieb:
Völlig unverständlich ist derweil das Verhalten eines Fahrradfahrers, der unmittelbar zur Unfallzeit an der Unfallstelle war. Der junge Mann im Alter von ca. 20-25 Jahren filmte bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes mit seinem Handy unbeeindruckt die Unfallstelle und den Verletzten. Danach behinderte er auch die Rettungssanitäter und den Notarzt bei ihrer Arbeit. Gegen ihn wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Bei der Aktion wurde der Gaffer von einer sogenannten Dashcam gefilmt.
wendland schrieb:
Ich denke, dass die Einstellung der beiden Angeklagten; der zweite soll ja auch nicht besser gewesen sein; nicht unwesentlich zu diesem Urteil beigetragen hat.
Das Urteil ist unbedingt zu begrüßen. Selbst wenn es in einer Revision nicht bestätigt werden sollte.
Das ist ein klares Zeichen. Und ein notwendiges!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()
Orthogräfin schrieb:
Der BGH hat das Urteil heute aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.wendland schrieb:
Ich denke, dass die Einstellung der beiden Angeklagten; der zweite soll ja auch nicht besser gewesen sein; nicht unwesentlich zu diesem Urteil beigetragen hat.
Das Urteil ist unbedingt zu begrüßen. Selbst wenn es in einer Revision nicht bestätigt werden sollte.
Das ist ein klares Zeichen. Und ein notwendiges!
Die Tagesschau schreibt, dass die beiden Raser bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit maximal fünf Jahren Haft rechnen müssen und auch eine Geldstrafe möglich ist.
Ich finde die Argumentation für die Mordanklage nach wie vor nachvollziehbar. Und jetzt? Ist das nicht zumindest gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge? Oder Totschlag?
Auf die Urteilsbegründung bin ich gespannt.
Davon abgesehen leidet auch die Beweiswürdigung der Strafkammer zur subjektiven Seite der Tat unter durchgreifenden rechtlichen Mängeln. Diese betreffen die Ausführungen zu der Frage, ob eine etwaige Eigengefährdung der Angeklagten im Falle eines Unfalls gegen das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes sprechen könnte. Dies hat das Landgericht mit der Begründung verneint, dass die Angeklagten sich in ihren Fahrzeugen absolut sicher gefühlt und eine Eigengefährdung ausgeblendet hätten. Mit dieser Erwägung ist aber nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen, dass die Angeklagten, wie das Landgericht weiter angenommen hat, bezüglich der tatsächlich verletzten Beifahrerin des einen von ihnen schwere und sogar tödliche Verletzungen als Folge eines Unfalls in Kauf genommen haben. Schon diesen Widerspruch in der Gefährdungseinschätzung der Angeklagten zu Personen, die sich in demselben Fahrzeug befanden, hat die Schwurgerichtskammer nicht aufgelöst.
Dazu:Hinzu kommt, dass sie auch die Annahme, die Angeklagten hätten sich in ihren Fahrzeugen absolut sicher gefühlt, nicht in der erforderlichen Weise belegt hat. Sie hat diese Annahme darauf gestützt, dass mit den Angeklagten vergleichbare Fahrer sich in ihren tonnenschweren, stark beschleunigenden und mit umfassender Sicherheitstechnik ausgestatteten Fahrzeugen regelmäßig sicher fühlten "wie in einem Panzer oder in einer Burg". Einen Erfahrungssatz dieses Inhalts gibt es aber nicht.
Ein weiterer Rechtsfehler betrifft die Verurteilung des Angeklagten, dessen Fahrzeug nicht mit dem des Unfallopfers kollidiert ist. Seine Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes könnte – selbst wenn die Strafkammer die Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Begehung der Tathandlungen rechtsfehlerfrei begründet hätte – keinen Bestand haben. Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich nämlich nicht, dass die Angeklagten ein Tötungsdelikt als Mittäter begangen haben. Dafür wäre erforderlich, dass die Angeklagten einen auf die Tötung eines anderen Menschen gerichteten gemeinsamen Tatentschluss gefasst und diesen gemeinschaftlich (arbeitsteilig) ausgeführt hätten. Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, auf die das Landgericht abgestellt hat, hat einen anderen Inhalt und reicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht aus.
Unfassbar.WDR schrieb:
Die Polizei Dortmund hat am Dienstag (30.10.2018) mehrere Gaffer angezeigt. Die sollen vor einigen Tagen auf der A44 bei Unna von der Gegenseite aus Richtung Soest kommend aus Wagen und Lkw gefilmt haben. Und zwar einen Notarzt, der versuchte, einen Autofahrer auf dem Seitenstreifen wiederzubeleben. [...] Einige Autofahrer und wenigstens ein Lkw-Fahrer bremsten auf der Autobahn extra ab, um bessere Bilder mit dem Handy machen zu können. "Verstörend", nennt die Dortmunder Polizei das Verhalten.
Richtig so. Und hoffentlich harte Strafen.Die Gaffer bekommen jetzt Strafanzeigen.
Orthogräfin schrieb:
Richtig so. Und hoffentlich harte Strafen.
Orthogräfin schrieb:
Der Fall wird neu verhandelt. Die Anklage lautet wieder auf Mord.
rbb24.de/panorama/beitrag/2018…nach-bgh-urteil-mord.html
Wie infam werden diese erbärmlichen Gaffer denn noch?!Stern schrieb:
Schaulustige haben nach einem tödlichen Lkw-Unfall auf der A8 bei Pforzheim die Polizei- und Rettungskräfte massiv bei ihrer Arbeit behindert. Nach Angaben der Polizei filmten und fotografierten sie zunächst die Unfallopfer mit ihren Handys. Schließlich öffneten bisher Unbekannte sogar die Tür eines Rettungswagen, in dem Notärzte um das Lebens eines Schwerverletzten kämpften. Offensichtlich, um auch hier Fotos und Videos zu erstellen. Das Autobahnpolizeirevier bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Gaffern geben können, sich unter 07231-125810 zu melden.