Frage zum Verkehrsrecht

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    • Das ist Bindemittel, weil die gesamte Kreuzung und der Mittelstreifen mit Benzin und Öl überzogen war.
      Dieser "Unfall" (es sträubt sich die Tastatur das zu schreiben) war wirklich furchtbar. Ich bin froh, dass die beiden Verursacher jetzt vor Gericht stehen. Der Mordvorwurf wird vermutlich schwer durch zu bekommen sein, aber ich begrüße es, dass die Staatsanwaltschaft es zumindest versucht.

      Genauso sieht aber auch die Sache aus, wenn jemand wegen verbotener Handynutzung einen Unfall verursacht. Normalerweise dürfte das als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Das mit dem Vorsatz ist schwer zu belegen.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Also ich bin auch mal gespannt. Es gibt ja gleich zwei Knackpunkte:
      1.) Den Vorsatz: de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz
      Als Staatsanwalt muss man dann sagen, dass angesichts der Zahl der überfahrenen Ampeln und der Geschwindigkeit damit zu rechnen war, dass es zu einem tödlichen Unfall kommt. Als Verteidiger würde ich ausführen, dass das Rennen jedenfalls in diesem Umfang nicht geplant war. :cursing:
      2.) Das Mordmerkmal: de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)
      Das Auto im Hinblick auf den Einsatz im konkreten Fall als gemeingefährliches Mittel
      (auch wenn die beiden das Auto wohl als Penisprothese brauchen, ist das Merkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" nicht erfüllt)
    • surfin schrieb:

      Also ich bin auch mal gespannt. Es gibt ja gleich zwei Knackpunkte:
      1.) Den Vorsatz
      In dem verlinkten Wikipedia-Artikel steht:
      Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit
      Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber (ernsthaft) darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ Die Abgrenzung ist schwierig.
      Wie kann man denn aber bei einem Tempo von 160 km/h (bei erlaubten 50 und noch dazu in dicht bebautem Innenstadtgebiet) und elf überfahrenen roten Ampeln ernsthaft darauf vertrauen, dass nichts passieren wird? Sicher haben die beiden nicht explizit gesagt oder sich vorgenommen, jemanden totzufahren (es jetzt zuzugeben, wenn es doch so war, wäre verdammt dumm, weil man diese Verabredung ja vermutlich nicht nachweisen kann), aber sie haben es doch in Kauf genommen. Die können ja noch froh sein, dass es "nur" einen Toten gab. Wo ist der Unterschied zu jemandem, der einfach in eine Menschenmenge schießt?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • wendland schrieb:

      Der Mordvorwurf wird vermutlich schwer durch zu bekommen sein, aber ich begrüße es, dass die Staatsanwaltschaft es zumindest versucht.
      Das Urteil ist da, allerdings noch nicht rechtskräftig: lebenslange Haft wegen Mordes.
      tagesschau.de/inland/raser-urteil-101.html

      Ich finde das Urteil richtig. Hoffentlich ist es auch für andere Raser eine deutliche Warnung.

      Die Verteidigung hatte übrigens 2 Jahre auf Bewährung (sic!) gefordert und will auch in Revision gehen (bei fahrlässiger Tötung sind immerhin auch noch bis zu fünf Jahre Haft möglich).
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Und nochwas:

      Süddeutsche schrieb:

      22 Mal ist Hamdi H. wegen Verkehrsdelikten auffällig geworden, darunter waren schwere Unfälle mit Verletzten, einmal hatte er eine Radfahrerin übersehen. Doch Hamdi H. durfte immer weiterfahren - er erhielt lediglich ein Mal einen Monat und ein Mal vier Monate Fahrverbot. [...]

      Wie Hamdi H. reagiert habe, als er im Krankenhaus erfuhr, dass durch ihn auf dem Kurfürstendamm ein Mensch zu Tode gekommen sei, will der Richter von einem Bekannten von H. wissen. Der muss nicht lange überlegen. "Er fragte als Erstes, ob er wohl seinen Führerschein wieder zurückbekommen wird."
      Einfach nur unfassbar.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Ich denke, dass die Einstellung der beiden Angeklagten; der zweite soll ja auch nicht besser gewesen sein; nicht unwesentlich zu diesem Urteil beigetragen hat.

      Das Urteil ist unbedingt zu begrüßen. Selbst wenn es in einer Revision nicht bestätigt werden sollte.
      Das ist ein klares Zeichen. Und ein notwendiges!
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Ich möchte hier übrigens ausdrücklich auf die informative Berichterstattung der Tagesschau verweisen (wo ich doch sonst öfter mal meckere :rolleyes: ).

      Insbesondere die verschiedenen Formen des Vorsatzes waren mir so nicht bekannt.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Hessenschau schrieb:

      Ein Mann verunglückt auf der Autobahn - und die Rettungskräfte erreichen ihn nicht, weil die Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Als sie zu Fuß weiterlaufen, werden sie sogar angepöbelt.
      Da könnt ich kotzen. Was denken sich diese Idioten eigentlich? Denen wünscht man ja direkt, dass andere genauso reagieren, wenn sie selbst mal Hilfe brauchen.

      Spiegel Online schrieb:

      Damit droht den Autofahrern ein Bußgeld von 20 Euro. In Einzelfällen seien auch Strafen wegen Überholens auf der rechten Spur möglich, hieß es. Dafür würden 100 Euro fällig und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.
      Sprachlos.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens