Original von Orthogräfin
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Notarzt endgültig eingestellt.
Endgültig ist da gar nichts. Anders als bei einem Freispruch durch Urteil kann die Staatsanwaltschaft bei einer Einstellung nach § 170 II StPO das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen. Im vorliegenden Fall dürfte das aber eher nur eine theoretische Möglichkeit sein.