Frage zum Verkehrsrecht

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Original von Orthogräfin
      Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Notarzt endgültig eingestellt.

      Endgültig ist da gar nichts. Anders als bei einem Freispruch durch Urteil kann die Staatsanwaltschaft bei einer Einstellung nach § 170 II StPO das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen. Im vorliegenden Fall dürfte das aber eher nur eine theoretische Möglichkeit sein.
    • Wir haben heute im Parkhaus des Warnowparks in Rostock geparkt. Betreiber des Parkhauses ist die private Firma Park & Control, und das ist so auch in der Einfahrt des Parkhauses ausgewiesen. Das Parken selbst ist kostenlos, die Parkdauer beträgt maximal drei Stunden, man muss nur eine Parkscheibe benutzen.

      Ich habe auf einem ausgewiesenen Parkplatz geparkt, meine Parkuhr eingestellt und auf die Mittelkonsole des Armaturenbretts gelegt. Dann waren wir erst einkaufen und dann im Warnowpark Mittag essen. Zurück am Auto - da war ein Strafzettel an der Frontscheibe mit der Mitteilung, dass ich gegen die AGB des Parkhausbetreibers verstoßen und dafür 30 Euro zu zahlen hätte. Ich bin mir keiner Schuld bewusst - ich wüsste wirklich nicht, was ich falsch gemacht haben soll. Deshalb halte ich das Vorgehen des Betreibers für nicht nachvollziehbar. Es war ein regulärer Parkplatz, die Parkuhr war deutlich sichtbar und auch auf die richtige Ankunftszeit eingestellt, die maximale Parkzeit war keinesfalls überschritten. Das ist keine Abzocke, sondern schlicht und einfach Betrug.

      Wie soll/kann ich mich verhalten? Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im voraus.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Das ist keine Abzocke, sondern schlicht und einfach Betrug.
      Abzocke trifft es. Die privaten Betreiber nehmen gern paar Euros von genervten Benutzern mit. Schließlich nimmt der ein oder andere eher in Kauf, den kleinen Betrag zu bezahlen, als zu Klagen. "Was das kostet!" . Dir bleibt nur der Widerspruch mit Klageandrohung. Sofort und per Einschreiben mit Rückschein. Meistens ist das damit erledigt. Wenn nicht: hast du alles dokumentiert? Fotos der Schilder, Zeugen, Mitbetroffene? Frag bei der Verbraucherberatung an, oft gibt es dort schon einige Meldungen deswegen.

      :]
      "Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.
      Das Fortschreiten zur entwickelten Inhumanität ist dann nur noch eine Frage der Zeit."
      (Albert Schweitzer)
    • Da hab ich zufällig vor zwei oder drei Tagen was zu gelesen:


      Der weiße Pfeil muss immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt zeigen, an dem Sie auf dem Parkplatz angekommen sind. Wer also um 13:04 Uhr einparkt, stellt die Scheibe auf 13:30 Uhr ein; wer um 8:36 Uhr ankommt, dreht die Scheibe auf 9:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann die maximale Höchstparkzeit, die am Parkplatz angegeben ist.
      Steht der Zeiger zwischen zwei Markierungen, etwa auf einer Viertelstunde, riskieren Autofahrer ein Bußgeld. "Streng genommen ist das ein Gesetzesbruch", sagt Thomas Pitschi vom ADAC. Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraf 13, dass die kleine Parktafel nur dann gültig ist, wenn "der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt." Ein Verwarnungsgeld ab zehn Euro ist möglich.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Aussitzen. Und Du musst gar nicht klagen. Falls der Betreiber ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten sollte (was ich sehr bezweifle) musst Du natürlich Widerspruch einlegen.

      Wir reden hier von einem privaten Betreiber, nicht von Parkraum, dessen Überwachung dem Ordnungsamt obliegt.
      Religion ist wie wennze ne Wasserpfeife rauchst
      - Karl Mai -
    • Erstmal vielen Dank für die Antworten. Was ich vorhin noch vergessen hatte zu erwähnen: mein Auto war das einzige in der Parkreihe, das so einen gelben Zettel unterm Scheibenwischer hatte, allerdings war mein Auto auch das einzige in dieser Reihe mit auswärtigem Kennzeichen. Um mich rum waren nur HRO, LRO, ROS und DBR - und keiner von denen hatte sichtbar eine Parkuhr im Auto liegen.

      Ich habe vorhin mal ein bisschen gegoogelt, weil auf dem Strafzettel stand, dass ich gegen §5 der AGB verstoßen haben soll und da ich wissen wollte, was genau ich nun falsch gemacht haben soll. Im Internet bin ich nicht fündig geworden - keine AGB auf der Seite des Parkhausbetreibers. Wir sind dann vorhin - weil wir sowieso in der Nähe waren - nochmal in das Parkhaus gefahren, und die AGB befinden sich unleserlich und klein auf einem Schild in der Einfahrt des Parkhauses. An den Stellplätzen für die Einkaufswagen sind auch nochmal Hinweisschilder, aber ohne AGB.

      Aber das ist eigentlich alles irrelevant, weil ich ja die Parkuhr mit dem korrekten Datum (11:30 Uhr) ausgelegt habe. Sowohl diese Parkuhr wie die eingestellte Uhrzeit waren auch in diesem dunklen Parkhaus gut zu sehen - insbesondere für die Person, die den Strafzettel unter den linken Scheibenwischer gesteckt hat.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Sauerei! Ich würde ordentlich Rabatz machen! Leider ist dein Nachweis nicht unbezweifelbar. Nixdestotrotz: Sauerei!!! Leider ist Recht haben ja noch lange nicht Recht kriegen. Zum Kotzen.
      "Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.
      Das Fortschreiten zur entwickelten Inhumanität ist dann nur noch eine Frage der Zeit."
      (Albert Schweitzer)
    • Ich war gestern nochmal in dem Parkhaus, um mir die AGB durchzulesen. Dabei wurde ich von einer Mitarbeiterin des Centermanagements angesprochen, die wissen wollte, ob ich das täte, weil ich mich gegen einen Strafzettel wehren wolle. Sie hat mir daraufhin ein Schreiben mitgegeben, in dem sie nicht nur die gute Sichtbarkeit der Parkuhr bestätigt, sondern auch bemängelt, dass sowas nicht zum ersten Mal passiert, dass dort gezielt Urlauber ungerechtfertigte Strafzettel bekommen.

      Ich bin mit diesem Schreiben umgehend in Widerspruch gegangen* und habe heute per Mail eine Antwort bekommen - mit Bild.

      (bitte zum Vergrößern anklicken)

      Der Kontrolleur hat es geschafft, die Parkuhr so zu fotografieren, dass sie - entgegen den AGB - eben nicht gut sichtbar ist (dass man nur ein Stück weiter oben durch die Windschutzscheibe oder aber von der Fahrer- oder Beifahrerseite durchs Fenster sehen muss und dann auf der Mittelkonsole sowohl Parkuhr als auch eingestellte Uhrzeit sehr gut erkennen kann, spielt vermutlich keine Rolle), werde ich den Strafzettel wohl oder übel bezahlen müssen. Eine Schweinerei ist es trotzdem.



      * Dieses Kontaktformular kann man nur nutzen, wenn man sich ausdrücklich mit der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten personenbezogenen Daten (die Pflichtfelder sind!) einverstanden erklärt. Das ist meiner Anicht nach schlicht Nötigung.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Die Literatur beschränkt sich auf die allgemein gehaltene Forderung, die Parkscheibe müsse von außen einwandfrei ablesbar sein (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, RdNr. 11 a zu 13 StVO; Jäger in Heidelberger Komm. z. Straßenverkehrsrecht, RdNr. 11 zu § 13 StVO), sie müsse im Fahrzeug abgelegt und von außen gut sichtbar sein (Ruth/Benn, Straßenverkehrsrecht, RdNr. 14 zu § 13 StVO). Bern/Hauser (Das Recht des ruhenden Verkehrs, RdNr. 433) meinen, es sei nicht konkret festgelegt, wo genau die Parkscheibe anzubringen sei.
      Das Foto beweist lediglich, dass die Parkscheibe genau dort (Bildausschnitt) nicht gelegen hat. Eine Anbringung auf der anderen Seite, an der Seitenscheibe oder sogar auf der Hutablage ist zulässig. Ich würde auch @Michel folgen und dem Mahnbescheid äußerst gelassen entgegensehen :rolleyes:

      Darüber hinaus würde ich jeglichen Schriftverkehr unterlassen und erst auf dem Mahnbescheid den Punkt "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" ankreuzen :thumbsup:
      .
      .
      .

      "Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
      und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."


      Helmut Schmidt
    • Michel schrieb:

      Das Foto sagt gar nichts aus...
      Genauso ist es. Abgesehen davon widersprechen die Herrschaften mit diesem Foto ihrer eigenen Aussage, sie hätten keine Parkuhr vorfinden können. Den Strafzettel konnte man von der Position, von der das Foto von der Parkuhr gemacht wurde, unmöglich anbringen - dazu mußte man so am Auto stehen, dass man die Parkuhr unweigerlich nahezu vollständig gesehen haben muss. Auf jeden Fall ist der Strafzettel unberechtigt.


      (Foto von Park & Control)

      sarazena schrieb:

      Das Foto beweist lediglich, dass die Parkscheibe genau dort (Bildausschnitt) nicht gelegen hat.
      Strike. :thumbsup:

      sarazena schrieb:

      Eine Anbringung auf der anderen Seite, an der Seitenscheibe oder sogar auf der Hutablage ist zulässig.
      Jein. Die AGB von Park & Control verlangen, dass die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren ist. Dass diese Bedingung überhaupt rechtmäßig ist, darf allerdings bezweifelt werden.

      (Foto aus dem Parkhaus - das Schild hängt sehr weit oben, die Schrift ist sehr klein, die Parkhausbeleuchtung spiegelt und blendet; und woanders [etwa online] kann ich diese AGB nicht finden)


      Ich habe jetzt die Mail von denen nochmal gelesen, und da bin ich doch stutzig geworden:

      Park & Control schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir danken Ihnen für die Nachricht und nehmen dazu wie folgt Stellung.

      In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sorgen wir für die Einhaltung der jeweiligen Parkvorschriften auf dem Kundenparkplatz Rigaer Straße 5, EDEKA in Rostock.

      Auf diesem privaten Grund und Boden gelten unsere Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB). Diese AEB sind gut sichtbar auf Schildern an den jeweiligen Zufahrten angebracht.
      In den AEB steht, dass die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, denn nur so ist für den Grundstückseigentümer bzw. Park & Control eine Kontrolle der Parkberechtigung überhaupt möglich.

      Die geltende Parkordnung entnehmen Sie bitte dieser Beschilderung vor Ort.

      Nur mit ausgelegter Parkscheibe kann auf dem Parkplatz in der Rigaer Straße 5, EDEKA in Rostock bis zu 180 Minuten kostenfrei geparkt werden.

      Nach Überprüfung der Sachlage konnten wir bei der Kontrolle am 26.07.2016 12:35:32 Uhr in dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen L-XX XXXX keine Parkscheibe vorfinden.

      Der Einkauf bei den umliegenden Geschäften ersetzt nicht das Auslegen der Parkscheibe, da unser Mitarbeiter ohne Parkscheibe bereits nicht die Höchstparkdauer kontrollieren kann.

      Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, das Verwarnungsgeld innerhalb der nächsten 14 Tage unter Angabe der Vorgangsnummer XXXXXXXXXXXXXXX zu begleichen.


      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Park & Control Service-Team

      (Hervorhebung durch mich)

      Von AEB steht da absolut gar nichts, sondern lediglich von AGB... :whistling:

      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Orthogräfin schrieb:

      Jein. Die AGB von Park & Control verlangen, dass die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren ist.
      Jein, bzw. die wissen selber nicht, was sie wollen. In 3a (auf dem Schild) steht zu lesen: "die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe gemäß StVO einzustellen." Und dann nehmen wir die StVO und suchen das Wort Windschutzscheibe :rolleyes:
      .
      .
      .

      "Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
      und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."


      Helmut Schmidt
    • Ich schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit einiger Verwunderung habe ich Ihre Mail zur Kenntnis genommen. Sie schreiben, dass Sie in meinem Auto keine Parkscheibe vorfinden konnten, dabei ist sie doch auf dem von Ihnen als Beweis vorgelegten Foto (21108335_1469529357002.jpg) deutlich zu sehen. Ein entsprechend markiertes Bild habe ich an diese Mail angehängt. Das zum Ersten.

      Zum Zweiten: von der Position, von der Sie das Foto 21108335_1469529357002.jpg gemacht haben, konnten Sie unmöglich den Strafzettel an meinem Auto anbringen(ebenfalls von Ihnen vorgelegtes Foto 21108335_1469529408075.jpg). Dazu mussten Sie auf der Fahrerseite stehen, sich über das Auto beugen, den linken Scheibenwischer anheben und den Strafzettel darunterschieben. Dabei mussten Sie zwangsläufig die Parkuhr mit der korrekt eingestellten Uhrzeit fast vollständig sehen - Ihre Behauptung, dass Sie in meinem Auto keine Parkscheibe vorfinden konnten, ist also nachweislich unwahr. Damit ist der Strafzettel unrechtmäßig, ich werde ihn definitiv nicht bezahlen.

      Alle anderen von Ihnen vorgelegten Fotos haben keinerlei Beweiskraft, da sie lediglich zeigen, wo überall die Parkuhr nicht liegt - Sie wussten ja, wo sie liegt, und Sie haben das auch deutlich dokumentiert.

      Sie weisen mich in Ihrer Mail darauf hin, dass "auf diesem privaten Grund und Boden Ihre Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB) gelten." Diese AEB seien gut sichtbar auf Schildern an den jeweiligen Zufahrten angebracht. Das ist sachlich falsch. Im Parkhaus haben Sie AGB ausgehängt, keine AEB. Im Übrigen schreiben Sie in Punkt 3a Ihrer AGB, dass die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe gemäß StVO einzustellen ist. §13 StVO verlangt aber lediglich, dass die Parkscheibe gut sichtbar ist - sie muss überhaupt nicht hinter der Windschutzscheibe platziert werden.

      Ich gehe davon aus, dass Sie damit anerkennen, dass Sie in dem Auto entgegen Ihrer ursprünglichen Aussage sehr wohl eine Parkuhr vorgefunden haben, mein Auto also vorschriftsmäßig geparkt war. Sollte ich bis zum 18.08.2016 keinerlei weitere Reaktion von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie diese Angelegenheit nicht weiter verfolgen und sich diese mit meinem Schreiben abschließend erledigt hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Park & Control schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir haben Ihre Mitteilung dankend erhalten.

      Nach Überprüfung der Sachlage, dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen einmalig auf kulantem Wege entgegenkommen und den Vorgang XXXXXXXX stornieren.
      Bitte betrachten Sie diese Regelung nur als Ausnahme und nicht präjudiziell für ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Park & Control Service-Team


      Man darf sich wirklich nicht alles gefallen lassen. Nochmal vielen Dank für eure Hilfe. :)
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Die Tage war Park&Control bei der ARD-Sendung Markt Thema:

      ardmediathek.de/tv/Markt/Abzoc…49160&documentId=37543216

      Nach meiner persönlichen Erfahrung mit der Bude halte ich diesen Beitrag nicht nur für wenig informativ, sondern für mangelhaft. Warum wird nicht darauf hingewiesen, dass das einzige, was der Kunde zwingend tun muss, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden, die Benutzung einer Parkscheibe ist? Vorausgesetzt natürlich, dass er die maximale Parkdauer nicht überschreitet. Aber wie soll das ohne Parkscheibe festgestellt werden?

      Auch auf den Hinweis einer Kundin, dass die AGB nur in der Ausfahrt und dort noch nahezu unleserlich angebracht waren und dort auch nichts von einer Vertragsstrafe von EUR 30 stand, hätten die Macher eingehen müssen - denn das berechtigt aus meiner Sicht sehr wohl dazu, die Vertragsstrafe nicht zu bezahlen.

      "Abzocke" zu schreien ist einfach - aber von einer Sendung einer ÖRR erwarte ich eigentlich mehr als diese Effekthascherei.
      ___________________

      Da die Sendung nicht lange in der Mediathek verfügbar sein wird, noch einen Verweis auf die Röhre.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Handy am Steuer: Am häufigsten auf der Autobahn

      Meiner Meinung nach sind nicht nur die Strafen viel zu gering, sondern auch die Kontrolldichte. Muss man nicht lebensmüde oder grenzenlos dämlich und/oder rücksichtslos sein, um im rollenden Verkehr und insbesondere auf der Autobahn auf dem Smartphone Nachrichten zu lesen oder zu schreiben (sic!)? Und dafür gibt es in meinem Wortschatz gar keinen Ausdruck.

      Ich würde von solchen Kandidaten gleich beim ersten Erwischen den Lappen für einen Monat einziehen - im Wiederholungsfall für immer. Wer am Steuer sitzt und das Handy/Smartphone ohne Freisprecheinrichtung benutzt und insbesondere Nachrichten liest oder gar schreibt, hat doch hinlänglich bewiesen, dass ihm die charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ fehlt.
      _________________________

      P.S.: Ist es nicht nicht Vorsatz, wenn man wegen der verbotenen Handynutzung einen Unfall mit Schwerverletzten oder gar Toten verursacht? In Berlin hat in der vergangenen Woche ein Prozess gegen zwei Raser begonnen, die sich mitten in Berlin ein Rennen geliefert haben, bei dem ein völlig Unbeteiligter starb. Die beiden jungen Männer haben rote Ampeln ignoriert und waren mit bis zu 170 Sachen unterwegs. Die Staatsanwaltschaft unterstellt Vorsatz, die Angeklagten stehen jetzt wegen Mordes vor Gericht.
      tagesspiegel.de/berlin/berlin-…ginnt-heute/14514744.html

      Sieht das da auf den Bildern nicht sogar nach Straßenglätte/Glatteis aus?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()