Frage zum Verkehrsrecht

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    • Meines Wissens wurde der Notarzt von einem Autofahrer angezeigt, dem bei dem Zwischenfall nichts weiter passiert ist - seinem Auto übrigens auch nicht.

      Genau das ist ja das Empörende an der Sache - der soll froh sein, daß er seinerseits keine Anzeige bekommen hat.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Original von shakira
      Wie wird der Strafbefehl denn begründet?
      ...
      Hatz wird des rücksichtslosen Fahrens und der Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt.
      Original von shakira
      ... Das muss doch jemand gemessen haben.
      Ein Verkehrsteilnehmer hatte sich beschwert, er sei vom entgegenkommenden und überholenden Hatz zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen worden. Ein Zeuge, der im Auto dahinter unterwegs war, stützt diese Aussage.
      Vielleicht solltest du den Artikel vonner Gräfin mal lesen! :ätsch:
    • Ich habe mir einige Bericht darüber durchgelesen.

      Wenn niemand die Geschwindigkeiit gemessen hat, ist das natürlich gut für ihn.

      Alleine von 'Glauben' und 'Annahmen' kann man niemanden in Deutschland zu einer Strafe, die sich um eine benannte Überschreitung der Geschwindigkeit bezieht, beurteilen/bestrafen.

      Dann ist das nicht so schwer.

      Der Notarzt muss dann nur nachfragen, wer behauptet, dass er so schnelll gefahren wäre und darum bitten, dass er/sie das belegt.

      Dann sollte die Sache aus der Welt sein. Falls das auf 'ich dachte der fährt... ' oder so ähnlichem beruht.
      Lesen gefährdet die Dummheit

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von shakira ()

    • Hallo Schakky - nochmal zum Mitdenken: Diese erwähnte Geschwindigkeitsüberschreitung hat überhaupt nichts mit dem jetzigen Strafbefehl zu tun! 8o

      Hatz wird des rücksichtslosen Fahrens und der Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt.


      Edit sagt noch: Die "Freie Fahrt für MICH" ist natürlich dem anzeigenden Fahrer bedeutend wichtiger als irgendwelche "Spazierfahrten mit >angeblichen Sonderrechten< des Notarztes! [/ironie]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gasman ()

    • Der Fall zieht Kreise. Seit ein paar Tagen gibt es eine Online-Petition, die den Freispruch des Notarztes fordert. Innerhalb kurzer Zeit wurde díe erforderliche Stimmenanzahl von 120.000 bereits deutlich überschritten - und die Petition läuft noch drei Tage.
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      Ich bin an diesem Wochenende mal wieder etliche Kilometer Bundes- und Landstraße gefahren. Dort kann man sich ein Bild von Bankettstreifen und auch davon machen, wie 600 Meter Landstraße bei freier Sicht aussehen - und wie gut man auf diese Entfernung einen mit Martinshorn, Lichthupe und Blaulicht fahrenden Wagen sehen kann.

      Ich kann mir nicht vorstellen, daß einem das keine Zeit zum Reagieren gibt. Oder anders gesagt, frage ich mich, was die Aufmerksamkeit des Anzeigenerstatters so gefesselt hat, daß er nach einer Notbremsung im Bankettstreifen gelandet ist. Was hat der gemacht? Telefoniert? SMS gelesen oder gar geschrieben? Viel zu laut Radio gehört? Kein Blechschaden, kein Personenschaden - und dann eine Anzeige? Warum? Und woher hat der Anzeigenerstatter überhaupt gewußt, wen er anzeigen muß? Das Kennzeichen des Notarztwagens kann er sich in der behaupteten Situation doch unmöglich eingeprägt haben?

      Warum wird vom Richter das Verhalten des Anzeigenerstatters in der behaupteten Situation so offensichtlich nicht hinterfragt? Oder deutlicher: warum wird nicht der Anzeigenerstatter wegen Behinderung von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal belangt? Wie sieht dessen Punktekonto in Flensburg aus? Der Notarzt, um den es hier geht, kann immerhin auf 20 Dienstjahre und 5.000 unfallfreie Einsätze verweisen...

      Ich fahre seit mehr als 20 Jahren Auto, und ich denke, daß hier jeder schon Autofahrer erlebt hat, die überhaupt nicht einsehen, daß ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn absoluten Vorrang hat (und die sich dann dementsprechend verhalten). Darüber hinaus hat wohl schon jeder Situationen erlebt, in denen er einen Fehler gemacht hat und wo nur durch Geistesgegenwart und Umsicht anderer Autofahrer kein Unglück geschehen ist.

      Ich werde immer noch nicht darüber fertig, daß jemand, obwohl er selbst so offensichtlich unaufmerksam war, ihm außer einem gehörigen Schreck absolut nichts passiert ist und auch sein Auto nicht den geringsten Kratzer abbekommen hat, den Fahrer eines Rettungswagens anzeigt. Und warum der Richter den Strafbefehl überhaupt erlassen hat, verstehe ich schon gleich dreimal nicht.

      Was bedeutet es denn, wenn dieser Notarzt jetzt verurteilt wird? Sollen Ärzte, Feuerwehr oder auch Polizei jede Signalfahrt unter strikter Einhaltung der StVO (ohne §38 natürlich) absolvieren, weil sie ja sonst ihre Fahrerlaubnis und damit auch ihren Arbeitsplatz riskieren?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Gräfin, das hatte ich neulich ja auch schon angeschnitten.
      Aber diese Typen, die die Sonderrechte ignorieren, sind dann meistens auch diejenigen, die im Notfall (wenn sie selbst betroffen sind) lauthals jammern, es dauert zu lange, bis Notarzt/Rettungsdienst/ Feuerwehr oder Polizei ankommen.

      Und dann stellen sie Strafantrag wegen Zuspätkommen. :nicker:
    • Ich denke, der öffentlich bekannte Sachverhalt ist zu dürftig, um sich ein endgültiges Urteil zu erlauben.

      Z.B. die "600m freie Sicht" (unterstellt, dass es stimmt) sind im Zweifel auf den Beginn des Überholvorgangs bezogen. Was mich nachdenklich stimmt, ist dass die Aussagen auch durch den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs bestätigt wurden.

      Praktisch wird es im Fall einer Verurteilung auf die von der Gräfin im letzten Absatz gestellte Frage hinauslaufen.

      Mich ägert aber in jedem Fall, dass ein Überholen überhaupt notwendig wurde, weil der vor dem Arzt fahrende Fahrer offensichtlich nicht rechts ran gefahren ist.
    • Wenn ich die verlinkte Meldung bei Spon richtig verstehe, wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern lediglich der Antrag auf Strafbefehl zurückgenommen:
      Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat den Antrag auf Strafbefehl gegen den Neuburger Notarzt zurückgenommen.

      [...]

      Wie er [der Anwalt des Notarztes] der Augsburger Allgemeinen ebenfalls mitteilte, werde er umgehend das Gespräch mit Ingolstadts Leitendem Oberstaatsanwalt Helmut Walter suchen. Dabei gehe es um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Notarzt Hatz gänzlich straffrei davonkommen lassen will oder nach einer anderen Form der Strafe sucht. Anwalt Englert hofft auf eine Einstellung des Verfahrens.



      P.S.:
      Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat für den Nachmittag eine Erklärung zu dem Fall angekündigt (Quelle).
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

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    • Original von Orthogräfin
      Wenn ich die verlinkte Meldung bei Spon richtig verstehe, wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern lediglich der Antrag auf Strafbefehl zurückgenommen:

      Mea maxima culpa. :O :rolleyes:

      Da merkt man wieder meine mangelnden Kenntnisse in der StPO. Ich dachte mit Rücknahme des Strafbefehlsantrags sei das Verfahren auch eingestellt. Aber weit gefehlt. Damit befinden wir uns nur wieder im Stadium des Ermittlungsverfahrens (das aber natürlich seinerseits eingestellt werden kann).
    • Laut Augsburger Allgemeine lautet die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft:
      augsburger-allgemeine.de/neubu…-Wortlaut-id32961082.html
      Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nimmt den Strafbefehlsantrag gegen einen Notarzt zurück, der sich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz zu verantworten gehabt hätte.

      Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.

      Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten.
    • Ja, wie ich schon geschrieben hatte.

      Zum Glück kann niemand hier verurteilt werden, weil ein Mitbürger behauptet, das wäre so oder so gewesen und damit eine Straftat.

      Es braucht Beweise. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Und so muss man einem 'Schuldigen' seine Schuld nachweisen, damit man ihn verurteilen kann.

      Die Staatsanwaltschaft hat diesen Strafbefehl aufgehoben, weil sie eingesehen haben, dass sie das vor Gericht natürlich nicht durchsetzen können. Sie hatten keinerlei Beweise.
      Lesen gefährdet die Dummheit
    • Original von shakira
      Nur ein Zeuge ist in dem Fall nun mal nicht ausreichend.

      Es braucht Beweise.

      Ein Zeuge ist ein Beweis (wenn auch der schlechteste). Der objektive Tatbestand wird - wenn ich es richtig sehe - von keiner der Seiten bezweifelt. Die Staatsanwaltschaft hat wohl nur - warum auch immer :owackel: - neu abgewogen zwischen Maß der Gefährdung/Behinderung und Zweck der Einsatzfahrt.