Frage zum Verkehrsrecht

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ich habe eine Frage zum Verkehrsrecht. Ich habe sicher schonmal erwähnt, daß die Parkplatzsituation hier im Wohngebiet ziemlich traurig aussieht - und abends ist es fast unmöglich, in der Nähe der Wohnung einen Parkplatz zu finden. Die Straße, in der ich wohne, ist so schmal, daß man nur auf einer Seite parken kann - hintereinander. Die nächste ist breiter, und da habe ich vorhin in der Gegenrichtung eine große Parklücke gesehen. An der nächsten Ecke (knapp 100m weiter) habe ich gewendet, und als ich zurückkam, hat der nächste vermutlich schon die Parklücke zum Wenden genutzt und wollte rückwärts einparken (hat aber nicht geblinkt) - aber ich war schneller und bin vorwärts rein. Der Typ hat mich angebrüllt und ist schier ausgerastet. Ich solle mich schleichen und er würde mein Auto so zuparken, daß ich da nicht wieder rauskomme.

      Ich weiß jetzt nicht, ob der Typ nicht zumindest glauben konnte, im Recht zu sein. Oder war ich vielleicht doch im Unrecht? Was mache ich, wenn der mich wirklich zuparkt - oder wenn der jetzt oder später mein Auto beschädigt?

      Für Tips wäre ich sehr dankbar.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Gräfin, so weit ich weiß, hat der den Parkplatz, der zuerst drin steht. Das war auch früher schon so. Dann wurde das Recht geändert in 'wer erkennbar zuerst den Parkplatz anfährt' oder so ist im Recht. Das wurde dann aber wieder aufs alte Recht abgeändert, weil das wohl zu schwierig war.

      Meines Wissens warst du im Recht.

      Und selbst wenn es nicht so wäre, darf man in Deutschland nicht ein Unrecht mit einem anderen Unrecht ahnden. Also, wenn er dich zuparkt geht das Taxi auf seine Kosten ;)

      Ist halt wie bei der Rechtschreibreform. Erst geändert, dann zurückgenommen und nu weiß ich nicht, wieviele Schreibfehler ich habe. Das Tröstliche daran: niemand weiß das mehr so genau :zlücke:
      Lesen gefährdet die Dummheit
    • Danke Schackie. ;)

      Ich war grad nochmal am Auto, und da ist alles in Ordnung. Kein Kratzer, die Scheibenwischer sind noch dran, die Reifen haben noch Luft und kein roter Kia (Autonummer habe ich natürlich gleich vorhin aufgeschrieben) in der Nähe...
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Und kein Tannenzapfen im auspuffrohr^^
      Kein Zucker im Tank^^
      Die Steuerplakette noch am Nummernschild klebt^^
      Kein Fisch sich vor der Lüftung unter der Motorhaube befindet^^
      ...usw.


      Recht hat wer zuerst drin ist, so kenn ich das.
      Der Reichtum gleicht dem Seewasser. Je mehr man davon trinkt, desto durstiger wird man. (Schopenhauer, Arthur)
    • § 12 (5) StVO:


      (5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.
      [...]

      Ich glaube kaum, dass Du das was zu befürchten hast. Man regt sich in solch einer Situation natürlich kurz auf, das legt sich aber wieder relativ schnell. ;)
    • Man regt sich in solch einer Situation natürlich kurz auf, das legt sich aber wieder relativ schnell.

      Vielen Dank, liebe cosgan - genauso war es. Heute sehe ich die Sache wesentlich gelassener als gestern...

      Schon lustig, daß die Hilfe in einem Autothread ausschließlich von den Mädels kommt. :)
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Ich bin neulich mal wieder durchs halbe Wohngebiet zu meinem Auto gelaufen, und da habe ich ab der Heckscheibe eines anderen Autos (das übrigens nicht m Park- oder gar Halteverbot stand) einen Aufkleber gesehen: "Fick dich, Zettelpuppe!" Mal abgesehen davon, daß die Verwendung eines solchen Aufklebers nicht unbedingt für eine gute Kinderstube spricht - ist das nicht eine justiziable Beleidigung?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Notarzt kassiert Anzeige - weil er schnell zum Einsatz fährt

      Ein Verkehrsteilnehmer hatte sich beschwert, er sei vom entgegenkommenden und überholenden Hatz zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen worden. Ein Zeuge, der im Auto dahinter unterwegs war, stützt diese Aussage. Hatz wird des rücksichtslosen Fahrens und der Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt.


      Ich kenne diese Regel nicht erst, seit ich Fahrschule hatte: bei Blaulicht und Martinshorn hat man umgehend Platz zu machen! Stattdessen erstattet man Anzeige, weil man scharf bremsen mußte? Was heißt "aufs Bankett gezwungen?" Diesen Ausdruck habe ich noch nie gehört.

      Dem Anzeigenerstatter wie dem Staatsanwalt möchte man glatt wünschen, daß sie mal auf die schnelle Hilfe eines Notarztes angewiesen sein werden. Unglaublich, sowas. :O
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Ich könnte mir vorstellen, dass das Problem in Wirklichkeit ein Anderes ist.

      Man hätte diese Geschwindigkeit einfach nochmal als Anlass nehmen können, um zu sagen, dass auch Notfallfahrzeuge nicht zu schnell unterwegs sein sollten. Das wäre okay gewesen.

      Aber ... .

      Er wurde geblitzt. Das wird sofort weitergeleitet per Internet. Deshalb können auch Politessen nichts mehr zurücknehmen, wenn sie das mal in ihr Gerät eingetippt haben. Weil das direkt an die Hauptstelle geht. Bevor sie es eingetippt haben, konnte ich schon die eine oder andere Politesse zur Rücknahme des Protokolls animieren.

      Ich denke, dass der Notarzt geblitzt wurde und die wussten nicht, wie sie das wieder 'entfernen' können.

      Also, haben sie das 'vertreten'. Und darauf beharrt, dass er zu schnell war.

      Anders kann ich mir das nicht erklären.

      Jetzt ist die Bürokratie angelaufen und niemand sieht mehr, was dieser Notarzt mit seinem Einsatz bewirkt hat.

      Man sollte dem Notarzt 'Danke' sagen.

      Es könnte auch ein Kind von einem der Polizisten gewesen sein können.
      Lesen gefährdet die Dummheit
    • Wenn dieser Notarzt verurteilt wird, kann man den § 36 STVO auch gleich streichen, an sämtlichen Einsatzfahrzeugen von Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr "Blauhorn und Martinslicht" demontieren und die ehrenamtlichen Helfer demotivieren!

      Ich war jahrzehntelang aktiv in der freiwilligen Feuerwehr, auch als Fahrer und Maschinist, und habe oft genug über die sturen Autofahrer geschimpft, die die schnellmöglichste Hilfe im Einsatzfall behindert haben.

      Shaki, geblitzt worden ist er m.M.n. nicht bei dieser Einsatzfahrt, wenn ich das richtig gelesen habe. Und 65 kmh in der Ortschaft kosten auch keine 4500 € und ein halbes Jahr Fahrverbot.