Frage zum Verkehrsrecht

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    • Orthogräfin schrieb:

      74 Sachen, wo 30 erlaubt sind? Das macht nach aktuellem Bußgeldkatalog 160 Euro Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Für nur 40 Euro mehr darf man ein Kind totfahren?

      Kurz zur Einordnung. Es können auch 50km/h erlaubt gewesen sein, der Artikel spricht von angemessener, nicht erlaubter Geschwindigkeit - was es nicht besser macht. Die Strafe bemisst sich nach Tagessätzen und damit am tatsächlichen Einkommen des Täters, hier sind es 40 Tagesätze also sein Einkommen für einen Monat plus ein bißchen. Das Gericht hat nun einen Tagessatz von nur 5€ angenommen. Das ist extrem wenig. Bei Hartz 4 Empfängern schwankt der Tagessatz je nach Gericht und Region meist zwischen 10-15€. Das das Gericht nun so tief ansetzt könnte darauf hindeuten, dass der Täter bei seinen Eltern wohnt und Taschengeld bekommt. Im Endergebnis führt das Urteil dann aber dazu, dass die Strafe am Ende vermutlich geringer ist als die Kosten für die Reparatur des Spiegels. Was ihm aber auf jeden Fall auch bleibt sich die Verfahrenskosten und die Kosten fürs Unfallgutachten - das dürfte nochmal ein mittlerer vierstelliger Betrag sein.

      Ich denke er ist mit 40 Tagessätzen sehr gut bei weggekommen und der Monat Fahrverbot wirkt wie ein völliger Witz. Was bleibt ist das Fahren auf der Busspur wo er nie etwas zu suchen hatte mit überhöhter Geschwindigkeit - wird schon nichts passieren und am Ende war ein Kind tot. Fahrlässige Tötung wie sie in Deutschland jeden Tag vorkommt und jedem Autofahrer passieren kann und meist mit Geldstrafen geahndet wird.

      Was mir Bauchschmerzen bereitet ist nun der Punkt, dass man sowas je nach zugrunde liegendem narrativ manchmal als Mord bestraft und die Täter lebenslänglich wegsperrt oder hier nun zum Taschengeldentzug und EINEM Monat Fahrverbot greift. Sollte ein Leben nicht gleichwertig sein? Warum ist mit völlig irrer Geschwindigkeit tiefnachts auf leerer Strecke zu rasen so viel verwerflicher als tagsüber in dichtem Verkehr in der Stadt mit 70 über die Busspur zu brettern weil der Rest des Verkehrs zu dicht ist? Warum gibt es hier auf einmal keinen Eventualvorsatz?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Rincewind schrieb:

      Warum ist mit völlig irrer Geschwindigkeit tiefnachts auf leerer Strecke zu rasen so viel verwerflicher als tagsüber in dichtem Verkehr in der Stadt mit 70 über die Busspur zu brettern weil der Rest des Verkehrs zu dicht ist? Warum gibt es hier auf einmal keinen Eventualvorsatz?
      Mal abgesehen davon, dass die Straße bei den beiden Rasern vom Ku'damm eben nicht frei war (sonst wäre ja kein Unbeteiligter gestorben), ist das in der Tat eine gute Frage.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Rincewind schrieb:

      Was mir Bauchschmerzen bereitet ist nun der Punkt, dass man sowas je nach zugrunde liegendem narrativ manchmal als Mord bestraft und die Täter lebenslänglich wegsperrt oder hier nun zum Taschengeldentzug und EINEM Monat Fahrverbot greift. Sollte ein Leben nicht gleichwertig sein? Warum ist mit völlig irrer Geschwindigkeit tiefnachts auf leerer Strecke zu rasen so viel verwerflicher als tagsüber in dichtem Verkehr in der Stadt mit 70 über die Busspur zu brettern weil der Rest des Verkehrs zu dicht ist? Warum gibt es hier auf einmal keinen Eventualvorsatz?
      Berliner Richter haben wieder Recht gesprochen. Mit 80km/h in der 30er Zone - ebenfalls Mord, lebenslänglich - also was anderes als 40 Tagessätze für mit 70km/h über ne Busspur zu fahren...


      Tagesspiegel schrieb:

      Gegen Milinko P., der die 22 Jahre alte Studentin auf einer halsbrecherischen Fluchtfahrt vor der Polizei tödlich erfasste, erging eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er habe bei der Raserei nach einem Diebstahl tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, begründeten das Landgericht am Donnerstag. „Er zeigte einen unbändigen Willen zu entkommen.“ Ein bedingter Tötungsvorsatz liege vor.
      In dem Fall sogar Doppelmord, weil der Beifahrer(!) des Täters ebenfalls gestorben ist.

      Meine Bauchschmerzen bei sowas werden zu einer ausgewachsenen Magenkolik. Die Kudamm Raser hatten einen Migrationshintergrund, der Doppelmörder hier ist Serbe - der Täter im Urteil zu 40 Tagessätzen vor zwei Wochen einfach nur "Student". Kann natürlich alles nichts mit nichts zu tun haben...

      Dazu zwei Anmerkungen von mir zum nachdenken.

      1.

      Tagesspiegel schrieb:

      Von drei Mordmerkmalen gingen die Richter im Falle des Todes der Studentin aus: Zur Verdeckung einer Straftat, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln habe P. auf der rasanten Flucht den Tod verursacht.
      Verdeckung einer Straftat - ok, ist nicht relevant für den normalen Verkehrsteilnehmer - und ein Mordmerkmal reicht. Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt. Das ist sehr weit gefasst, hier sah das Unfallopfer das Auto nicht kommen und ahnte nichts von der Gefahr. Mit gemeingefährlichen Mitteln ist mit dem Auto.


      Kurz vor dem Stuttgarter Platz blockierten die Polizisten zusammen mit alarmierten Kollegen und deren Autos den Fluchtwagen. Eingekeilt von drei Wagen. Die Lage schien unter Kontrolle. Ein Beamter stieg aus und ging auf das verdächtige Auto zu. Doch P. gab Gas und durchbrach die Sperre. Er verletzte dabei einen Polizisten.

      „Er erkannte, dass sie von der Polizei verfolgt wurden“, zeigte sich das Gericht nach mehr als sechsmonatigem Prozess überzeugt. Er habe unter allen Umständen entkommen wollen. „Ihm war bewusst, dass andere Verkehrsteilnehmer und auch er selbst getötet werden könnten“, sagte Richter Peter Schuster. In einem waghalsigen Manöver sei er geflohen.
      Es waren am Ende sechs Zivilfahrzeuge der Polizei, die hinter dem Audi rasten.
      Die Verfolgung geschah ohne Blaulicht oder Martinshorn. Die Polizisten fuhren also genauso schnell wie der Täter. Was wäre nun passiert, wenn nicht der Täter, sondern einer der Verfolger einen Unfall gebaut hätte?

      Wenn das Gericht dem Täter vorwirft einen "unbändigen Willen zu Entkommen" gehabt zu haben, kann man den Polizisten den selben unbändigen Willen ihn zu schnappen vorwerfen. Ihnen muss genau wie dem Täter klar gewesen sein, dass diese Geschwindigkeit ein Risiko ist. Nun würden sie dabei sicher keine Straftat verdecken. Ohne Blaulicht und Martinshorn wäre das aber mindestens heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln gewesen...

      Wer von uns glaubt ernsthaft, dass das selbe Gericht mit der selben Besetzung zu dieser Konsequenz gekommen wäre? Und wenn man das nicht glaubt, was für eine Bedeutung hätte das für die Beurteilung, wann es ein Mord ist und wann eine fahrlässige Tötung und was das mit Gerechtigkeit zu tun hat?

      2.

      Es gibt einen schönen Kommentar dazu, ebenfalls im Tagesspiegel.

      Tagesspiegel schrieb:

      Die Urteile zeigen: Rausreden gibt es nicht mehr. Wem bewusst ist, dass Menschen sterben könnten, der hat Vorsatz. Das Auto ist ein gemeingefährliches Mittel. Jeder, der in sein Auto steigt, muss sich das klarmachen. Das Urteil der Schwurgerichtskammer ist Folge einer neuen Linie im Recht, begonnen durch die Änderung des Strafgesetzbuches und die Einführung des Raser-Paragraphen.
      Die Kommentatorin ist Volljuristin - ich bin mir trotzdem nicht sicher, ob sie sich der Reichweite ihrer richtigen Aussage so richtig bewusst ist. Ich für meinen Teil bin mir bei jeder Autofahrt bewusst, dass dabei Menschen sterben können, deswegen versuche ich keine Fehler zu machen. Ich hoffe, dass sich jeder der sich hinter das Steuer eines Autos oder LKW setzt dessen bewusst ist. Nur bedeutet das, dass jeder Autofahrer der durch seine Schuld einen tödlichen Unfall verursacht eigentlich ganz genau betrachtet vorsätzlich handeln muss. Jeder LKW Fahrer, der in seinem toten Winkel einen Radfahrer übersehen hat, ist sich bewusst, dass er diesen toten Winkel hat und das dadurch Menschen sterben können.

      Die Berliner Richter haben die Büchse der Pandora geöffnet - mal sehen wohin uns das bringt. Ich halte es nach wie vor für falsch.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin


    • Mit Tempo 199 (nach Abzug der Toleranz) durch Berlin.

      Deutschland:
      ▸ Bußgeld: mind. 680 €
      ▸ Fahrverbot: 3 Monate
      ▸ eventuell illegales Autorennen

      Schweiz:
      ▸ Bußgeld: 2 Monatsgehälter
      ▸ Führerscheinentzug: Zwischen 2 Jahren und lebenslang
      ▸ Straftat, 1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe

      Danke Herr Scheuer.

      (via Twitter)
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Mit 165km/h durch die Innenstadt und dann zwei Tote - kein Mord in Stuttgart. In Berlin hätte das vermutlich anders ausgesehen. Wieder die Frage, kann das gerecht sein, wenn das objektiv gleiche Fehlverhalten in der endkonsequenz völlig unterschiedlich bestraft wird?


      spiegel.de/panorama/justiz/stu…gendstrafe-a-1296620.html
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin