Ja aber das ist doch der Knackpunkt.Ich bleibe dabei: für die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet ist das bestehende Recht ausreichend, an mehr Anbieter und Konsumenten kommt man mit den Internetsperren auch nicht ran, und es wird auch nicht weniger Zugriffe auf Kinderpornoseiten geben.
Welches bestehende Recht denn? Arabisches, Chinesisches, Thailändisches oder etwa das von Nauru oder Tuvalu?
Welcher deutsche Ermittler hat denn eine Chance, in einem anderen Land ein Verfahren einzuleiten, dieses auch zu begleiten und letztendlich durchzusetzen?
Das ist es doch, woran es hängt. Alles sind souveräne Staaten mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen und mehr als bitten kann man nicht. Zumal dann noch diverse Zwischenstationen wie z.B. der Netzanbieter und der Hoster (wenn es überhaupt einen gibt) dazwischenliegen.
Was reicht denn dabei aus, daß man eine Handhabe hätte?
Diese Aushilfskrücke ist dich nicht entstanden, weil man nicht will, sondern weil man nicht kann.