Und? Gibts was Neues?
Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen wenn er leer ist.
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wendland schrieb:
Dienstag kein Stück besser ist, als wie der Montag!
wiskey schrieb:
Hi Pete...svhön dich mal wieder zu lesen.
sarazena schrieb:
Wie hält es deine Firma mit den Gesetzen, z. B. § 7 Abs. 3 BUrlG ?Urlaub verfällt immer am 31.03. des Folgejahres. Ausnahmen von diesem Grundsatz finden sich in den Sondertatbeständen von § 7 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BUrlG, § 17 Satz 2 MuSchG, § 17 Abs. 2 BEEG sowie § 4 Abs. 2 ArbPlSchG.surfin schrieb:
trage ich dieses Guthaben seitdem vor mir her
DLF schrieb:
Erben haben generell Anspruch auf finanzielle Abgeltung des noch nicht genommenen Urlaubs des verstorbenen Angehörigen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()
Orthogräfin schrieb:
Ich lese gerade, dass Urlaubsansprüche vererbbar sein: