Jetzt wird eingefahren

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    • Jetzt wird eingefahren

      Der Bundesgerichtshof hat in einer heute ergangenen Entscheidung grundsätzliche Ausführungen zur Strafzumessung bei Steuerdelikten gemacht.

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…r=46124&linked=pm&Blank=1

      Danach werden wohl einige Herrschaften der "Liechtenstein-CD" in Kürze gesiebte Luft atmen.

      Ist das in Ihren Augen eine längst überfällige Abkehr von einer einer verfehlten Rechtsprechung und ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit oder lehnen diese Entscheidung ab ?
    • Bei der letztgenannten Fallgestaltung (Millionenbetrag) wird auch eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren regelmäßig nicht geeignet erscheinen, da hier nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verhängt werden kann.

      Was heißt das im Umgangsdeutsch?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • § 407 Strafprozeßordnung:

      1) 1Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. 2Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. 3Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. 4Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.
      (2) 1Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:
      1.Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
      2.Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt, sowie
      3.Absehen von Strafe.

      Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
      (3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.



      Das bedeutet, daß im Strafbefehlsverfahren (rechtslexikon-online.de/Strafbefehl.html) keine Freiheitsstrafe festgesetzt werden darf, die sofort vollstreckbar (also ohne Bewährung) ist.
    • Vielen Dank, lieber Steuerzahler, aber ich habe das immer noch nicht richtig verstanden. Heißt das nun, daß ein Krimineller, der Steuern (und/oder Sozialversicherungsbeiträge) in Millionenhöhe hinterzieht, auf Bewährung verurteilt wird, also gar nicht "einfährt"?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Nein, genau das Gegenteil,

      Ein solcher Straftäter soll regelmäßig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

      Eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe kommt - so das Gericht - nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Betracht.

      Es soll also in der Regel eingefahren werden.
    • Tja, Herr Zumwinkel wird nun wohl eher nicht einfahren - ein Teil seiner Straftaten ist offensichtlich verjährt, weil ein Amtsrichter den Durchsuchungsbeschluß einen Tag (sic!) zu spät unterzeichnete:
      netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/1224577.html

      Honi soit qui mal y pense...
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • ...und ich denk mir trotzdem was "Böses" dabei, nämlich dass diese "dummen Zufälle" ( wie z.B. das "versehentliche" zu spät Unterzeichnen...) sehr wohl durchdacht worden sind.
      Ich könnte wenn ich wollte, nur mal einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Schulalltag meiner Holden, wo es um die Überprüfung der Schulfähigkeit eines Kindes durch das Jugendamt in Kombination einer Sonderschuleinweisung geht.
      Der Fall hätte schon längst erledigt sein können,-aber nein es wird bewusst ( Seitens der Eltern des Kindes ) auf das Verstreichen eines Datums gewartet.......dann muss das Kind ( 14 Jahre alt !!!) nicht auf die Sonderschule ( obwohl dringend notwendig lt. allen Tests ) sonder "darf" (?) in der 4. Klasse (!!) bleiben, wo es weiterhin die Klasse aufmischt.....aber das Datum ist noch nicht erreicht. Sollte die Entscheidung doch vor diesem Datum fallen, wäre dies eine "Schande" für die Familie des Kindes,-diese gibt aber nicht die Zustimmung für die Einweisung in die Sonderschule.....
      So ist das nun mal mit dem Verfall eines Datums und damit wird fleißig "Jongliert"

      Gute Nacht :]:muede:
      "WER BREMST VERLIERT" -----> "ICH GEWINNE... STROM,- MIT TOYOTA PRIUS"
      Fehlende PS werden durch nackten Wahnsinn ersetzt !... :pfeif:

      GLÜCKWUNSCH an ALLE, die wo welche HEUTE Geburtstag feiern....:top:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GUL_DUKAT ()

    • Die Kleinen hängt man und die Grossen lässt man laufen ! X(
      Die Justiz in unserem Land stinkt zum Himmel !
      Spielen die Herren zusammen Tennis oder Golf ?
      Als damals in den Nachrichten gezeigt wurde, das man den Herrn hochgenommen hat , habe ich zu meiner Frau gesagt , das der Herr maximal ein blaues Auge bekommt ! :wüt:
      Ich würde den Amtsrichter dafür haftbar machen und zwar bis auf den letzten Cent.
      Wer kämpft kann verlieren ! Wer nicht kämpft hat schon verloren !
    • sueddeutsche.de/253381/631/266…f-Stunden-zu-langsam.html

      Wie kann man eigentlich in einem einzigen Jahr 214.000 Euro Steuern hinterziehen? Hat der in dem Jahr überhaupt Steuern bezahlt? Wie lange muß ein Normalverdiener in Doitschland eigentlich arbeiten, bis er die 214.000 Öcken brutto zusammenhat?! Und was ist eigentlich mit den anderen Typen aus der Liechtenstein-Gang?

      Bis wann ist es eigentlich Steuerhinterziehung, und ab wann ist es Steuerbetrug?!

      Und noch etwas: Wenn ich Anfang des Jahres meine Steuererklärung beim Finanzamt einreiche, dauert es immer zumindest mehrere Wochen, wenn nicht sogar mehrere Monate, bis ich zuviel gezahlte Steuen erstattet bekomme. Begründet wird diese Frist damit, daß die Steuererklärung schließlich geprüft werden muß.

      Ganz offensichtlich liegt mein zu versteuerndes Einkommen (weit) unter der Grenze, in der die Steuererklärung überhaupt geprüft wird!
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      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Und noch etwas: Wenn ich Anfang des Jahres meine Steuererklärung beim Finanzamt einreiche, dauert es immer zumindest mehrere Wochen, wenn nicht sogar mehrere Monate, bis ich zuviel gezahlte Steuen erstattet bekomme. Begründet wird diese Frist damit, daß die Steuererklärung schließlich geprüft werden muß.


      Das Geld, welches ausgezahlt werden sollte, wird mit div.Begründungen ( gerade bei höheren Beträgen ) zurückgehalten, damit es arbeiten kann (Zinsen).
      Den längsten Zeitraum, welchen wir mal auf eine Beihilferückerstattung ( und den dafür notwendigen Bescheid ) warten mussten, waren 3 Jahre nach Abgabe des Antrags.... es handelte sich hierbei um eine Kliniksrechnung und div. Nebenbehandlungen. Jedesmal bekam ich auf Nachfrage eine andere Begründung, warum und wieso es noch dauern kann...einmal soll sogar der Bescheid für die Rückerstattung fast ein Jahr lang auf der Poststelle der zuständigen Behörde herummarodiert sein, ohne zugestellt zu werden.... :rofl: :rofl::D
      Um Ausreden jedenfalls ist man nicht verlegen.
      Erst nachdem ich eines Tages direkt dort auf der Matte stand und "drohte" ;) nicht eher von dannen zu ziehen ging man der Sache gewissenhaft nach und zum Schluss war alles geregelt ( aber immer schön freundlich sein..... ) :]
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    • "Die Kleinen hängt man und die Grossen lässt man laufen ! böse
      Die Justiz in unserem Land stinkt zum Himmel !
      Spielen die Herren zusammen Tennis oder Golf ?
      Als damals in den Nachrichten gezeigt wurde, das man den Herrn hochgenommen hat , habe ich zu meiner Frau gesagt , das der Herr maximal ein blaues Auge bekommt ! wütend
      Ich würde den Amtsrichter dafür haftbar machen und zwar bis auf den letzten Cent."

      Ich würde nicht so gnadenlos mit unserer Justiz ins Gericht gehen.
      Der Satz" Die Kleinen hängt man, ..." stimmt aber definitiv nicht. Jeden Tag verjähren etliche Straftaten, weil Polizei und Justiz personell ausgesprochen mangelhaft ausgestattet sind. Die genauen Gründe, warum es zu dieser Panne kam, sind meiner Kenntnis nach noch nicht geklärt. Es soll aber bereits am Stuhl der die Schwerpunktabteilung leitenden Oberstaatsanwältin gesägt werden.
      Ob Herr Zumwinkel mit einem blauen Auge davon kommen wird, ist noch alles andere als gewiss. Bei der Bemessung der Strafe kommt es auf viele Umstände an, nicht nur auf die die Höhe des Steuerschadens.
      Daran leidet meiner Ansicht nach auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der notorische "Kleine" Steuersünder, der alles hinterzieht, was man so hinterziehen kann, ist in meine Augen nicht wesentlich besser, als einer der Großen.
    • Mir kommt die Galle hoch ! X(
      Was bildet sich dieser Mensch eigentlich ein ?
      Er hat wohl wissentlich den Staat jahrelang "beschissen" und es war doch klar , das der erste Prominente , der bei dieser Geschichte namentlich das Licht der Welt erblickt , geopfert :D wird !
      Ich hätte keine Millionen um mich freizukaufen . Da müsste ich dann wohl oder übel in einem Null-Sterne Knast Quartier beziehen !
      Wie war das noch mit dem Grundgesetz Artikel 3 ?

      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
      Dazu war im Fernsehen ein Plakat zu sehen , mit der Aufschrift :
      Je reicher desto gleicher !!!

      Mir ist übel ! Ich muss
      Wer kämpft kann verlieren ! Wer nicht kämpft hat schon verloren !
    • Wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann müssen auch alle, ob prominent oder nicht, gleich behandelt werden.
      Dies ist im Fall Zumwinkel nicht der Fall gewesen. Seine Verhaftung ist live im Fernsehen übertragen worden. Die für alle Verdächtigen anzuwendende Unschuldsvermutung wurde eindeutig ausser Kraft gesetzt.
      Auch in den folgenden Tagen gab es, und daran kann nun wirklich kein Zweifel bestehen, die von ihm angeprangerte mediale Hinrichtung.
      Empörung über sein Vergehen ist legitim, Empörung über die Urteilsfindung aber fehl am Platze.
      Auch wenn natürlich sofort das gute alte "die da oben..." angewand wird, so trifft das hier doch nicht zu. Absprachen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind durchaus üblich. Wenn das Gesetz dabei nicht umgangen oder ausgehebelt wird, dann sind sie auch vertretbar.
      Zumwinkel hat mit den ermittelnden Behörden zusammen gearbeitet. Er hat die hinterzogenen Steuern nachgezahlt. Und das Urteil ist nicht unbedingt als milde zu bezeichnen. Er wurde zu der in diesem Falle höchstmöglichen Bewährungsstrafe verurteilt.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • wendland, dem was Du schreibst kann man folgen. Mir stellt sich einfach nur die Frage, warum ein Mensch mit meheren Millionen Privatvermögen, der jetzt mit 600.000 € in Rente geht, überhaubt auf die Idee kommt Steuern zu hinterziehen? Weil es Volkssport ist? Gerade in diesem Fall hätte man ein deutlicheres Zeichen setzen müssen.
      Man muß nicht alles wissen - man muß nur wissen wo es steht.
    • Original von wendland
      Wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann müssen auch alle, ob prominent oder nicht, gleich behandelt werden.
      Dies ist im Fall Zumwinkel nicht der Fall gewesen. Seine Verhaftung ist live im Fernsehen übertragen worden. Die für alle Verdächtigen anzuwendende Unschuldsvermutung wurde eindeutig ausser Kraft gesetzt.
      Auch in den folgenden Tagen gab es, und daran kann nun wirklich kein Zweifel bestehen, die von ihm angeprangerte mediale Hinrichtung.
      Empörung über sein Vergehen ist legitim, Empörung über die Urteilsfindung aber fehl am Platze.
      Auch wenn natürlich sofort das gute alte "die da oben..." angewand wird, so trifft das hier doch nicht zu. Absprachen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind durchaus üblich. Wenn das Gesetz dabei nicht umgangen oder ausgehebelt wird, dann sind sie auch vertretbar.
      Zumwinkel hat mit den ermittelnden Behörden zusammen gearbeitet. Er hat die hinterzogenen Steuern nachgezahlt. Und das Urteil ist nicht unbedingt als milde zu bezeichnen. Er wurde zu der in diesem Falle höchstmöglichen Bewährungsstrafe verurteilt.


      So ist es. Ich denke, nicht das Urteil kann und sollte man kritisieren falls man nicht einverstanden ist, sondern höchstens die Gesetzeslage, die kein höheres zulässt.

      Gerade in diesem Fall hätte man ein deutlicheres Zeichen setzen müssen.


      Wie das? Ich denk, der Rechtsstaat soll umgesetzt werden. Da kannst du doch nicht einfach ein Exempel statuieren, nur weil er prominent ist.
      Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen wenn er leer ist.
    • Original von Orthogräfin
      Mein Vertrauen in den Rechtsstaat hat gelitten.
      Klaus Zumwinkel

      Einfach unglaublich.


      Auch hier stimme ich zu. Er mag ja vor dem Hintergrund bestimmter Aspekte medialer Art nicht Unrecht haben, allerdings sitzt er doch ziemlich tief im Glashaus und sollte keine Steine schmeißen. Zu deutsch: Manchmal lieber die Fresse halten. X(
      Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen wenn er leer ist.
    • Mit Geld lässt sich doch manches im Leben dieser Prominenten regeln und viele sind es gewohnt, dass man um sie herumschleimt oder ihnen gleich in den Allerwertesten kriecht. Ich denke, man kann sich relativ schnell an diesen Zustand gewöhnen und verliert genauso schnell die Bodenhaftung.

      Nun wird so ein Prominenter dummerweise dabei erwischt, dass er Dinge tut, die absolut nicht legal sind und das Saubermannimage schwer ankratzt, indem es auch noch im Fernsehen gezeigt und in den Medien breitgetreten wird. War nicht korrekt, zugegeben, aber so was trifft einen Prominenten gleich doppelt hart, denn hier wurde jetzt mal nicht vor ihm gebuckelt.

      Ob vor dem Gesetz alle gleich sind? Das wage ich zu bezweifeln. Es ist ein Unterschied ob ich teure Anwälte im Schlepptau habe, oder eben nur einen Normalanwalt. Diese Anwälte kennen in unserem komplizierten Steuerrecht alle Tricks, auch wie man so ein Verfahren am besten in die Länge zieht und wie und was man am besten für seinen Mandaten rausholt.

      Stimmt, Herr Zumwinkel hat ein Geständnis abgelegt und das ist natürlich stark strafmildernd, obwohl er nur das gestanden hat, was eh nicht mehr zu leugnen war.
      Außerdem war die schnelle Rückzahlung der Steuern auch ein Milderungsgrund.

      Wer kann sich schon solche Anwälte leisten, wer kann so schnell soviel Geld auf den Tisch legen, egal wie viel Reue er zeigt?

      Wir sind beim Steuerrecht doch nur gleich, wenn man es sich auch leisten kann.

      Herr Zumwinkels Vertrauen in den Rechtsstaat hat gelitten? Meins auch und nicht nur meins.!