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    • Original von Rincewind
      Original von Orthogräfin
      Ich bezog mich aber auf die Meldung der Tagesschau...


      Na, wenn die tatsächliche Äußerung des Gerichts nicht von Belang ist, dann habe ich nichts gesagt...
      Na, wenn die Meldung in der Tagesschau, die doch die Öffentlichkeit informieren soll, nicht von Belang ist, dann braucht man dazu nichts sagen. Wenn zig Millionen Menschen sich wirklich nach jeder News erstmal die Quelle suchen müssen, dann braucht man die TV-Nachrichten (und die BLÖD :evil: ) doch garnichr!
    • Original von gasman
      Original von Rincewind
      Original von Orthogräfin
      Ich bezog mich aber auf die Meldung der Tagesschau...


      Na, wenn die tatsächliche Äußerung des Gerichts nicht von Belang ist, dann habe ich nichts gesagt...
      Na, wenn die Meldung in der Tagesschau, die doch die Öffentlichkeit informieren soll, nicht von Belang ist, dann braucht man dazu nichts sagen. Wenn zig Millionen Menschen sich wirklich nach jeder News erstmal die Quelle suchen müssen, dann braucht man die TV-Nachrichten (und die BLÖD :evil: ) doch garnichr!


      Nein, ich habe nicht die falsche Meldung der Tagesschau verteidigt.

      Nur wurde hier die "zitierte" Aussage des Gerichts kommentiert. Ich habe darauf verwiesen, dass diese Meldung so nicht stimmt, worauf ein leicht umgeschriebenes "mir doch egal" zurückkam.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von gasman
      Und wieviele der Millionen Menschen, die die Meldungen der Tagesschau sehen/lesen, kontrollieren dann, ob das alles korrekt ist? :evil:


      Ich bezog mich aber auf das Post in diesem Forum...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Herr Hoeneß fühlt sich von der Politik (sic!) ungerecht behandelt und gibt seinen Bayerischen Verdienstorden zurück (Quelle).

      Das Urteil stammt nicht von der Politik, sondern von der Justiz. Das zum ersten. Und war es in anderen Fällen (wie zum Beispiel bei dem unschuldig wegen Vergewaltigung inhaftierten Horst Arnold) nicht so, daß diese Verurteilten ihre Strafe ohne jede Hafterleichterung und bis zum allerletzten Tag absitzen mußten, weil sie keine Reue zeigten? Meines Wissens hatte Herr Hoeneß bereits Hafturlaub und darf auch das Weihnachtsfest zu Hause feiern.

      Und überhaupt würde mich mal interessieren, warum Herr Hoeneß diesen Orden mehr als neun Monate nach seiner Verurteilung zurückgeben konnte - hätte der Freistaat Bayern den Orden nicht längst zurückfordern müssen?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • "daß diese Verurteilten ihre Strafe ohne jede Hafterleichterung und bis zum allerletzten Tag absitzen mußten, weil sie keine Reue zeigten?" Stimmt nicht.

      " Meines Wissens hatte Herr Hoeneß bereits Hafturlaub und darf auch das Weihnachtsfest zu Hause feiern." Geregelt im Strafvollzugsgesetz

      "hätte der Freistaat Bayern den Orden nicht längst zurückfordern müssen?"

      Nein, mußte er nicht. Nachzulesen hier:

      Ordensstatut über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
      für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steuerzahler1 ()

    • Original von Steuerzahler1
      "daß diese Verurteilten ihre Strafe ohne jede Hafterleichterung und bis zum allerletzten Tag absitzen mußten, weil sie keine Reue zeigten?" Stimmt nicht.

      Soll das heißen, daß Vergewaltiger Halfterleichterungen erhalten und/oder vorzeitig entlassen werden, wenn sie keine Reue zeigen?

      " Meines Wissens hatte Herr Hoeneß bereits Hafturlaub und darf auch das Weihnachtsfest zu Hause feiern." Geregelt im Strafvollzugsgesetz

      Ok.

      "hätte der Freistaat Bayern den Orden nicht längst zurückfordern müssen?"

      Nein, mußte er nicht. Nachzulesen hier:

      Ordensstatut über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
      für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern


      Dazu habe ich hier folgendes gelesen:


      § 5

      (1) 1 Das Ehrenzeichen ist auf Vorschlag des nach § 2 Abs. 2 zuständigen Regierungspräsidenten abzuerkennen, wenn die geehrte Person wegen einer entehrenden Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist. 2 Bei einer anderen rechtskräftigen Verurteilung kann das Ehrenzeichen der geehrten Person auf Vorschlag des nach § 2 Abs. 2 zuständigen Regierungspräsidenten aberkannt werden.

      (2) Absatz 1 gilt auch, wenn einer der dort genannten Gründe bereits bei der Verleihung vorgelegen hat, aber erst nachträglich bekanntgeworden ist.

      (3) 1 Die Aberkennung des Ehrenzeichens wird vom Ministerpräsidenten ausgesprochen. 2 Das Ehrenzeichen und die Verleihungsurkunde sind in diesem Fall an die Staatskanzlei zurückzugeben.

      (Hervorhebung durch mich)

      Was genau ist eine entehrende Straftat, und (warum) gehört Steuerbetrug in dieser Größenordnung nicht dazu?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()