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    • 1. Hoeneß hat in seiner Selbstanzeige vom 16.1.13 angegeben, 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben.

      2. Bereits am ersten Verhandlungstag hat er völlig überraschend gestanden, 18,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben - also mehr als das fünffache dessen, was er in seiner Selbstanzeige an- und zugegeben hat.

      3. Am zweiten Tag wird ihm vorgeworfen, 27,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben, was er - ebenfalls völlig überraschend - auch sofort zugibt.

      Hat das für dich vielleicht einen klitzekleinen Anschein von Schuld? Im juristischen Sinne wohlgemerkt, nicht im moralischen? Und geht die Verteidigung vielleicht deshalb in Revision, weil sie Hoeneß für unschuldig hält?

      Hoeneß hat Steuerbetrug in Millionenhöhe gestanden und wurde wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe von einem Gericht verurteilt - Edathy hat die Vorwürfe gegen sich immer vehement bestritten und wurde noch nicht einmal angeklagt - und das ist für dich kein Unterschied?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Es stimmt, dass es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, aber wie schon geschrieben, bestreitet nicht mal Hoeneß die Tat. Die Selbstanzeige um die es alleine noch gehen kann ändert nichts daran, dass er den gesetzlichen Tatbestand objektiv, subjektiv, rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht hat!

      Die Selbstanzeige ist allein ein Strafausschließungsgrund. Sie beseitigt nicht das moralische Unrecht der Tat, sonst müßte sie bei allen Taten gelten und nicht nur im Steuerrecht. Beweggrund war allein die Hoffnung des Fiskus auf Mehreinnahmen.
    • Original von surfin
      Es stimmt, dass es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, aber wie schon geschrieben, bestreitet nicht mal Hoeneß die Tat. Die Selbstanzeige um die es alleine noch gehen kann ändert nichts daran, dass er den gesetzlichen Tatbestand objektiv, subjektiv, rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht hat!Die Selbstanzeige ist allein ein Strafausschließungsgrund.


      Sie beseitigt aber, sofern erfolgreich, rückwirkend die Strafbarkeit.



      Sie beseitigt nicht das moralische Unrecht der Tat, sonst müßte sie bei allen Taten gelten und nicht nur im Steuerrecht. Beweggrund war allein die Hoffnung des Fiskus auf Mehreinnahmen.


      Hast du zufällig die letzten Seiten der Edathy Diskussion hier gelesen? Moralische Ansprüche darf man nicht an das Verhalten anderer anlegen, das wäre dann nämlich Gesinnungsjustiz - es darf nur alleine um Strafbarkeit gehen und die wäre bei einer wirksamen Selbstanzeige ex tunc nicht gegeben. Eine mögliche Verurteilung Hoeneß also nur noch moralisch möglich.

      Ich weiß durchaus, dass meine Argumentation spitzfindig ist, sie ist aber im Kontext der Edathy Diskussion zu sehen wo jede moralische Verurteilung eines eventuell nicht strafbaren Verhaltens von Orthogräfin und Sarazena mit Händen und Füßen verweigert wurde und die beiden hier ganz weit vorne sind und von einem Schmarotzer und Gesinde reden und bei Edathy selbst die Fakten bestreiten, die er selbst zugegeben hat...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Orthogräfin
      1. Hoeneß hat in seiner Selbstanzeige vom 16.1.13 angegeben, 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben.

      2. Bereits am ersten Verhandlungstag hat er völlig überraschend gestanden, 18,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben - also mehr als das fünffache dessen, was er in seiner Selbstanzeige an- und zugegeben hat.

      3. Am zweiten Tag wird ihm vorgeworfen, 27,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben, was er - ebenfalls völlig überraschend - auch sofort zugibt.

      Hat das für dich vielleicht einen klitzekleinen Anschein von Schuld? Im juristischen Sinne wohlgemerkt, nicht im moralischen? Und geht die Verteidigung vielleicht deshalb in Revision, weil sie Hoeneß für unschuldig hält?


      Die Verteidigung geht in Revision weil sie der Meinung ist, dass die Selbstanzeige korrekt war und bereits alle genannten Beträge umfasst. Wenn man dieser Ansicht folgt, dann liegt juristisch keine Strafbarkeit vor, ein Freispruch kann eigentlich nicht erfolgen, nur eine Einstellung des Verfahrens.


      Hoeneß hat Steuerbetrug in Millionenhöhe gestanden und wurde wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe von einem Gericht verurteilt - Edathy hat die Vorwürfe gegen sich immer vehement bestritten und wurde noch nicht einmal angeklagt - und das ist für dich kein Unterschied?


      Wo hat er bestritten Kunde eines Händlers zu sein der auch Kinderpornografie vertreibt und sich Nacktbilder und Videos von Kindern mit beschafft zu haben? Das mag nicht strafbar sein, moralisch ist es falsch. Hoeneß Steuerhinterziehung mag bei einer Selbstanzeige ebenfalls nicht strafbar sein, moralisch ist es ebenfalls falsch. Du kannst aber nicht dem einen aber nicht zubilligen mehr nicht strafbar zu sein und dem anderen weniger nicht strafbar. Strafbarkeit ist absolut. Gleiches gilt für die Unschuldsvermutung, wenn man sie denn ins Feld führt...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Rincewind
      Hast du zufällig die letzten Seiten der Edathy Diskussion hier gelesen? Moralische Ansprüche darf man nicht an das Verhalten anderer anlegen, das wäre dann nämlich Gesinnungsjustiz - es darf nur alleine um Strafbarkeit gehen und die wäre bei einer wirksamen Selbstanzeige ex tunc nicht gegeben. Eine mögliche Verurteilung Hoeneß also nur noch moralisch möglich.

      Ich weiß durchaus, dass meine Argumentation spitzfindig ist, sie ist aber im Kontext der Edathy Diskussion zu sehen wo jede moralische Verurteilung eines eventuell nicht strafbaren Verhaltens von Orthogräfin und Sarazena mit Händen und Füßen verweigert wurde und die beiden hier ganz weit vorne sind und von einem Schmarotzer und Gesinde reden und bei Edathy selbst die Fakten bestreiten, die er selbst zugegeben hat...

      An diese Auffassungen bin ich ja nicht gebunden.
    • Original von surfin
      Original von Rincewind
      Hast du zufällig die letzten Seiten der Edathy Diskussion hier gelesen? Moralische Ansprüche darf man nicht an das Verhalten anderer anlegen, das wäre dann nämlich Gesinnungsjustiz - es darf nur alleine um Strafbarkeit gehen und die wäre bei einer wirksamen Selbstanzeige ex tunc nicht gegeben. Eine mögliche Verurteilung Hoeneß also nur noch moralisch möglich.

      Ich weiß durchaus, dass meine Argumentation spitzfindig ist, sie ist aber im Kontext der Edathy Diskussion zu sehen wo jede moralische Verurteilung eines eventuell nicht strafbaren Verhaltens von Orthogräfin und Sarazena mit Händen und Füßen verweigert wurde und die beiden hier ganz weit vorne sind und von einem Schmarotzer und Gesinde reden und bei Edathy selbst die Fakten bestreiten, die er selbst zugegeben hat...

      An diese Auffassungen bin ich ja nicht gebunden.


      Natürlich nicht, das war auch nicht auf Dich bezogen. ;)


      Hoeneß verzichtet übrigens auf die Revision. Respekt.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Orthogräfin
      Hoeneß hat Steuerbetrug in Millionenhöhe gestanden und wurde wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe von einem Gericht verurteilt ....

      ...und hat heute erklärt, dass er auf Rechtsmittel verzichtet. Damit wird das Urteil aller Voraussicht nach rechtskräftig. Die Entscheidung, dieses Verfahren zu beenden, verdient Respekt.

      Original von Orthogräfin
      Edathy hat die Vorwürfe gegen sich immer vehement bestritten und wurde noch nicht einmal angeklagt - und das ist für dich kein Unterschied?

      Edathy hat, jedenfalls Stand heute, nichts getan, wofür er von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden könnte. Und er hat das auch stets so gesagt. Ich kann ja die moralische Entrüstung natürlich gut verstehen. Aber das kann doch nur dazu führen die Staatsanwaltschaft ihren Job machen zu lassen.

      Und jetzt kommt gleich das nächste Problem: Darf ich Frau Schwarzer eine kriminelle Steuerhinterzieherin nennen? Gut, ich dürfte es gar nicht wissen, dass sie eine kriminelle Steuerhinterzieherin ist - aber schließlich hat sie den Strafzuschlag ja entrichtet. Ich tue mich mit der Unschuldsvermutung schwer, wenn es nichts mehr zu vermuten gibt.
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      "Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
      und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."


      Helmut Schmidt
    • Original von sarazena
      Und jetzt kommt gleich das nächste Problem: Darf ich Frau Schwarzer eine kriminelle Steuerhinterzieherin nennen? Gut, ich dürfte es gar nicht wissen, dass sie eine kriminelle Steuerhinterzieherin ist - aber schließlich hat sie den Strafzuschlag ja entrichtet. Ich tue mich mit der Unschuldsvermutung schwer, wenn es nichts mehr zu vermuten gibt.


      Nein. Die Strafbarkeit ist mit der wirksamen Selbstanzeige entfallen. Es hat niemand über Schuld oder Unschuld ihrer Taten geurteilt damit ist sie unschuldig.
      Die Unschuldsvermutung ist ein reines strafprozessuales Instrument im Strafrecht und gilt auch bei einer Selbstanzeige.


      Und genau da habe ich mein "Problem" mit dem Urteil. Ich finde, dass die komplette Strafbefreiung einer Selbstanzeige rechtlich ein völliger Witz ist und Hoeneß für die gleiche Aktion wie Schwarzer hinter Gitter geht während sie vollkommen ungeschoren raus kommt - im Gegenteil - sie bekam die Steuern der 20 verjährten Jahre praktisch geschenkt. Nur weil Hoeneß in Panik schnell seine Anzeige zusammenstricken musste kommt er in den Bau, während Schwarzer alle Zeit der Welt dafür hatte. Diese Regelung kratzt an meinem Gerechtigkeitsempfinden.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Rincewind
      Ich weiß durchaus, dass meine Argumentation spitzfindig ist, sie ist aber im Kontext der Edathy Diskussion zu sehen wo jede moralische Verurteilung eines eventuell nicht strafbaren Verhaltens von Orthogräfin und Sarazena mit Händen und Füßen verweigert wurde ...

      Hab ich was verpaßt? Natürlich ist Edathys Verhalten moralisch zu verurteilen, und das habe ich auch getan. Aber die moralische Verurteilung ist nichts, wofür die Staatsanwaltschaft zuständig wäre!

      Original von Rincewind
      Hoeneß verzichtet übrigens auf die Revision. Respekt.

      Das sehe ich auch so.

      Original von Rincewind
      Ich finde, dass die komplette Strafbefreiung einer Selbstanzeige rechtlich ein völliger Witz ist und Hoeneß für die gleiche Aktion wie Schwarzer hinter Gitter geht während sie vollkommen ungeschoren raus kommt - im Gegenteil - sie bekam die Steuern der 20 verjährten Jahre praktisch geschenkt. [...] Diese Regelung kratzt an meinem Gerechtigkeitsempfinden.

      Volle Zustimmung.

      Original von Rincewind
      Nur weil Hoeneß in Panik schnell seine Anzeige zusammenstricken musste kommt er in den Bau, während Schwarzer alle Zeit der Welt dafür hatte.

      Wer oder was hat ihn gezwungen, seine Selbstanzeige so schnell zusammenzustricken?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von gasman
      Original von Rincewind... Nur weil Hoeneß in Panik schnell seine Anzeige zusammenstricken musste kommt er in den Bau, ...
      Nicht weil er "in Panik schnell" was getan hat, sondern weil er Steuern hinterzogen hat, kommt er in den Bau!


      Das hat Schwarzer auch. ;)
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      Benjamin Franklin
    • Original von Orthogräfin
      Original von Rincewind
      Ich weiß durchaus, dass meine Argumentation spitzfindig ist, sie ist aber im Kontext der Edathy Diskussion zu sehen wo jede moralische Verurteilung eines eventuell nicht strafbaren Verhaltens von Orthogräfin und Sarazena mit Händen und Füßen verweigert wurde ...

      Hab ich was verpaßt? Natürlich ist Edathys Verhalten moralisch zu verurteilen, und das habe ich auch getan. Aber die moralische Verurteilung ist nichts, wofür die Staatsanwaltschaft zuständig wäre!


      Das las sich dann so:
      Original von Orthogräfin

      Es geht mir nicht um strafrechtliche Verantwortung

      Es geht dir offensichtlich um die Moral. Wessen Moral? Deine? Warum erwartest, daß alle genau deinen Moralvorstellungen entsprechen, so lange sie sich nicht strafbar machen?

      Was du hier forderst, ist kein Strafrecht, sondern Moralrecht. Oder ganz böse ausgedrückt: Gesinnungsjustiz.


      Und wenn wir bei Persönlichkeitsrechten sind, welche hat Hoeneß eigentlich noch? Ist es ok, den als Gesindel zu bezeichnen?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Rincewind
      Das las sich dann so:

      Ich sehe in den beiden Aussagen keinen Widerspruch. Wir haben das Problem nur aus verschiedenen Gesichtswinkeln diskutiert: dich emört Edathay Verhalten (was ich auch so sehe) und mich das der Staatsanwaltschaft.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Original von Rincewind
      Und wenn wir bei Persönlichkeitsrechten sind, welche hat Hoeneß eigentlich noch? Ist es ok, den als Gesindel zu bezeichnen?


      Ich finde das doch sehr nett und treffend:
      Original von Wikipeia
      Das abgeleitete, stark abwertende Wort Gesindel bezeichnet hingegen im modernen Sprachgebrauch pauschal Personen, denen sich der Sprecher moralisch und/oder in der sozialen Ordnung übergeordnet sieht und denen aus Sicht des Sprechers unkultivierte oder asoziale, möglicherweise auch kriminelle Verhaltensweisen zugesprochen werden.

      Hervorhebung von mir.

      Auch wenn ich Herrn Tittin nur ungern zustimme:
      Wir brauchen ein transparentes Verfahren zwischen der Europäischen Union und der Schweiz mit automatischem Informationsaustausch. Darüber wird derzeit verhandelt. In dem Moment, wo das gewährleistet ist, gibt es keine Rechtfertigung mehr für die strafbefreiende Selbstanzeige. Die Strafbefreiung ist eine extreme Belastung für das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Der Grund dafür ist einzig allein, für den Staat Geld zu generieren. Aber man kann doch schlecht erklären, dass man sich in die Anonymität und Straffreiheit flüchten kann, obwohl man die Gemeinschaft aller Steuerzahler massiv betrogen hat. Das Ende der Selbstanzeige ist eingeleitet.

      Quelle
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      Helmut Schmidt

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    • Berlin - Sebastian Edathy muss vor Gericht. Das Landgericht Verden hat am Dienstag den Prozess gegen den Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten eröffnet. "Der erste Termin ist für den 23. Februar angesetzt", sagte eine Sprecherin der Justizbehörde SPIEGEL ONLINE.


      Jetzt ist der nächste Akt der Edathy-Show eröffnet - ausgerechnet in Hannover. Christian Wulff lässt schön grüßen. ;)

      Juristisch könnte Edathy im für ihn besten Fall noch freigesprochen werden - moralisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich ist er bereits erledigt. Also erwarten wir die auf 8 Tage angesetzte öffentliche Hinrichtung und freuen uns auf die tollen Ergebnisse.
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      "Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
      und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."


      Helmut Schmidt
    • Das Gericht teilte mit, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen.
      tagesschau.de/inland/edathy-anklage-101.html

      Ich dachte, die Verhandlung beginnt erst im Februar? :hmm:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Original von Orthogräfin
      Das Gericht teilte mit, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen.
      tagesschau.de/inland/edathy-anklage-101.html

      Ich dachte, die Verhandlung beginnt erst im Februar? :hmm:



      Für die originale Pressemitteilung braucht man nur Sekunden:
      Mit der am 15. Juli 2014 erhobenen Anklage wirft die Staatsanwaltschaft Hannover (Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und sonst jugendgefährdender Schriften) dem 1969 geborenen Angeklagten vor, in Rehburg-Loccum und anderenorts zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 durch insgesamt 7 Straftaten sich über seinen Internetzugang mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornographische Bild- und Videodateien heruntergeladen zu haben. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornographisch eingestuft wird.


      Liest sich da schon anders.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Original von Orthogräfin
      Ich bezog mich aber auf die Meldung der Tagesschau...


      Na, wenn die tatsächliche Äußerung des Gerichts nicht von Belang ist, dann habe ich nichts gesagt...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin