Hallo,
um mich nach langer Pause mal wieder zu Wort zu melden:
Für Bundesbehörden ist ausdrücklich geregelt und man wird vom Dienstherr mit jeder Fahrkarte vor- und fürsorglich darauf hingewiesen, dass die Entschädigung dem Reisenden als Ausgleich für die vom Reisenden zu tragende Unbill zusteht.
um mich nach langer Pause mal wieder zu Wort zu melden:
Für Bundesbehörden ist ausdrücklich geregelt und man wird vom Dienstherr mit jeder Fahrkarte vor- und fürsorglich darauf hingewiesen, dass die Entschädigung dem Reisenden als Ausgleich für die vom Reisenden zu tragende Unbill zusteht.