Keine Hartz IV Erhöhung

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    • Original von Orthogräfin
      Dazu paßt auch das hier.



      Das passt dazu? Nur wenn man sich selbst größtmöglich aus dem Diskussionsrahmen schießen will...

      Nur zur Einleitung. Wir gehen in der Beurteilung der grundlegenden Sachlage völlig konform. Es geht überhaupt nicht, dass sich das Jobcenter neben der Schulbescheinigung , die sie zurecht sehen kann und will, auch noch Zeugnisse präsentieren lässt oder sogar Schüler vorlädt und am liebsten sehen würde, dass die Kinder sich auch Jobs suchen. Da läuft ein Teil einer Behörde quasi Amok und das muss unterbunden werden.

      Dann kommt aber aus der Ecke der Hartz4 Gegner eine Verbalakrobatik, bei der man die Autoren am liebsten mal selbst auf den Geisteszustand untersuchen würde oder am besten gleich auf eine Beschäftigung mit dem Dünnpfiff verzichtet...

      Wie heißt es so schön in dem Artikel:
      Gut sie mag das nicht als Ehre empfinden. Denn auch wenn sie heute streng nach dem Gesetz für Hartz IV Menschenverachtung arbeitet, könnte es ja sein, dass es ihr und ihren Mittätern so geht wie damals den KZ-Wächtern und Menschenschindern der Nazizeit oder den Stasileuten. Die Zeiten und das Recht ändert sich und man steht ziemlich dumm da, wenn der Name bekannt ist und man offensichtliches Unrecht vehement vertreten hat.


      Klar, Sachbearbeiter beim Jobcenter und KZ-Wärter bei den Nazis - völlig vergleichbare Tätigkeit...

      Die gute Frau dann aber in Folge in eine direkte Linie mit Adolf Eichmann(!) zu stellen, setzt dem ganzen dann vollkommen die Krone auf...


      PS: Wenn man sich die Kommentare zu diesem Artikel anschaut, kommen einem wirklich Zweifel...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Sicherlich gibt es in den Jobcentern einige, die ihre Klientel drangsalieren, aber Jobcentermitarbeiter mit Massenmördern zu vergleichen ist unterste Schublade und überhaupt nicht diskussionswürdig. Meines Erachtens nach hat der Verfasser einen Totalschaden und es ist mir unbegreiflich, wie man so etwas auch noch gutheißen kann.
    • Ganz ehrlich gesagt ist der Artikel, bei aller Zustimmung zum Grundproblem, wirklich absolut inakzeptabel.
      Mit derartigen Vergleichen und einem solchen Rumreiten darauf diskreditiert sich der Autor selber.
      Das kann weder gutgeheißen, noch verteidigt oder unterstützt werden. Was bedauerlich ist, weil, wie gesagt,
      der Anlass dieses Machwerks durchaus die schärfste Kritik erfahren sollte. Aber so geht das gar nicht. Selbst
      als Satire geht das nicht durch.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Ich denke, dass solche Vergleiche dazu dienen, dringend notwendige Diskussionen über HartzIV im Kern abzuwürgen.

      Weil es dann wieder um ein anderes Thema geht.

      Mir tut das für die HartzIV- Empfänger sehr leid.

      Es wird immer Menschen geben, die sich auf dem Rücken Anderer ausruhen.

      Es gibt aber auch Menschen, die der Arbeitswelt eben nicht gewachsen sind. Die keinerlei Hilfe haben. Nicht mal, um zu wissen, dass sie es nicht können.

      Auch denen sollte man gerecht werden.

      Da hilft so ein Vergleich mit KZ-Häftlingen nichts. Ausser, vielleicht, dass HartzIV - Empfänger mit etwas sehr Ungutem in Verbindung gebracht werden, mit dem sie absolut nichts zu tun haben.

      Ich würde es gut finden, wenn hier das Thema KZ und HartzIV strikt voneinander getrennt werden würden.

      Es hat nichts miteinander zu tun. Gar nichts.
      Lesen gefährdet die Dummheit
    • Ich muß gestehen, daß ich den Artikel nicht richtig zu Ende gelesen hatte. :O Mir ging es nur um die Darstellung des Sachverhalts, nämlich die Reaktion des Jobcenters auf die Veröffentlichung des Namens der Mitarbeiterin.

      Ich bin nach wie vor der Meinung, daß auf diesen Ämtern einige a) strunzdumme und b) sadistische Versager sitzen, die noch Spaß daran haben, aus geringfügigsten Anlässen Leistungen zu kürzen oder Leistungsempfänger zu schikanieren - egal, ob das noch rechtskonform ist oder nicht. Der hohe Anteil an erfolgreichen Klagen gegen Bescheide der Jobcenter spricht ja Bände. Trotzdem ist der direkte Vergleich mit KZ-Wächtern oder Eichmann hier völlig daneben.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Gräfin, eine Mitarbeiterin wurde suspendiert, weil sie gesagt hat, was wirklich im Job-Centern los ist.

      Solche Definitionen

      Ich bin nach wie vor der Meinung, daß auf diesen Ämtern einige a) strunzdumme und b) sadistische Versager sitzen, die noch Spaß daran haben, aus geringfügigsten Anlässen Leistungen zu kürzen oder Leistungsempfänger zu schikanieren


      bringen niemanden weiter. HartzIV - Empfänger schon mal gleich gar nicht.

      Weiter bringt vielleicht die Tatsache, dass Mitarbeiter der ARGE angehalten sind, so und so oft die Hartz IV- Leistungen zu streichen.

      Es sieht so aus, als würden dann ganze Abteilungen finanziell belohnt, wenn alle "genug streichen".

      b) sadistische Versager sitzen,


      Auch das bringt nicht wirklich was. Und ist auch unwichtig.

      Wichtig ist, dass es ganz viele ARGE- Mitarbeiter gibt, die richtig schlecht ausgebildet sind, oft zu unrecht was sanktionieren und sie nicht das Recht dazu haben.

      Und noch wichtger ist, dass HartzIV - Empfänger auch Rechte haben 8)

      Oder auch ein Recht auf Hilfe haben, wenn sie nicht arbeiten können.

      Jedes Amt ist verpflichtet, einen Antrag eines Bürgers/einer Bürgerin entsprechend zu unterstützen.
      Lesen gefährdet die Dummheit
    • ... Mitarbeiter der ARGE angehalten sind, so und so oft die Hartz IV- Leistungen zu streichen.
      ... ganz viele ARGE- Mitarbeiter gibt, die richtig schlecht ausgebildet sind, oft zu unrecht was sanktionieren

      M.a.W: die Mitarbeiter der Jobcenter sind auch nur Opfer, die Anweisungen ausführen?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von Orthogräfin
      ... Mitarbeiter der ARGE angehalten sind, so und so oft die Hartz IV- Leistungen zu streichen.
      ... ganz viele ARGE- Mitarbeiter gibt, die richtig schlecht ausgebildet sind, oft zu unrecht was sanktionieren

      M.a.W: die Mitarbeiter der Jobcenter sind auch nur Opfer, die Anweisungen ausführen?


      In meinen Text steht nichts davon, dass Mitarbeiter des Jobcenters Opfer sind. Das steht dehalb nicht da, weil es nicht dastehen soll.
      Lesen gefährdet die Dummheit
    • Mein Gott, kann man die rhetorischen Volten nicht wieder bleiben lassen?

      Warum werden rechtswidrige Sanktionen ausgesprochen? Vermutlich, weil ein paar Mitarbeiter in der Tat sadistische *beliebiges Schimpfwort einsetzen* sind, weil sie teilweise selber die Rechtslage nicht hinreichend kennen, was freilich nicht in Ordnung, aber auch nicht ausschließlich persönliche Schuld ist, weil sie teilweise Weisungen folgen und einen Chef sowie zuhause Familie haben und deshalb ein wenig auf ihr Fortkommen bedacht sind, weil sie teilweise einfach Flüchtigkeitsfehler in der Arbeit machen.

      Wie in jedem anderen Job halt, oder? Es dürfte ebenso wenig hilfreich sein, über "die" Mitarbeiter der Jobcenter pauschal zu urteilen, wie es nicht hilfreich ist, "die" Hartz-IV-Empfänger kollektiv faul und dumm zu finden. Wie die Verteilung der Ursachen für rechtswidrige Sanktionen aussieht, weiß hier wohl niemand, oder? Was soll das Geplänkel also?
    • Gräfin, da gebe ich tj recht. Ich lese das auch als Unterstellungen.

      Original von Orthogräfin
      Wie soll ich dann aber deinen Beitrag verstehen?


      Der Teil deiner letzten Frage ist okay.

      Der hier:

      Original von Orthogräfin
      Daß Mitarbeiter der Jobcenter nur deshalb rechtswidrige Sanktionen aussprechen, weil sie schlecht ausgebildet sind?


      nicht, weil es sich so liest, als hätte ich irgendwo so etwas geschrieben. Das habe ich aber nicht.

      Genau so, wie ich auch vorher nichts von Opfern und ARGE-Mitarbeitern geschrieben hatte.

      Was ich meinte, war etwas komplett Anderes. Angenommen, ich beziehe Arbeitslosengeld II, dann ist es wichtig, dass ich weiß, wer, was, wann, warum mit meinen Bezügen tut.

      Ich bleibe mal in deinen Beispielen. Wenn ich davon ausgehe, dass meine SachbearbeiterIn ein sadistischer Mensch ist, der während der Arbeitszeit seine Neigungen auslebt, werde ich mich an den direkten Vorgesezten wenden und dort auf Hilfe hoffen. Weil das so sicher nicht erlaubt ist.

      Wenn ich davon ausgehe, dass die Mitarbeiter dazu angehalten sind, so und so vielen Menschen den Bezug des ALG II zu kürzen, werde ich ganz anders reagieren. In meinen Augen auch sinnvoller.

      Ich werde aufpassen, dass ich mir bestätigen lasse, was ich an Unterlagen abgegeben habe, ich werde des Öfteren Akteineinsicht beantragen. Weil die MitarbeiterInnen eben schon vorher Munition sammeln. Da kann ein (ist jetzt nur ein Beispiel) 'eben habe ich beinahe den Bus verpasst, der ist zu früh abgefahren' dazu führen, dass in der Akte steht "hat mit Pünktlichkeit" Schwierigkeiten". (Was wiederum damit zu tun hat, dass "schwer Vermittelbare" einem anderen Finanztopf zugeordnet werden.)

      Wenn das Geld dann sanktioniert wird, weiß ich, dass mir der Vorgesetzte eher nicht hilft. Und dass ich mir besser von außen Hilfe hole.

      Und ich weiß, ich sollte mir auch immer - jedes Mal - eine Gesprächsnotiz nach dem Besuch des Job-Centers machen.

      Ich werde Sanktionen dann nicht persönlich nehmen. Das heißt, ich habe den Kopf eher frei dafür, auf mein Recht zu pochen, weil ich weiß, dass ich keinen Fehler gemacht habe. Weil ich weiß, dass ich auch Rechte habe. Und diese - oft ohne tatsächlich vorhandenen Grund - nicht beachtet werden. Dann kann ich diese einfordern.

      Denke ich aber, der/die Sachbearbeiter/in lebt sadistische Tendenzen an mir aus, passiert (in mir) etwas ganz Anderes. Ich werde dann auch anders, eventuell sehr unangemessen reagieren. Oder eine Beratungsstelle für Mobbing- Opfer aufsuchen. Und das wäre in meinen Augen ein falscher Weg.

      Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, was ich meinte 8)
      Lesen gefährdet die Dummheit

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von shakira ()

    • Begleitung ehemaliger Hartz-IV-Empfänger - längere Unterstützung im neuen Job

      Die Bundesregierung will ehemalige Hartz-IV-Empfänger im neuen Job länger begleiten und unterstützen als bisher. [...] Hintergrund sei das Problem, dass fast die Hälfte der ehemaligen Hartz-IV-Bezieher, die einen Job bekommen haben, nach einem halben Jahr wieder ohne Arbeit sind. Als wichtiger Grund dafür gilt die fehlende Unterstützung.

      Soso, die fehlende Unterstützung. Wessen Unterstützung? Die des Arbeitgebers? Wenn die Unterstützung ausgeweitet wird, wird der Arbeitgeber ein bißchen länger mit Steuergeldern gepampert, das Datum der Entlassung des Billiglöhners verschiebt sich lediglich ein paar Monate nach hinten. Spätestens dann, wenn die Unterstützung ausläuft und/oder der neue Mitarbeiter Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn* hat, ist er doch draußen?

      Das muß man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen: der Arbeitgeber bekommt Subventionen vom Staat, wenn er einen Langzeitarbeitslosen einstellt und muß darüber hinaus noch nicht einmal den ohnehin lächerlich geringen Mindestlohn zahlen - und wenn er diesen Mitarbeiter rausschmeißt, weil er nicht mehr profitabel genug ist, will man die Zahlung der Subventionen verlängern?! Manchmal denke ich, daß sich dieser Staat verdammt großzügig ausnehmen läßt. Und Sozialbetrüger sind niemals nicht solche Arbeitgeber...


      * Wer nach mindestens zwölfmonatiger Arbeitslosigkeit einen neuen Job bekommt, hat in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Damit soll der Anreiz für Arbeitgeber erhöht werden, Erwerbslose einzustellen (Quelle).
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      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Spiegel schrieb:

      Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen...
      (Hervorhebung durch mich)


      Gibt es für die rückwirkende Rückforderung eine gesetzliche Grundlage?

      Und wenn ja, (warum) wurde die bisher nicht umgesetzt?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Abgesehen davon, dass ich die Bezeichnung "asoziales Verhalten" für gefährlich nah am Nazijargon halte, finde ich die immer weitere Ausgrenzung und Stigmatisierung von ALG2-Empfängern nicht nur empörend, sondern auch falsch. Was glaubt die BA denn zu erreichen, wenn sie Menschen im wahrsten Sinn des Wortes kriminalisiert? Jahrelang unter dem Existenzminimum leben - sollen diese Menschen unter Brücken schlafen, weil sie die Miete nicht mehr bezahlen können? Verhungern oder als einzige Alternative Diebstahl, weil sie schlicht nichts mehr zu fressen haben?

      Und leicht polemisch: ist während oder nach der Bankenkrise auch nur einer von diesem kriminellen Bankengesocks zur Verantwortung gezogen worden? Wird endlich was gegen Steuerbetrug oder auch gegen Steuerverschwendung getan? Da wäre doch mit Sicherheit mehr zu holen als die paar lumpigen Kröten von Menschen, die schon jetzt am oder unter dem Existenzminimum leben müssen und wegen geringster Verfehlungen drakonische Strafen zu erwarten haben?

      Und selbst wenn man alle ALG2-Empfänger auf Null sanktioniert, wird es immer noch nicht genug Vollzeitarbeit für alle geben.

      _________________________

      Und es geht weiter:

      Tagesschau schrieb:

      Das Bundesverfassungsgericht entschied, es sei davon auszugehen, dass Eltern ihre Kinder unterstützen, selbst wenn sie nicht unterhaltspflichtig sind.
      Wovon? Die Eltern sollen also von ihrem eigenen Regelsatz (Regelsatzstufe 2) volljährige Kinder bis 25 (Regelsatzstufe 3) unterstützen, die noch in der gleichen Bedarfsgemeinschaft leben, und der Regelsatz des Kindes wird um 20% gekürzt? Das sind pro Monat und Kind etwa 65 Euro!

      Das ist nichts anderes als Sippenhaft.

      Tagesschau schrieb:

      Die Eltern müssten die Kinder aber auch tatsächlich unterstützen. Sei dies nicht der Fall, könnten sie nicht in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden. Dies müssten die Kinder aber nachweisen.
      Ja nee, is klar...

      Diese Entscheidung des BVerfG ist nicht nachvollziehbar. Wozu gibt es eigentlich unterschiedliche Regelsatzstufen?

      Übrigens: Wenn diese junge Erwachsenen bei ihren Eltern ausziehen, haben sie Anpruch auf Regelsatzstufe 1 zzgl. angemessener Miete. Außerdem muss das Amt Umzug und Erstausstattung übernehmen...
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()