Keine Hartz IV Erhöhung

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    • ...und warum verstehe ich diese Logik nicht ?( ?( ?(

      [URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,684683,00.html]Warum ein Wessi nur Ost-Stütze bekommt[/URL]
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      "Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
      und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."


      Helmut Schmidt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sarazena ()

    • Nur fünf Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger

      Die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger sollen offenbar künftig fünf Euro mehr im Monat bekommen...

      Wenn der Regelsatz um fünf Euro steigt, dann bekommen nicht alle 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher fünf Euro pro Monat mehr - dieser Regelsatz gilt nämlich nur für einen Alleinstehenden. Etwa in einer Bedafsgemeinschaft aus zwei Ehepartnern bekommt schon heute keiner der beiden diesen vollen Regelsatz von 359 Euro, sondern beiden stehen je nur 313 Euro zu.

      Wie sind die fünf Euro zustandegekommen? Das würde mich wirklich mal interessieren. Das BVerfG hat im Februar zwar nicht die genaue Höhe des Regelsatzes kritisiert, sondern eine nachvollziehbare Berechnung insbesondere der Sätze für Kinder gefordert. Dort scheint allerdings überhaupt nichts passiert zu sein - siehe hier:

      Der Aufschlag liegt demnach bei fünf Euro - die Sätze für Kinder sollen unverändert bleiben ([URL=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,719648,00.html]Quelle[/URL]).

      Kinder bis 5 Jahre bekommen 60 Prozent des Regelsatzes (also 3 Euro mehr), Kinder von 6-13 bekommen 70% (also 3,50 mehr) und Kinder von 14-18 bekommen 80% , also 4 Euro mehr im Monat.

      Dazu sollen die Zuschüsse zu den Bildungsangeboten kommen. Was nutzen die aber einem Säugling, für den im Etat keine einzige Windel vorgesehen ist?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Dort scheint allerdings überhaupt nichts passiert zu sein - siehe hier:


      Doch da ist einiges passiert:
      Für Kinder müssten die Hartz-IV-Sätze nach Angaben Kolbs und weiterer Koalitionspolitiker eigentlich sinken. Das ergebe sich aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts. Von der Leyen habe aber einen "Vertrauensschutz" vorgeschlagen. Die Zahlbeträge sollen somit auf bisheriger Höhe erhalten werden, aber bei künftigen Erhöhungen müssten die verschobenen Senkungen verrechnet werden.


      Die haben errechnet, dass die Kinder bei der bisherigen Rechenweise besser weggekommen sind, als bei einer genauen Aufschlüsselung und die Sätze eigentlich sinken müssten, man aber darauf verzichtet. Ich sage lieber nicht was ich davon halte...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Wie errechnet sich der Regelsatz?

      Grundlage für die Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes ist die "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" des Statistischen Bundesamtes. Die Stichprobe wird alle fünf Jahre erhoben. Gefragt wird in rund 60.000 Haushalten nach den Einnahmen und Ausgaben, nach dem Eigentum und nach der Wohnsituation. Die Zahlen, die jetzt für die Neuberechnung herangezogen wurden, stammen aus dem Jahr 2008.

      Wenn ich Frau von der Leyen bei "Anne Will" richtig verstanden habe, sind für diese Berechnung lediglich vergleichbare Haushalte herangezogen worden, also Haushalte von Niedrigverdienern und Hartz-IV-Empfängern. Ist das so richtig? Was hat dann der Regelsatz mit dem tatsächlichen Bedarf zu tun? Denn daß Geringverdienerhaushalte auf etliches verzichten müssen, liegt ja auf der Hand.

      Im übrigen fand ich es einfach nur beschämend und erbärmlich, wie die Bundesarbeitsministrerin während der gesamten Sendung immer wieder versucht hat, Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger gegeneinander auszuspielen.
      ________________

      P.S.: Durch einen Link im Blog der Sendung von Anne Will bin ich auf diese Zahlen gestoßen:

      Die Bundesregierung will den Hartz-IV-Regelsatz ab 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro anheben. Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr soll er bei 215 Euro im Monat bleiben. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren sind 251 Euro vorgesehen, für 14- bis 18-Jährige sind 287 Euro geplant.

      Am 20. Oktober will das Kabinett die Erhöhung endgültig beschließen. Die neuen Regelsätze für Erwachsene und Kinder hat das Bundesarbeitsministerium berechnet. Als Grundlage diente ihr eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008. Das Statistische Bundesamt ermittelt dabei für rund 60.000 Haushalte die Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse. Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger werden rausgerechnet. Für die Regelsätze wird nur das untere Fünftel dieser Haushalte berücksichtigt. Danach ssetzen sich die Regelsätze aus folgenden Ausgaben zusammen:

      Erwachsene:

      * Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro
      * Bekleidung und Schuhe: 30,40 Euro
      * Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden): 30,24 Euro
      * Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 27,41 Euro
      * Gesundheitspflege: 15,55 Euro
      * Verkehr: 22,78 Euro
      * Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
      * Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro
      * Bildung: 1,39 Euro
      * Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro
      * andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 Euro


      Die Ausgaben ergeben eine Summe von 361,81 Euro. Da sie 2008 erfasst wurden, wird eine Teuerungsrate berücksichtigt und daher auf 364 Euro aufgestockt.

      Kinder und Jugendliche

      (bis 6 Jahre - 7 bis 14 Jahre - 15 bis 18 Jahre)

      * Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 78,67 Euro - 96,55 Euro - 124,02 Euro
      * Bekleidung und Schuhe: 31,18 Euro 33,32 Euro - 37,21 Euro
      * Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 7,04 Euro - 11,07 - 15,34 Euro
      * Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 13,64 Euro - 11,77 - 14,72 Euro
      * Gesundheitspflege: 6,09 Euro - 4,95 Euro - 6,56 Euro
      * Verkehr: 11,79 Euro - 14,00 Euro - 12,62 Euro
      * Nachrichtenübermittlung: 15,75 Euro - 15,35 Euro - 15,79 Euro
      * Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 35,93 Euro - 41,33 - 31,41 Euro
      * Bildung: 0,98 Euro - 1,16 Euro - 0,29 Euro
      * Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 1,44 Euro - 3,51 Euro - 4,78 Euro
      * andere Waren und Dienstleistungen: 9,18 Euro - 7,31 Euro - 10,88 Euro


      Daraus ergeben sich Beträge von 211,69 Euro - 240,32 Euro - 273,62 Euro, die geringfügig aufgestockt werden.

      Bildungspaket:

      Zusätzlich zu den Regelleistungen sollen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung erhalten. Damit soll jedes Kind Zugang zu einem Verein, zu Ferienfreizeiten und außerschulischer Bildung. Dafür stehen bis zu 120 Euro im Jahr bereit. Das Schulstarterpaket von 100 Euro pro Schuljahr für Schulmaterial wir beibehalten. Neu ist, dass es 70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro zum Halbjahr gezahlt werden.

      Außerdem werden künftig Schul- und Kita-Tagesausflügen mit 30 Euro im Jahr bezuschusst. Mehrtägige Klassenfahrten werden bereits gefördert. Kinder und Jugendliche, die in Schule oder in Kita zu Mittag essen, erhalten einen Zuschuss von rund zwei Euro pro Mahlzeit. Kinder mit Schulproblemen erhalten eine "angemessene Lernförderung".
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Wobei der Maler Anspruch auf Wohn- und Kindergeld hat, der Hartz-IV-Empfänger aber nicht.

      Die mitunter erschreckend geringe Differenz zwischen Hartz IV und Lohn liegt aber nicht daran, daß die Regelsätze von Hartz IV zu hoch sind, sondern die Löhne sind zu niedrig. Das würde man durch einen Mindestlohn aber hinbekommen. Einen Mindestlohn, gegen den sich die Bundesregierung mit aller Macht sträubt.

      Abgesehen davon gibt es in diesem Land hunderttausende, die trotz Vollzeitarbeit auf ergänzendes ALG2 angewiesen sind, weil etliche Arbeitgeber der Meinung sind, daß man von Vollzeitarbeit nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten muß. Die sagen dir noch kackdreist ins Gesicht, daß du dir den Rest vom Amt holen kannst, wenn dein Lohn unter ALG2-Niveau liegt.

      Im übrigen nutzt eine Erhöhung der Regelsätze auch den Billiglöhnern!
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Richtig, aber Hartz bekommen die Miete bezahlt.
      Dennoch hast du Recht die Mindestlöhene sind zu niedrig.
      Um zu Anne Will zurück zu kommen.
      Fand ich lächerlich.
      Innerhalb von 15 Minuten hat sich die von der Layen oder wie se heisst drei mal wiederholt und drei mal genau den selben Wortlaut gebraucht. Das Verfassungsgericht hatt.....................
      Hat die Dame auch ne eigene Meinung. Nee die wurde auch noch agressiev
      8) und immer nett und freundlich bleiben ;)
    • Original von Bugs
      Nee, war vorrauszusehen.
      Bin zwar auch nicht mit einverstanden aber bedenkt mal.
      Hartz 4 mit drei Kindern, zirka 2000 Netto-
      Maler mit drei Kindern, alleinverdiener, 1800 Netto.
      Ich denk schon da kommen Fragen auf.



      Da gebe ich Dir recht,da kommt so manch einer ins grübeln.


      Der eigene Hund macht keinen Lärm, er bellt nur
      Kurt Tucholsky
    • Das habe ich schon verstanden, pete. Nur liest sich das bei Bugs so, als käme die Warmmiete zu den zirka 2000 Netto noch dazu. Und das ist mit Sicherheit nicht so.

      Im übrigen müßten das schon ziemlich große Kinder sein, um mit einer 5-Personen-Bedarfsgemeinschaft auf 2000 Euro netto zu kommen.
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      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Was soll dann dieses Urteil??
      Ich verbiete jemandem die Teilnahme an einer Veranstaltung, lasse aber gleichzeitig völlig offen wie dieses Verbot umgesetzt werden soll?
      Außerdem frage ich mich, wie sich dieses Urteil mit dem Antidiskriminierungsgesetz verträgt.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • <Ironie>Da es eine Schutzmaßnahme und keine Strafe ist, wird ja niemand diskriminiert.</Ironie>

      Ernsthaft: Ich finde die Überschrift auch etwas irritierend. Denn genau genommen wird ja niemandem das Tippen verboten, sondern den Lotterieveranstaltern die Annahme der Tipps von Hartz-IV-Empfängern untersagt - und das auch nur bei Kenntnis um die Situation. Letztendlich wollte hier "nur" ein Lotterieveranstalter einem Konkurrenten eins auswischen und das Urteil gehört wohl eher in die Kuriositätensammlung.

      Konsequenterweise müsste dann aber auch die Tippannahme von jedem Spielsüchtigen untersagt werden. Und wenn ich richtig informiert bin, bedeutet Sucht doch schon, wenn man etwas regelmäßig macht - z.B. jeden Abend einen Schnaps oder jedes Wochenende Komatrinken, usw.. Demnach dürfte man auch nur noch unregelmäßig Lotto spielen und nicht jede Woche einen Tippschein abgeben. :grins:
    • Original von thejailer
      Und wenn ich richtig informiert bin, bedeutet Sucht doch schon, wenn man etwas regelmäßig macht - z.B. jeden Abend einen Schnaps


      Da bist du falsch informiert.

      "Abhängigkeitssyndrom

      Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung und manchmal ein körperliches Entzugssyndrom."

      dimdi.de/static/de/klassi/diag…lock-f10-f19.htm#S05F10_4

      Ich vermute, dass das bei Spielsucht ähnlich ist, reine Regelmäßigkeit ist bestimmt nicht hinreichend.

      Mal abgesehen davon, dass Lottosucht so gut wie nicht auftritt, die Spielsüchtigen sind zumeist Automatenspieler.
    • Dein Zitat zum Abhängigkeitssyndrom ist natürlich richtig. Aber das muss ja nicht unbedingt meiner obigen Aussage widersprechen - auch wenn ich mich dort, weil scherzhaft gemeint, sehr knapp und wage geäußert habe.

      Nur weil jemand über einen langen Zeitraum jeden Abend "sein Schnäpschen" trinkt, würde ich ihn nicht als Alkoholiker bezeichnen, aber es wäre dennoch interessant die Reaktion zu sehen, wenn die Person plötzlich darauf verzichten muss. Mein Beispiel mit dem Wochenendkomatrinker ist meines Erachtens auch nicht zu weit hergeholt. Als junger Mann wurde einem damaligen Freund von mir der Lappen wegen Alkohol am Steuer abgenommen. Bei der MPU hat er angegeben, dass er wochentags nie trinkt, nur am Wochenende ohne Auto mit den Kollegen um die Häuser zieht (was damals auch der Tatsache entspach). Die Frage, ob jedes Wochenende, hat er dummerweise bestätigt. Er hat seinen Lappen nicht wieder bekommen, da er wegen der Regelmäßigkeit als alkoholgefährdet eingestuft wurde. Den Führerschein hat er erst wieder bekommen, nachdem er eine Teilnahme bei einer Selbsthilfegruppe vorweisen konnte.

      die Spielsüchtigen sind zumeist Automatenspieler

      Naja, es gibt auch etliche Menschen die Ihrer Leidenschaft zum Onlinepoker etwas zu sehr nachgeben. Und ähnlich verhält es sich wahrscheinlich auch bei Sportwetten. Wobei hier wieder eine kleine Relevanz zum Thema Oddset bestehen würde. War die angebliche Suchtgefahr nicht sogar der (Mit)Grund warum Tipp24 und Co keine Tipps mehr von Kunden annehmen dürfen, die sich in Deutschland aufhalten?
    • Eine ganz neue Behandlungsmethode bei Süchten :)) Es wird einfach verboten die Sucht auszuleben. Meine Güte, was hätten die Krankenkassen Kosten sparen können, wenn uns der Trick nur früher eingefallen wäre :zlücke:

      Ich gebe mal einen Tipp ab :)) Alle Nicht - Hartz IV - Empfänger müssen sich ein paar Tage frei nehmen, um bei der ARGE eine Bestätigung abzuholen, dass sie keine Hartz IV - Empfänger sind. Wenn fast alle ihren Bescheid (der natürlich erst fehlerhaft ist und nochmal korrigiert werden muss :)) ) haben, fällt unserer Regierung etwas auf.

      Wenn ein Hartz IV - Empfänger einen etwas größeren Gewinn macht, wird das als Einkommen angerechnet. Und entsprechend ausgerechnet, wie lange er davon leben können muss. Da wird der Hartz IV - Regelsatz als Maßstab genommen.

      Also, das fällt der Regierung sicher nicht auf :)) Aber ihr fällt auf, dass es eine Diskriminierung bzw. eine Missachtung unserer Gesetze ist, einer bestimmten Menschengruppe 'erlaubte Dinge' einfach zu verbieten.

      Und ich bin sicher dieser unserer Regierung :)) fällt dann auch mal wieder ein, dass wir ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Arbeit und freie Persönlichkeitsentwicklung haben.

      Deshalb und nur deshalb (!) bringen sie dann ein Gesetz auf den Weg, dass es verbietet, Wetten einfach zu verbieten. Brauchen wir zwar nicht wirklich. Aber das klingt so nach Tatendrang und Energie :))
      Lesen gefährdet die Dummheit