Innenschäuble und sein Kampf gegen deutsche Gerichte

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    • "... sondern es geht um die Frage, ob der Staat jemanden auf Befehl in den Tod schicken darf."


      Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz

      "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

      Offensichtlich kann in das Recht auf Leben durch den Staat eingegriffen werden.


      Dem Bundesverfassungsgericht ging es auch nicht um die von Ihnen aufgeworfene Frage.
    • Dann müßte sich das BVerfG ja geirrt haben.

      Die Infragestellung des Rechtes auf Leben durch staatliche Gesetze würde mit Artikel 1 kollidieren, wenn ein Mensch willkürlich dem Tod anheim gegeben wird.

      SZ 17.9.2007 - Urteil zum Luftsicherheitsgesetz des BVerfG
      Das Argument des Gerichts: Die "Abschussermächtigung" des Verteidigungsministers verstoße gegen die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes) und gegen das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1), weil unbeteiligte Menschen als bloße Objekte behandelt und getötet würden. Nach Ansicht der Richter ist es "schlechterdings unvorstellbar", auf gesetzlicher Grundlage unschuldige Menschen in hilfloser Lage vorsätzlich zu töten.


      Das Denken wenige statt vieler sterben zu lassen, ist schon deswegen krank, weil der Gesamtverlauf des Vorgangs nur vermutet werden kann. Man würde den Tötungsbefehl auf Verdacht erteilen.

      Im einfachsten Fall drehen Terroristen den Zweck des Gesetzes einfach nur um, indem sie behaupten, gefährliches Material mitzuführen. Ihr Erfolg würde dann darin bestehen, daß der Abschuß des Flugzeugs selbst den terroristischen Anschlag darstellt und nicht ein weiterreichender Angriff auf ein Bodenziel.

      Joei
    • Innenschäuble und die Paralympics ------> VIDEO YouTube: ParalympicSport TV
      youtube.com/watch?v=zGpVBKL2kqc
      "WER BREMST VERLIERT" -----> "ICH GEWINNE... STROM,- MIT TOYOTA PRIUS"
      Fehlende PS werden durch nackten Wahnsinn ersetzt !... :pfeif:

      GLÜCKWUNSCH an ALLE, die wo welche HEUTE Geburtstag feiern....:top:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GUL_DUKAT ()