"... sondern es geht um die Frage, ob der Staat jemanden auf Befehl in den Tod schicken darf."
Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Offensichtlich kann in das Recht auf Leben durch den Staat eingegriffen werden.
Dem Bundesverfassungsgericht ging es auch nicht um die von Ihnen aufgeworfene Frage.
Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Offensichtlich kann in das Recht auf Leben durch den Staat eingegriffen werden.
Dem Bundesverfassungsgericht ging es auch nicht um die von Ihnen aufgeworfene Frage.