Innenschäuble und sein Kampf gegen deutsche Gerichte

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    • Her Jung glaubt also, daß Terroristen in einem Flugzeug sitzen, zum Telefon greifen und ihm mitteilen, daß sie eine Atombombe an Bord haben und diese auf das Kanzleramt werfen wollen.

      Dann sagt sich Herr Jung, daß dieses ein übergesetzlicher Notstand ist und schießt das Flugzeug ab.

      Vielleicht hat sich Herr Jung ja ein Egoshooter-Spiel gekauft.
    • Original von Steuerzahler1
      Das sollte Herr Jung seine Bemühungen darauf richten, das Grundgesetz zu ändern.


      Das würde mich interessieren. Das Verfassungsgericht hat ihnen das Gesetz um dien Ohren gehauen da es gegen Art. 2 in Verbindung mit Art. 1 I verstößt. Wenn Schäuble, Jung und Co. wieder da ansetzen wollen müssen die irgendwie Artikel 1 einschränken. Und dazu sagt Art. 79 III recht deutlich:
      „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


      Wenn Jung das versucht und damit irgendwie durchkommt haben wir was ganz wichtiges auf dem Altar des "Kampfs gegen den Terror" geopfert...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Vielleicht sollte man die Entscheidung wirklich mal lesen:
      bundesverfassungsgericht.de/en…s20060215_1bvr035705.html



      2. Die Verfassungsbeschwerde sei auch begründet. Das Luftsicherheitsgesetz verstoße gegen die Grundrechte der Beschwerdeführer auf Menschenwürde und Leben gemäß Art. 1 Abs. l und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Es mache sie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Wert und Erhaltung ihres Lebens würden unter mengenmäßigen Gesichtspunkten und nach der ihnen "den Umständen nach" vermutlich verbleibenden Lebenserwartung in das Ermessen des Bundesministers der Verteidigung gestellt. Sie sollten im Ernstfall geopfert und vorsätzlich getötet werden, wenn der Minister auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen annehme, dass ihr Leben nur noch kurze Zeit dauern werde und daher im Vergleich zu den sonst drohenden Verlusten keinen Wert mehr habe oder jedenfalls nur noch minderwertig sei.
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      Der Staat dürfe eine Mehrheit seiner Bürger nicht dadurch schützen, dass er eine Minderheit - hier die Besatzung und die Passagiere eines Flugzeugs - vorsätzlich töte. Eine Abwägung Leben gegen Leben nach dem Maßstab, wie viele Menschen möglicherweise auf der einen und wie viele auf der anderen Seite betroffen seien, sei unzulässig. Der Staat dürfe Menschen nicht deswegen töten, weil es weniger seien, als er durch ihre Tötung zu retten hoffe.
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      Eine Relativierung des Lebensrechts der Passagiere lasse sich auch nicht damit begründen, dass diese als Teil der Waffe Flugzeug angesehen würden. Wer so argumentiere, mache sie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns und beraube sie ihrer menschlichen Qualität und Würde.
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      Benjamin Franklin
    • Da die Bundeswehr sellbst Herrn Jung ein klare Absage erteilt hat, Passagierflugzeuge m Notfall abzuschießen, war dies für Herrn Jung schon ein glatte Ohrfeige. Ich denke mal, dass das mit der Grundgesetzänderung garnicht nötig sein wird. Ich glaube eher, dass die Tage des Herrn Jung als Verteidungsminister gezählt sind, wenn seine eigene Truppe schon nicht mehr hinter ihm steht.
    • Original von cosgan
      ... für Herrn Jung schon ein glatte Ohrfeige...
      Ich habe nicht die ganzen Berichte über die Äusserung des Herrn gelesen, aber wieso sollte für ihn eine Ohrfeige reichen, wo er doch auf die Gesetze und Gerichtsurteile des Landes, die er mit seiner BW gegen Angriffe von aussen verteidigen soll, pfeift? Seine Befehlsgewalt geht doch wohl nur so weit, wie unsere Verfassung es zulässt, oder?
    • "Das würde mich interessieren. Das Verfassungsgericht hat ihnen das Gesetz um dien Ohren gehauen da es gegen Art. 2 in Verbindung mit Art. 1 I verstößt. Wenn Schäuble, Jung und Co. wieder da ansetzen wollen müssen die irgendwie Artikel 1 einschränken. Und dazu sagt Art. 79 III recht deutlich:"

      Liegt tatsächlich ein Eingriff in Art. 1 GG vor ?

      Warum hat das Grundgesetz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Todesstrafe abgeschafft ist ? Dessen hätte es doch wegen Art. 1 GG gar nicht bedurft.

      Durch eine Hinrichtung wird doch erst ein Mensch zum Objekt staatlichen Handelns.

      Wie sieht es mit der Abtreibung aus ? Wird durch deren Legalisierung das ungeborene Leben nicht auch zum Objekt staatlichen Handelns ? Warum soll hier eine Abwägung mit den Interessen der Schwangeren zulässig sein ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steuerzahler1 ()


    • Liegt tatsächlich ein Eingriff in Art. 1 GG vor ?

      Warum hat das Grundgesetz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Todesstrafe abgeschafft ist ? Dessen hätte es doch wegen Art. 1 GG nicht bedurft.


      Ich sehe diesen Extraartikel gegen die Todesstrafe gerade historisch begründet.
      Wenn ich die Entscheidung des Gerichts richtig lese, heißt es da klipp und klar. Ihr dürft niemanden Unschuldigen töten um andere zu retten, auch wenn das Zahl der geretteten die Zahl der geopferten weit übersteigt. Natürlich ist das eine Bredouille für den Staat, eine aus der ich keinen Ausweg wüsste. Ich denke das diese Entscheidung, sollten je wieder Flugzeuge als Waffen benutzt werden am Ende bei den Piloten bleiben wird - egal welchen Befehl sie erhalten werden.


      Wie sieht es mit der Abtreibung aus ? Wird durch deren Legalisierung das ungeborene Leben nicht auch zum Objekt staatlichen Handelns ? Warum soll hier eine Abwägung mit den Interessen der Schwangeren zulässig sein ?


      Gute Frage. Letztlich ist der Schwangerschaftsabbruch strafbar und nur in Ausnahmen erlaubt. Nur sehe ich im Abbruch der Schwangerschaft aber eben kein staatliches Handeln sondern eine Entscheidung der Mutter für oder gegen das Baby. Klare Aufgabe des Staates ist hingegen auch der Schutz den ungeborenen Lebens, welches z.B. durch die Strafbarkeit des Abbruchs bzw. durch den Zwang zur Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt. Der Staat entscheidet nicht über den Abbruch sondern schafft einen Rahmen in dem sich die Mutter/Eltern entscheiden können. Ähnlich sieht es in meinen Augen mit der Sterbehilfe aus. Macht der Staat die Patienten und Sterbewillige zum Objekt staatlichen Handelns indem er Sterbehilfe legalisiert?

      Ich sehe in irgendwelchen Abschussplänen einen massiven Angriff auf den Kern des Artikel 1. Fluggäste werden da unfreiwillig zum Spielball staatlichen Handelns und nur eine Zahl in einer Verhältnisrechnung.
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      Benjamin Franklin
    • ?( X(§ hin und GG her....
      Ich möchte das mal von einer ganz anderen Seite her "beleuchten"....
      Z.B. ich als zukünftiger Passagier an Bord eines X-beliebigen gebuchten Fluges.
      Wer gibt mir die Garantie, wenn ich an Bord gehe und einen Flug nach "XY" antreten möchte,-dass ich diesen Flug auch heil beenden kann, ohne abgeschossen zu werden, nur weil sich plötzlich während dieses Fluges herausstellt,-dass sich Terroristen an Bord befinden.
      Auch eine Art des Russischen Rouletts ?
      Wenn jeder so denkt, müsste dies doch einenen erheblichen Verlust der Reisefreudigkeit mit sich bringen und die Fluglinien müssten mit erheblichen Verlusten rechnen. Jedenfalls unter den derzeitigen Bedingungen würde ich mich nicht in ein Flugzeug setzen.....:schreck: :nono: :hmm:
      "WER BREMST VERLIERT" -----> "ICH GEWINNE... STROM,- MIT TOYOTA PRIUS"
      Fehlende PS werden durch nackten Wahnsinn ersetzt !... :pfeif:

      GLÜCKWUNSCH an ALLE, die wo welche HEUTE Geburtstag feiern....:top:
    • Original von GUL_DUKAT
      Ich möchte das mal von einer ganz anderen Seite her "beleuchten"....
      Z.B. ich als zukünftiger Passagier an Bord eines X-beliebigen gebuchten Fluges.
      Wer gibt mir die Garantie, wenn ich an Bord gehe und einen Flug nach "XY" antreten möchte,-dass ich diesen Flug auch heil beenden kann, ohne abgeschossen zu werden, nur weil sich plötzlich während dieses Fluges herausstellt,-dass sich Terroristen an Bord befinden.


      Niemand. Das Verfassungsgericht war sehr deutlich. Ein Passagierflugzeug darf nicht abgeschossen werden. Der Verteidigungsminister wahr sehr deutlich als er sagte das ihm dieses egal ist. Er propagiert als Jurist den Verfassungsbruch in Form eines übergesetzlichen Notstandes...
      Schäuble und Jung schießen alles sturmreif. Die Munition ist klar, das Spiel mit Angst und Schrecken und dem Worst Case. Geschossen wird auf alles, sei es Karlsruhe das ihnen zu liberal ist, sei es die SPD die das Flugsicherheitsgesetz zusammen mit den Grünen selbst verabschiedet hat, sei es das Grundgesetz selbst.

      Wie die taz heute in einem Kommentar schreibt. Mal sehen wer gewinnt, das Recht oder die Macht...

      Schäuble und Jung sind untragbar - es wird sich nur nichts dran ändern. Die FDP als Bürgerrechtspartei macht den Mund nicht auf - dabei war es Hirsch der das Gesetz mit seiner Beschwerde zu Fall brachte, die Grünen zerfleischen sich mal wieder selber und die Linken sind sowieso überall dagegen und daher nimmt die auch keiner voll. Zum kotzen.
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      Benjamin Franklin
    • Das BVerfG hat eindeutig gesagt, daß es keine Aufrechnung von Menschenleben geben darf. Wie auch immer es zu diesem Beschluß gekommen ist, sollte klar sein, daß man diesen Grundsatz nicht durch noch so geschickte Formulierungskünste umgehen kann.

      Jede noch so dramatische Formulierung von einem angeblich "übergesetzlichen Notstand" ist abwegig. Abgesehen von der logischen Tatsache, daß es kein "übergesetzlicher" Notstand mehr ist, wenn man ihn gesetzlich regelt.

      Auch die Abgrenzungen gegen Todesstrafe und Abtreibung haben in diesem Zusammenhang nichts zu suchen. Es geht beim Abschuß weder um ein Strafmaß noch geht es bei der verbotenen Abtreibung um Menschen.

      Die Aussage des BVerfG ist hochkarätig und absolut. Und solche Aussagen hat das Gericht noch nie relativiert oder zurückgenommen.

      Selbst die Leute, die von Krieg faseln, müssen sich entgegenhalten lassen, daß die Genfer Konvention einen Angriff auf Zivilpersonen nicht zuläßt. Dort sind es Kriegsverbrechen; wenn sie auch in jedem Krieg vorkommen.

      Da wird über den angeblichen Populisten Oskar hergezogen und diese schießwütigen Rambo-Minister merken nicht, daß sie selbst den schlimmsten Populismus betreiben, indem sie die gesamte Bevölkerung durch Verbreitung von Angst und Schrecken in psychologische Geiselhaft nehmen.

      Joei
    • "Das BVerfG hat eindeutig gesagt, daß es keine Aufrechnung von Menschenleben geben darf. "

      Das ist sehr interessant. Bei Einführung der Pflicht, sich gegen Pocken impfen zu lassen, war es völlig klar, daß es gewisser Prozentsatz der Impflinge an der Impfung versterben bzw. schwere Behinderungen erleiden wird.

      Wurde dort etwa nicht aufgerechnet ?

      "Auch die Abgrenzungen gegen Todesstrafe und Abtreibung haben in diesem Zusammenhang nichts zu suchen. Es geht beim Abschuß weder um ein Strafmaß noch geht es bei der verbotenen Abtreibung um Menschen."

      Strafmaß ? Es geht um die Tötung eines Menschen durch Urteil. Wird derjenige, der hingerichtetet werden soll, nicht zum Objekt staatlichen Handelns ?

      Um was geht es bei der Abtreibung denn dann ? (die Zellklumpentheorie bitte ich mir zu ersparen).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steuerzahler1 ()

    • Nein, bei der Pockenimpfung wurde nicht aufgerechnet, da es sich um ein statistisches Risiko handelt und nicht um bestimmte Personen. Nach Deinem Einwurf müßte der Staat auch den Straßenverkehr verbieten. Unbestimmte statistische Risiken gibt es haufenweise.

      Ich denke, über die Todesstrafe brauchen wir nicht zu diskutieren. Ihr Verbot leitet sich auch aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ab. Wir sind hier schließlich nicht in den USA, die noch einen Nachholbedarf an Kultur haben und brauchen uns auch nicht an anderen Ländern zu messen.

      Außerdem ist das Urteil des BVerfG eindeutig, da es sich genau um den Abschuß von Flugzeugen in einer ebenso genau beschriebenen Situation handelt.

      Und die Abtreibung können wir auch getrost aus diesem Zusammenhang lassen. Schließlich treibt nicht der Staat ab, sondern eine Schwangere.

      Joei

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Onkel_J ()

    • "Nein, bei der Pockenimpfung wurde nicht aufgerechnet, da es sich um ein statistisches Risiko handelt und nicht um bestimmte Personen. Nach Deinem Einwurf müßte der Staat auch den Straßenverkehr verbieten. Unbestimmte statistische Risiken gibt es haufenweise."

      Natürlich wurde aufgerechnet. Mit welcher Begründung sollte sonst ein Mensch gezwungen werden, sich durch eine Impfung gesundheitlicher Gefahren auszusetzen. Das "statistische Risiko" geht an der Sache vorbei. Der Staat zwingt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr. Er zwang die Bürger aber sehr wohl, sich impfen zu lassen.

      "Und die Abtreibung können wir auch getrost aus diesem Zusammenhang lassen. Schließlich treibt nicht der Staat ab, sondern eine Schwangere."

      Der Staat stellt sich aber auch nicht mehr schützend vor das Leben. Straftaten werden von Verbrechern begangen; würde das aber die Untätigkeit von Polizeibeamten rechtfertigen ?
    • Ach Steuerzahler ......

      Der Staat hat die Bürger auch gezwungen, sich in Kriegen totschießen zu lassen. Und selbst in einem Krieg weiß der Staat nicht, wer denn nun sterben muß. Bestenfalls kann er einen Soldaten fragen, ob er sich freiwillig für das Wohl des Volkes in den sicheren Tod stürzen will.

      Wollen wir diese alberne Filibusterei nicht lieber lassen?

      Es geht auch nicht um die Frage, ob der Staat sich in jedem Fall schützend vor das Leben stellen kann sondern es geht um die Frage, ob der Staat jemanden auf Befehl in den Tod schicken darf.

      Wenn Du den elementaren Unterschied nicht erkennen kannst, ist das bedauerlich.

      Joei
    • Wahrlich, ein sehr interessantes und aufreibendes Thema bei welchem man sich vortrefflich gegenseitig an die Gurgel gehen könnte.
      In fast jeder politischen Talkshow, welche in den letzten Tagen stattfindet. merkt man jetzt erst mal, ( bei diesem Thema ) welche "Geprächskultur" die Oberhand gewinnt.
      Gestern Abend auf "N24" ( 23:30 Uhr ) in "Studio Friedmann" wären sich fast alle 3 Geprächspartner ( Friedmann / CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Dirk Niebel FDP ) mit hochroten Köpfen fast an die Gurgel gesprungen.
      Auch bei den anderen politischen Talkshows ist keine geregelte Gesprächskultur mehr möglich. Jeder fällt jedem ins Wort ( abwürgen ) und keiner lässt den anderen ausreden. Beschämend ! :P
      Mein Fazit:
      Ich tu mir sowas nicht mehr an und ab einem gewissen Level schalte ich dann ab.

      n24.de/politik/article.php?articleId=152384&teaserId=156642
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    • Anschläge mit Schiffen-------------> Jeder warnt vor anderen Methoden, nun Beckstein mit seiner Variante:focus.de/politik/deutschland/terrorismus_aid_133446.html

      Bestimmt kommt auch dann noch jemand mit einem U-Bahn-Zug, vollgeladen mit Sprengstoff. Tief unten an bestimmter Stelle angehalten.....und dann.... auch hier sollte man einmal die Sicherheit überprüfen.....

      Wer hat noch Vorschläge ?

      Wenn das so weitergeht, bricht noch Panik aus und das wird wohl beabsichtigt sein....:schreck: :nono: :hmm:

      Beckstein: „Ein anständiger Mensch tut so etwas nicht. Wer das doch tut, muss bestraft werden.“

      Wie bitte ? Wie will man denn einen "Selbstmörder" dann betrafen ?
      Vielleicht, dass er statt der versprochen Anzahl von 7 Jungfrauen nur 5 bekommt ?
      Ich weiß bald nicht mehr, ob ich in Anbetracht eines solchen Schwachsinns unserer Politiker noch heulen ;(, oder lachen soll.... :D
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    • Warum Schiffe? warum warnt man nicht mit Sprengstoff beladene Autos in belebten Innenstädten? Ist das abwegiger? Also Autos in Innenstädten verbieten? Ich glaube dem könnten sogar die Grünen zustimmen...
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      Benjamin Franklin
    • ..... ich bin dem Wutgeheule schon so nahe, wie schon lange nicht mehr X( X(
      Aber hier im Wald hört man mich nicht ( welch ein Glück ! ) ;) :]
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