Das sollte Herr Jung seine Bemühungen darauf richten, das Grundgesetz zu ändern.
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Original von Steuerzahler1
Das sollte Herr Jung seine Bemühungen darauf richten, das Grundgesetz zu ändern.
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
2. Die Verfassungsbeschwerde sei auch begründet. Das Luftsicherheitsgesetz verstoße gegen die Grundrechte der Beschwerdeführer auf Menschenwürde und Leben gemäß Art. 1 Abs. l und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Es mache sie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Wert und Erhaltung ihres Lebens würden unter mengenmäßigen Gesichtspunkten und nach der ihnen "den Umständen nach" vermutlich verbleibenden Lebenserwartung in das Ermessen des Bundesministers der Verteidigung gestellt. Sie sollten im Ernstfall geopfert und vorsätzlich getötet werden, wenn der Minister auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen annehme, dass ihr Leben nur noch kurze Zeit dauern werde und daher im Vergleich zu den sonst drohenden Verlusten keinen Wert mehr habe oder jedenfalls nur noch minderwertig sei.
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Der Staat dürfe eine Mehrheit seiner Bürger nicht dadurch schützen, dass er eine Minderheit - hier die Besatzung und die Passagiere eines Flugzeugs - vorsätzlich töte. Eine Abwägung Leben gegen Leben nach dem Maßstab, wie viele Menschen möglicherweise auf der einen und wie viele auf der anderen Seite betroffen seien, sei unzulässig. Der Staat dürfe Menschen nicht deswegen töten, weil es weniger seien, als er durch ihre Tötung zu retten hoffe.
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Eine Relativierung des Lebensrechts der Passagiere lasse sich auch nicht damit begründen, dass diese als Teil der Waffe Flugzeug angesehen würden. Wer so argumentiere, mache sie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns und beraube sie ihrer menschlichen Qualität und Würde.
Ich habe nicht die ganzen Berichte über die Äusserung des Herrn gelesen, aber wieso sollte für ihn eine Ohrfeige reichen, wo er doch auf die Gesetze und Gerichtsurteile des Landes, die er mit seiner BW gegen Angriffe von aussen verteidigen soll, pfeift? Seine Befehlsgewalt geht doch wohl nur so weit, wie unsere Verfassung es zulässt, oder?Original von cosgan
... für Herrn Jung schon ein glatte Ohrfeige...
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Liegt tatsächlich ein Eingriff in Art. 1 GG vor ?
Warum hat das Grundgesetz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Todesstrafe abgeschafft ist ? Dessen hätte es doch wegen Art. 1 GG nicht bedurft.
Wie sieht es mit der Abtreibung aus ? Wird durch deren Legalisierung das ungeborene Leben nicht auch zum Objekt staatlichen Handelns ? Warum soll hier eine Abwägung mit den Interessen der Schwangeren zulässig sein ?
Original von GUL_DUKAT
Ich möchte das mal von einer ganz anderen Seite her "beleuchten"....
Z.B. ich als zukünftiger Passagier an Bord eines X-beliebigen gebuchten Fluges.
Wer gibt mir die Garantie, wenn ich an Bord gehe und einen Flug nach "XY" antreten möchte,-dass ich diesen Flug auch heil beenden kann, ohne abgeschossen zu werden, nur weil sich plötzlich während dieses Fluges herausstellt,-dass sich Terroristen an Bord befinden.
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Beckstein: „Ein anständiger Mensch tut so etwas nicht. Wer das doch tut, muss bestraft werden.“
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