Abmahnung / Unterlassungsklage Online Shop

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    • Abmahnung / Unterlassungsklage Online Shop

      Jetzt muss ich mich erstmal ein wenig auskotzen ...

      Das Leben kann schon manchmal ganzschön ungerecht sein - gerade zu mir - zumindest zur Zeit!

      Vor einiger Zeit habe ich eine Abmahnung für meine AGB´s in meinem Online Shop erhalten und fast zeitgleich einige Tage später die nächste.

      Ich habe natürlich die unterschrieben welche ich als erstes bekam - soweit so gut ... dem anderen schrieb ich, das er leider etwas zu spät sei usw... aufjedenfall habe ich bereits eine Abmahnung erhalten, und damit wäre ja sein Gesuch nicht mehr richtig.

      Dazu muss man sagen, das die Fehler in meinen AGB eher zu meine Un-Vorteil war, und ich so nicht noch Kunden angezogen habe, sondern eher verschreckt - wie ich jetzt feststellen musste. Also meines Erachtens eigendlich eher einen Vorteil für Ihn - naja

      Ok - jetzt hatte ich doch glatt ein wenig meine Ruhe ... heute erhielt ich wieder ein Schreiben per @!

      Eine Bekannte Anwältin (kenne ich auch über ein Forum) hat mir meine AGB´s überarbeitet und ich habe Sie eigendlich guten Gewissens wieder eingestellt ---- FEHLER

      Angeblich ist jetzt schon wieder was falsch - und ein Haufen Geld wollen die natürlich jetzt auch wieder haben ...

      Wie kann man nur so *gggggggggggrrrr* sein, da man einen so auf dem Kerbholz hat - leben wir wirklich in so eine bösen und niederträchtigen Welt, das man wirklich jeden Konkurenten ausschalten muss ????

      Dazu muss man sagen, das es diesen Shop erst seit kurzer Zeit gibt!!!

      Ich könnte dem Echt mit dem nackten Arsch ins Gesicht hüpfen.


      Danke für´s zuhören!!!
      Life ist Just Fun!
    • @ Gissmo

      anscheinden ja - den die ersten hatte ich auch selber "gemacht" ...
      Es is halt echt mittlerweile ganz schön beschissen - den kopieren darfst Du die ja nirgenswo - dann verstoßt Du ja wieder gegen das Urherberrecht, und wenn Du es umschreibst, dann stimmt es ja nicht mehr. *kopfschüttel*

      @Orthogräfin
      Ja, Sie meinte Sie macht das aber nicht als Anwältin sondern nur als Bekannte ... naja ... sieht man ja jetzt was ich davon habe ...


      Ich weiß jetzt eigenldich nur eines - meine Existenz ist jetzt eigendlich beendet, da ich mich ja noch im Anfrangsstation befinde und noch nicht wirklich viel Geld gemacht habe oder hatte - unsere Ersparnise sind leider für den letzten TÜV und der vorherigen Reperatur unsers Auto draufgegangen - ich könnte jetzt echt heulen ...
      Life ist Just Fun!
    • Hi Feenglanz,

      also irgendwas läuft da bei dir nicht richtig. Hoffe ich konnte das jetzt genauso wie die Orthogräfin richtig lesen, das du trotz AGB's von einer Anwältin, noch Stress bekommst? :rolleyes:

      Kann deine berechtigte Wut verstehen, kann man da nicht mal im Net schauen, wie rechtens eine AGB sein muß. Denke da gibt es doch sicherlich gute Möglichkeiten, hoffs doch!

      Ich würde nochmals zu derjenigen Anwältin gehen, und rambazamba machen. Denn sonst endet der Stress nie.

      Oder geh doch einfach mal zur Industrie und Handelskammer und lass dich da mal beraten. Hat mir gerade mein Freund geraten, gerade in solcher verzwickten Situation.

      Liebe Grüsse und weniger Stress wünscht dir

      Red Speedy ;)
    • Hi feenglanz,

      was mich als erstes gestört hat ist, daß Du gleich zu Beginn irgendetwas unterschrieben hast.
      Ich habe mittlerweile gelernt, daß das A und O wirklich das Ruhe bewahren ist.
      Als zweites, wenn es um deine Existenz geht, steht dir wirklich nur der Gang zum Anwalt. Vielleicht greift hier eine vorhandene Rechtschutzversicherung. Kommt halt immer drauf an, wie der Fall liegt.

      Reagieren kannst und solltest Du ja, aber vielleicht wäre zu Beginn einfach etwas Bedenk- bzw. Prüfungszeit auszubeten besser gewesen, um der sache auf den Grund zu gehen. Gegen 2/3 Tage kann keiner was sagen und die können Dir hinterher auch nicht negativ angelastet werden.

      Ansonsten wäre da auch noch der Punkt mit der Bekannten. Andernorts muß man auch für Gefälligkeiten geradestehen, zumindest ab einem gewissen Grad. Wozu soll man etwas von jemandem machen lassen, wenn man davon ausgehen soll, daß es eh falsch ist.
      Laß Dich beraten, alles andere ist nur schlecht für Dich.

      Man hört zwar immer wieder davon, daß solche Mahnungen eine Stange Geld gekostet haben usw., aber es gibt genauso viele, die unbegründet oder falsch sind und einfach nur auf die Gutgläubigkeit und Angst der anderen baut.
      Diese Möglichkeit ist nicht unwahrscheinlich und eben das mußt Du prüfen lassen.
    • Mußm sagen hätte da auch nichts unterschrieben, ohne vorher einen (vor mir aus gerne neuen Anwalt meines Vertrauens) zu konsultieren.

      Denn was anderes bleibt dir fast nicht übrig, so hart es klingen mag. Die Geier sitzen einem sehr schnell im Nacken, weiß das leider aus eigener Erfahrung. Da muß man echt sehr ruhig bleiben, auch wenn das nicht wirklich so gut klappt. :evil:

      Grüsse

      Red Speedy ;)
    • Kann da CB nur zustimmen, vor allem was das "als erstes hab ich mal bezahlt" angeht. Wie bitte? Was Du davon hast, siehst Du ja nun.

      Und schimpf nicht voreilig über Deine bekannte. Wer sagt denn, dass die neuerliche Abmahnung in irgendeiner Weise gerechtfertigt ist? Die meisten sind es nicht, oder zumindest würden sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

      Ich persönlich finde es übrigens pervers, dass unser Rechtssystem Berufserpressern ein Gschäftsfeld bietet.
      Religion ist wie wennze ne Wasserpfeife rauchst
      - Karl Mai -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michel ()

    • Ich hatte vor kurzem erst etwas zu dem Thema in einem Newsletter gelesen.

      sondern von einer grösseren Elektronikmarktkette (genau die mit der schweinischen TV- und Radio-Werbung), die derzeit versucht, mit Abmahnungen und horrenden Kostenforderungen kleinere und mittlere Elektronik-Händler, die im Internet aktiv sind, zur Aufgabe zu zwingen...

      ... allerdings bekommt die Elektronik-Kette doch noch kräftigen Gegenwind von der deutschen Justiz, denn zuletzt lehnte das Landgericht München in 6 Fällen die Abmahnungen ab, da erkennbar war, dass sämtliche Abmahnungen "missbräuchlich und damit unzulässig" waren,

      Quelle

      Also wirklich Ruhe bewahren und einen Anwalt einschalten.

      Was deine Bekannte angeht, muß ich Michel zustimmen. Selbst von Anwäten geprüfte AGBs wurden schon abgemahnt. Letztendlich entscheidet erst ein Richter und kein Anwalt.
    • Ich habe mir die AGBs mal durchgelesen und nicht anstößiges entdecken können (wenn ich mal von Farbe und Größe absehe ;)).

      Ich bin zwar nicht mehr ganz auf dem Laufenden, aber soweit ich weiß, werden unwirksame Klauseln, bzw. unwirksame AGBs durch Regelungen des BGB bzw. des HGB ersetzt.

      Was daher abgemahnt werden soll, ist mir daher mal wieder vollkommen schleierhaft.

      Gruß Ivanhoe
      heute mal ohne Signatur
    • Sorry, aber ich würde die AGB dringend von einem Anwalt überarbeiten und vor allem ordnen lassen.

      shop.strato.de/epages/Store.sf…/Pages/TermsAndConditions

      Allgemeine Geschäftsbedingungen


      Allgemeine Geschäftsbedingungen


      AGB


      Darunter jeweils Text. Worunter sind nun die AGB?




      Die AGB schrecken nach wie vor von einem Kauf ab:
      Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und leichte farbliche Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die Firma Feenglanz behält sich vor einen ähnlichen oder gleichwertigen Artikel zu liefern, wenn der bestellte Artikel aus irgendeinem Grund nicht lieferbar sein sollte.


      In meinen Augen ein absoluter Killer.



      6. Umtausch
      Dessous, Strümpfe und Waren mit individuellem Schriftzug sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.


      Welcher Umtausch? Kann man die nicht via Widerruf oder Rücksendung zurückgeben? Wenn das gemeint sein sollte muss dieser Abschnitt dringend überarbeitet/gestrichen werden.

      So als Tipp für die Überarbeitung. Vielleicht solltest du auch angeben wie oft der Kunde bei Teillieferungen Versandkosten zahlen muss wenn du dir das Recht dazu ja deutlich vorbehälst. Übrigens macht ein Eigentumsvorbehalt bei ausschließlicher Zahlung via Vorkasse nicht wirklich Sinn.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Das mit der Rechtschutz greift leider nicht, lt. aussage der Versicherung, da Sie beriets bei Anfang der Shop Tätigkeit hätte abgeschlossen sein, aber ich habe Sie erst zur Eröffnung unserer Geschäftsräume abgeschlossen.

      Deshalb leider ... habe auch schon mit einem Anwalt gesprochen es würden für mich nochmalig Kosten in Höhe von 500,00 € zukommen und die Kosten der anderen müsste ich trotzdem auch noch zahlen.

      Folgende Punkte wurden angemahnt:

      1. Fehlerhafte Widerrufs-, Rückgabebelehrung
      In Ihren AGB war Anfang November eine Widerrufsbelehrung zu finden, in der Sie über die Rückgabefolgen belehrt haben.
      Widerruf- und Rückgaberecht sind unterschiedliche Rechte, mit unterschiedlichen Folgen.

      So besteht das Widerrufsrecht von Gesetzes wegen, während Sie las Verkäufer das Rückgaberecht dem Kunden einräumen können. Letzteres hat jedoch die Folge, daß die Rücksendekosten nicht dem Kunden auferlegt werden können.

      Ihre Belehrung ist mißverständlich, da Sie die Begriffe „Widerruf“ und „Rückgabe“ in derselben Belehrung verwenden, so daß dem Kunden nicht bekannt ist, ob nun ein Widerrufsrecht und/ oder ein Rückgaberecht besteht.
      Es liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 I Nr. 1 BGB vor.

      2. Nichtverfügbarkeit der Ware
      a) In der letzten Klausel Ihrer AGB haben Sie darauf hingewiesen, daß bei Nichtverfügbarkeit der Ware nach Vertragsschluß, ein Ersatz gleicher Art und Güte geliefert wird.
      Durch diese Klausel schränken Sie ihre vertragliche Bindung weitestgehend ein, so daß sie gegen § 308 Nr. 3 BGB verstößt und unzulässig ist (vgl. Heinrichs in Palandt § 308 Rn 18).

      Darüber hinaus liegt ein Verstoß gegen § 308 Nr. 8 BGB vor, da es an der ausdrücklichen Verpflichtung fehlt, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit zu informieren (vgl. Heinrichs in Palandt § 308 Rn 42).

      b) Diese Klausel wurde von Ihnen zwischenzeitlich geändert.
      Diese Änderung führt jedoch zu keiner unterschiedlichen Beurteilung, da Sie weiterhin ihre vertragliche Bindung weitestgehend einschränken. Auch diese Klausel verstößt gegen § 308 Nr. 8 BGB.
      Life ist Just Fun!
    • Ich würde einen Besuch beim Anwalt empfehlen. Nichts gegen deine Freundin, aber auf eine PN wird sie sich im Falle eines Falles nicht festnageln lassen wollen und ein richtig beauftragter Anwalt haftet bei Fehlern auch.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin