Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Man möchte sich vor Lachen auf die Schenkel schlagen, wenn man Frau Zypries über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schwadronieren hört, hat sie doch als Otto "Schnüffel" Schilys Staatssekretärin an dem in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Vormarsch des Überwachungsstaates mitgewirkt. Selbst zum Höhepunkt des RAF-Terrors gab es nichts Vergleichbares. Demnächst dürfen wir alle unsere Fingerabdrücke hinterlassen, nur um einen Reisepaß zu erhalten, doch die dafür Mitzuständige redet über die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wenn ein Vater den ausgespuckten Kaugummi seiner Tochter analysieren lässt. Das Lachen bleibt einem im Halse stecken, wenn man sieht, welche Leute durch unser politisches System mittlerweile nach oben gespült werden.

      Wenn man die Lage verstehen möchte, sollte man sich über eines keine Illusionen machen: wie hier schon angemerkt wird der "Vater" in der deutschen Politik und Justiz eigentlich nur in einer Rolle gesehen, der des Unterhalt leistenden Zahlers. Hat man erst einmal einen Dummen als Zahler gefunden, hat außer diesem keiner mehr ein Interesse an der Änderung dieses Zustandes. Der Mann, der mit der Mutter zur Empfängniszeit verheiratet war, sollte besser einen Notar aufbieten können, der im Zeugenstand bestätigt, die Mutter während der Empfängniszeit mehrfach mit eigenen Augen beim Sex mit einem anderen Mann beobachtet zu haben, wenn die Vermutung der Vaterschaft gegen den Widerstand der Mutter erschüttert werden soll. Die Fälle, die es hier in der Praxis gibt, glaubt man gar nicht. Welchen Stellenwert z.B. die Pflicht zum Unterhalt gegenüber dem Recht des Vaters auf Umgang mit den Kindern hat, sieht man daran, wie eine Verletzung dieser Pflichten geahndet wird. Unterlässt der Vater die Zahlungen, verfolgt man ihn mit der Härte des Strafrechts, hintertreibt die Mutter das Recht des Vaters auf Umgang, passiert in der Regel gar nichts. Vor diesem Hintergrund sollte man das verlogene Getue über das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes sehen.

      Daß die Rolle des Vaters mehr umfasst als die Pflicht zur Geldüberweisung, musste schon mehrfach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellen, der die Bundesrepublik wiederholt wegen der Verletzung der Menschenrechte von Vätern verurteilt hat.

      Gruß
      Kim

      PS: übrigens bin ich selbst von dieser Thematik nicht betroffen, falls das jetzt jemand vermuten sollte

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kim ()

    • Original von Onkel_J
      Nicht die Mutter allein handelt im Namen des Kindes sondern beide Eltern. Und wenn sie sich nicht einig sind, entscheidet das Gericht.

      Das ist in meinen Augen nicht radikal, sondern der einzig mögliche Weg.

      Original von Kim
      Welchen Stellenwert z.B. die Pflicht zum Unterhalt gegenüber dem Recht des Vaters auf Umgang mit den Kindern hat, sieht man daran, wie eine Verletzung dieser Pflichten geahndet wird. Unterlässt der Vater die Zahlungen, verfolgt man ihn mit der Härte des Strafrechts, hintertreibt die Mutter das Recht des Vaters auf Umgang, passiert in der Regel gar nichts.

      Ich habe vor mehreren Jahren im Spiegel eine Reportage über das Verhältnis von geschiedenen Männern zu ihren Kindern gelesen - das hat mich sehr nachdenklich gemacht. Da wurde von Vätern berichtet, die zu reinen Unterhaltslieferanten (nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Exfrau) gemacht wurden, denen bewußt die Kinder entzogen wurden (z.B. durch Umzug mehrere hundert Kilometer weit weg)...

      Es wurde von Frauen berichtet, die die Nummer Heirat - Geburt eines gemeinsamen Kindes - Umzug in einen weit entfernten Ort - Beschuldigung des Exmannes, sich an den Kindern sexuell vergangen zu haben mehrfach durchgezogen haben, ohne daß das Jugendamt überhaupt Verdacht geschöpft, geschweige denn von sich aus Nachforschungen angestellt hätte. Die Hinweise kamen dann von den Exmännern, die miteinander Kontakt aufgenommen hatten.
      _______________

      Ich habe im Bekanntenkreis ein Ehepaar, das sich vor einigen Jahren hat scheiden lassen. Die Frau bewohnt mit den beiden Kindern die gemeinsam finanzierte und erbaute Doppelhaushälfte, dem Mann bleibt nach Abzug der Finanzierungs-, Heiz- und Nebenkosten für das Haus sowie der Unterhaltszahlungen für Exfrau und Kinder nicht das Schwarze unter dem Fingernagel, obwohl er einen anständig bezahlten Job irgendwo in den alten Bundesländern hat, wo er inzwischen auch eine kleine Wohnung gemietet hat. Seine Exfrau denkt nicht im Traum daran, arbeiten zu gehen oder ihren neuen Lebensgefährten zu heiraten - schon weil das ihren Exmann finanziell so weit entlasten würde, daß er seine Kinder regelmäßig besuchen könnte.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von Onkel_J
      Paradigmenwechsel

      Der hat doch schon mit der Geburt des Kindes stattgefunden. Davor müssen ja die Interessen des Kindes vor den Interessen der (möglicherweise abtreibungswilligen) Mutter geschützt werden...
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Hi zusammen,

      also es ist nicht einfach gerade für Männer, die z.B. in Scheidung leben, und sich herausstellt das sie nicht die Realoväter sind.

      Hoffe doch sehr, das ein vernünftiges Gesetz zu gunsten der Männer statt finden wird. 8)

      Bin selber geschieden, doch meinen Kindern den Vater verwehren finde ich den falschen Weg. Man muß bedenken, wie die Kinder alleine schon durch eine Scheidung leiden. :(

      Doch ein Ehevertrag mit verschiedenen Klauseln hat Sinn, gerade bei sehr schwierigen Fällen.
      Wer macht nur sowas wenn man schwer verliebt ist?

      Lieber Gruß

      Red Speedy ;)
    • Ich habe mir gerade den Link, den die Gräfin gesetzt hat, durchgelesen.


      Doch gegen zu weiche Regelungen würde Finanzminister Hans Eichel protestieren. Bereits jetzt zahlen Bund, Länder und Gemeinden pro Jahr 750 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss für Kinder, deren Väter nicht zahlen. Der Betrag würde deutlich wachsen, wenn mehr Männer aus Alimenten aussteigen könnten und die wahren Erzeuger nicht efunden werden. Vater Staat mag nämlich auch nicht zahlen. Wer also sorgt sich um die Kinder?


      Ich habe nie begriffen, dass diese Vaterschaftstests, ohne Einwilligung der Mutter, nicht erlaubt waren. Wen man aber in Erwägung zieht, dass Zahlungen dann wieder dem Staat zufallen würden, fällt es einem wie Schuppen aus den Haaren. Lieber zahlt ein Vater, dem ein Kind untergeschoben wird, ewig und 3 Tage, als dass der Staat einspringen will. Das ist wohl weniger ein Schutz der Mütter, sondern ein Schutz der Staatskasse. :baby:
    • Dieser "Unterhaltsvorschuss für Kinder, deren Väter nicht zahlen" (können) - betrifft das nicht hauptsächlich uneheliche Kinder, bei denen m. W. sowieso ein Vaterschaftstest durchgeführt wird? Ich kann eigentlich nicht glauben, daß der Staat Unterhaltszahlungen für Kinder (fremder Väter) in Ehen leistet.
    • Meines Wissens wird bei unehelich geborenen Kindern nicht generell ein Vaterschaftstest durchgeführt - es gibt durchaus auch unverheiratete Männer, die ihre Vaterschaft anerkennen, und zwar freiwillig. Ein Test ist doch nur dann nötig, wenn der von der Kindsmutter benannte Vater das nicht tut?

      Aber was passiert, wenn dieser Test negativ ausfällt? Oder wenn die Mutter verheiratet ist? Der Ehemann hat doch praktisch kein Recht, gegen den Willen der Kindsmutter seine Vaterschaft überprüfen zu lassenoder gar anzufechten, er zahlt also sein halbes Leben. Und selbst wenn er mittelfristig nachweisen kann, daß er nicht der biologische Vater ist - das einmal gezahlte Geld sieht er nie wieder. Von sowas wie Vater- oder Kindsliebe will ich gar nicht sprechen, die hat in dieser Diskussion offensichtlich überhaupt keinen Platz

      Meiner Ansicht nach geht es hier schlicht und ergreifend um staatlich sanktionierten Betrug - ehe sich der Staat von diesen Schlampen zur Kasse bitten läßt, schiebt er lieber die Kuckucksväter vors Loch, die dann Betrugsopfer mit staatlicher Duldung werden. Zu sagen, was ich da widerlicher finde, ist mir kaum möglich - das ist einerseits kriminell und andererseits Feminismus in seiner perversesten Form.

      Natürlich bin ich mir der Tatsache bewuß, daß es Männer gibt, die sich aus ihrer Verantwortung stehlen und ihren Verpflichtungen trotz erwiesener Vaterschaft nicht nachkommen - ohne Zweifel eine Straftat und mit Sicherheit furchtbar für Mütter und Kinder. Aber ich sehe weder, wie dieses Gesetz hier Abhilfe, noch, wie es auch nur ansatzweise Gerechtigkeit schaffen könnte. Es ist eher das Gegenteil der Fall.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Es ist in diesem Fall nur leider so, daß die Dogmatik die Sache schwierig macht.

      Klar ist das Beharren auf dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes für Verdachtsväter ein erheblicher Nachteil. Andererseits braucht es aber eine Lösung, die in das System der Grundrechte paßt.

      All die Fälle, in denen der unechte Vater die Vaterschaft anerkennt und das Kind auch liebt, sind ja unproblematisch. Es geht also nur um die strittigen Fälle, wo ein Verdachtsvater berechtigterweise nicht grundlos zahlen will.

      Man könnte das Problem so abfangen, wie ich es oben beschrieben habe, daß also beide Eltern das gemeinsame Bestimmungsrecht über die Gen-Information des Kindes haben und daß ein Gericht im Falle der Uneinigkeit die Interessen des Vaters auf Nichtzahlung genauso stark bewertet wie das Interesse der Mutter auf Zahlung. Dieser Konflikt läßt sich dann nur lösen, indem das Recht des Kindes eingeschränkt wird, um Klarheit zu schaffen.

      Im Falle der schlampigen Mutter könnte man so argumentieren, daß sie sich gefälligst die Namen aller Partner zu merken hat und daß dann im Zweifel "mein" Verfahren solange durchgeführt werden muß, bis der Vater gefunden ist.

      Wenn kein Vater gefunden wird, muß eben die Mutter die Konsequenzen aus ihrer Schlampigkeit selber tragen oder der Staat muß zahlen.

      Auf jeden Fall ist eine finanzielle Belastung eines Nichtverursachers eines materiellen Schadens eine juristische Unerträglichkeit. Falls dieser Fehler in Deutschland nicht behoben wird, muß man eben auf den EuGH hoffen.

      Joei

      P.S. Man muß also in dem Streit nicht das Grundrecht des Kindes angreifen sondern die Ungleichbehandlung der materiellen Interessen des Vaters und der Mutter. Das würde dann im Erfolgsfall zu einer Lösung zwingen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Onkel_J ()

    • Bei genauerem Hinsehen ist die gegenwärtige Rechtslage jedoch wirklichkeitsfremd und männerfeindlich. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Kläger zunächst ein urologisches Gutachten vorgelegt, das ihm 90-prozentige Zeugungsunfähigkeit attestierte – die Gerichte sahen darin jedoch keinen gegen die Vaterschaft sprechenden Umstand im Sinne des Gesetzes. Daraufhin schickte der Kläger einen ausgespuckten Kaugummi des Kindes heimlich zum Gentest mit dem Ergebnis, dass zu 99,999 Prozent keine Vaterschaft besteht. Obwohl der Fall damit klar ist, wurde der Test aber nicht als Beweismittel zugelassen, wie zuletzt der BGH bestätigte

      Diese Woche verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht den Kaugummi-Fall, die Verkündung des Urteils wird Anfang kommenden Jahres erwartet (Quelle).


      Da bleibt einem doch echt die Spucke weg.

      Der Mann kann nachweisen, daß er mit einer Wahrscheinlichkeit von 100.000:1 dieses Kind nicht gezeugt hat, und das Gericht sieht keine Notwendigkeit, einen offiziellen Test anzuordnen?!

      Daß das Gericht diesen heimlichen Gentest nicht als Beweismittel anerkennt, kann ich ja noch nachvollziehen. Aber warum wird eine 90%ige Zeugungsunfähigkeit nicht als ein begründeter Zweifel an der Vaterschaft angesehen? Was in Gottes Namen ist denn dann ein begründeter Zweifel?! :O
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Da kommt mir einmal mehr die passende Rätselfrage im Zusammenhang mit einem Bibelzitat in den Sinn (gleichfalls passender Kontext: Mariä Verkündigung).

      Was ist der Unterschied zwischen Gott und (einem) Juristen?

      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .
      .

      Es gibt keinen: Bei beiden ist alles möglich! :nicker:

      Für nicht Bibelfeste der Hinweis zum besseren Verständnis der Pointe:
      Spoiler anzeigen

      - Lukasevangelium -
      Erzengel Gabriel:
      1,31 Siehe, du wirst schwanger werden und einen Sohn gebären, und du sollst ihm den Namen Jesus geben.
      ...
      1,34 Da sprach Maria zu dem Engel: Wie soll das zugehen, da ich doch von keinem Mann weiß?
      ...
      1,36 Und siehe, Elisabeth, deine Verwandte, ist auch schwanger mit einem Sohn, in ihrem Alter, und ist jetzt im sechsten Monat, von der man sagt, daß sie unfruchtbar sei.
      1,37 Denn bei Gott ist kein Ding unmöglich.
      Fernsehen ist der Beweis dafür, daß der Gehirntod
      nicht das Ende des Lebens ist.

      :O :O
      Aus dem Programm "Perlen vor die Säue" des Dresdner Kabaretts Herkuleskeule

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Doktor_Faustus ()

    • Lieber Doktor Faustus, ich denke da an ein Zitat aus dem Film "Philadelphia":

      Was sind 1000 aneinandergekettete Anwälte auf dem Meeresgrund? Ein guter Anfang...
      _______________

      Sie haben schon recht, wenn Sie schreiben, daß man die Logik mancher Urteile nicht hinterfragen sollte oder gar verstehen muß. Trotzdem halte ich sowohl dieses Urteil des BGH wie auch die Urteile der vorangegangenene Instanzen für offenes Unrecht.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von Orthogräfin
      Sie haben schon recht, wenn Sie schreiben, daß man die Logik mancher Urteile nicht hinterfragen sollte oder gar verstehen muß. Trotzdem halte ich sowohl dieses Urteil des BGH wie auch die Urteile der vorangegangenene Instanzen für offenes Unrecht.


      Das ist streng logisch. :D

      Die Einschränkung aller Grundrechte ist an sehr hohe Hürden gebunden. Und da ist eben der Vaterschaftsnachweis ein minderes Recht. Man nimmt also inkauf, daß unterhalb der Grundrechte minderwertigere Rechte verletzt werden, damit die Grundrechte nicht verletzt werden.

      Darum ist es auch nie gelungen die BILD zu verbieten und es ist sehr schwer, die NPD zu verbieten.

      Ähnliche Überlegungen spielten ja auch Im Daschner-Prozeß eine Rolle.

      Natürlich liegt es ausschließlich an der Inkompetenz der Politik, daß sie diesen Konflikt nicht löst oder lösen will. Es ist überhaupt kein Problem, das Problem gesetzgeberisch korrekt zu lösen. Aber solange das nicht geschieht, wird das Grundrecht eben hochgehalten.

      Joei
    • Original von Orthogräfin
      Sie haben schon recht, wenn Sie schreiben, daß man die Logik mancher Urteile nicht hinterfragen sollte oder gar verstehen muß. Trotzdem halte ich sowohl dieses Urteil des BGH wie auch die Urteile der vorangegangenene Instanzen für offenes Unrecht.


      Liebe Gräfin,
      sollten Sie das aus meinem kleinen Rätsel herausgelesen haben, dann haben Sie mich mißverstanden. Ich hinterfrage die Logik schon - schließlich stimme ich Ihnen in der Einschätzung "Unrecht" vollkommen zu - was bleibt mir als Mann auch anderes übrig :D.
      Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß ich vor solchen Urteilen/Absichten nur ungläubig-kopfschüttelnd stehe und an meinem gesunden Menschenverstand zweifle, der sich aber offensichtlich gewaltig von juristischem Menschenverstand zu unterscheiden scheint, ebenso wie vor der von Onkel_J zitierten Inkompetenz der Politik - oder sollte ich besser sagen Unwilligkeit - diesen Sachverhalt einigermaßen befriedigend zu lösen.

      Doc

      P.S.:
      "Ihre" 1000 Anwälte sollten Sie aber noch gut mit Beton beschweren, Ketten reichen da nicht - wo die sich nämlich so alles rauswinden... :evil:
      Fernsehen ist der Beweis dafür, daß der Gehirntod
      nicht das Ende des Lebens ist.

      :O :O
      Aus dem Programm "Perlen vor die Säue" des Dresdner Kabaretts Herkuleskeule

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Doktor_Faustus ()